…mit den Förderlinien: „Ausbildung in Klein- und Kleinstunternehmen stärken“
„Aus- und Weiterbildung in der „Wirtschaft 4.0“ – Unterstützungsstrukturen für KMU im Anpassungsprozess der betrieblichen Ausbildung“

Das Programm „JOBSTARTER“ unterstützt seit 2006 und als „JOBSTARTER plus“ seit 2015 über 400 regionale Projekte aus Mitteln des ESF sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit den Schwerpunkten:

  • Betriebe unterstützen
  • Ausbildung gestalten
  • Fachkräfte gewinnen.

 

Projektlandkarte (laufende und beendete)

Homepage zum Programm JOBSTARTER

Aktuell können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, mit Projekten in der 3. Förderrunde bewerben. Verantwortliche Stelle für die Umsetzung des Programms ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB):

Homepage BIBB zum Programm „JOBSTARTER plus“

Förderlinie A: „Ausbildung in Klein- und Kleinstunternehmen stärken“

Einerseits benötigen gerade Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 9 / bis 49 Beschäftigte) bedarfsgerecht qualifizierte Fachkräfte, andererseits hat sich seit 2007 die Anzahl dieser ausbildenden Betriebe um fast ein Viertel verringert.

JOBSTARTER plus Projekte sollen mit Aktivitäten des Externen Ausbildungsmanagements (EXAM) dazu beitragen, die Anzahl der ausbildenden Kleinst- und Kleinbetriebe in Regionen / Branchen wieder zu erhöhen. Das erfordert eine enge Vernetzung zwischen der regionalen Wirtschaft und Akteuren der Berufsbildung.

Externes Ausbildungsmanagement (EXAM) kann folgende Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung noch nicht ausbildender Klein- und Kleinstunternehmen
  • Beratung in Bezug auf Neuerungen und Innovationen in Ausbildungsberufen
  • Unterstützung bei administrativen und rechtlichen Fragestellungen
  • Unterstützung bei der Suche nach Auszubildenden in Kooperation mit den regional zuständigen Agenturen für Arbeit
  • Unterstützung bei der Anbahnung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen (EQ) mit dem Ziel der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
  • Unterstützung bei der Koordination von Verbundausbildung
  • Fachliche Unterstützung erstmalig oder nach längerer Zeit wieder ausbildender Unternehmen bei der Durchführung der Ausbildung im ersten Jahr des Ausbildungsverhältnisses; danach gegebenenfalls Vermittlung einer weitergehenden Unterstützung und Beratung im Ausbildungsprozess durch Ehrenamtsinitiativen im Bereich der beruflichen Bildung
  • Bewerbung der Attraktivität der Ausbildung in Klein- und Kleinstunternehmen.

 

Projekte können mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten über bis zu max. 100% Zuschuss (max. 500.000 €) für Personalausgaben sowie projektbezogene Reisen des Projektpersonals gefördert werden. Weitere Kostenpositionen sind nicht förderfähig, müssen jedoch in der Gesamtkalkulation als Eigenmittel dargestellt werden.

TERMIN!!!

Förderanträge sind eingehend bis zum 20.10.2016 zu senden an:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Programmstelle JOBSTARTER

Postfach 20 12 64
53142 Bonn (Postanschrift)

oder

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn (Hausanschrift)

Förderlinie B: „Aus- und Weiterbildung in der „Wirtschaft 4.0“ – Unterstützungsstrukturen für KMU im Anpassungsprozess der betrieblichen Ausbildung“

 „Wirtschaft 4.0“ beinhaltet die umfassende Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitsbereiche in allen Bereichen der Wirtschaft. Viele KMU stehen derzeit vor der Herausforderung, ihre Fertigungs- und Dienstleistungsprozesse sowie ihre Verwaltungsprozesse an diese Entwicklung anzupassen. Ein wichtiger Faktor der betrieblichen Modernisierung ist die zukunftsgerechte Kompetenz des Personals. Die Förderrichtlinie B bietet Mittel für Projekte, die dafür nachhaltige Unterstützungsstrukturen für KMU installieren. Damit sollen Anpassungsprozesse der betrieblichen Aus- und Weiterbildung beratend begleitet werden.

Folgende Aufgaben können in Projekten umgesetzt werden:

  • Identifikation der Unterstützungsbedarfe der KMU in Bezug auf die veränderten Anforderungen an die Ausbildung,
  • Entwicklung und Erprobung geeigneter Beratungsangebote,
  • Beratung in Bezug auf Neuerungen und Innovationen in Ausbildungsberufen bzw. für den Betrieb neu in den Blick zu nehmende Ausbildungsberufe (Ausbildungsportfolio der KMU),
  • Beratung in Bezug auf die Integration von Zusatzqualifizierung in der dualen Ausbildung, gegebenenfalls auch Entwicklung geeigneter Zusatzqualifikationen mit Inhalten, die KMU bei dem Anpassungsprozess ihrer betrieblichen Ausbildung auf die Anforderungen durch die „Wirtschaft 4.0“ / „Industrie 4.0“ unterstützen,
  • Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen,
  • Unterstützung bei der Koordination von Verbundausbildung,
  • Begleitung der Betriebe bei der konkreten Anpassung ihrer Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Dazu kann auch die Beratung und Unterstützung der KMU bei der Qualifizierung von Ausbilder/innen in Bezug auf die spezifischen Anforderungen der Digitalisierung gehören,
  • Auf der Basis der Unterstützung einzelner Unternehmen können zudem regionale branchenbezogene KMU-Netzwerke zum Thema Aus- und Weiterbildung in der „Wirtschaft 4.0“ initiiert und moderiert werden.

Projekte können mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten über bis zu max. 100% Zuschuss für Ausgabenpositionen gefördert werden, die nach Prüfung der Bewilligungsbehörde zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind (u.a.: Personal, Reisen). Kostenpositionen, wie Mieten, Rechner (Hardware), Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Gegenstände, Internetpräsenz, Messebeteiligungen sind laut Rahmenrichtlinie nicht förderfähig, müssen jedoch bei Notwendigkeit in der Gesamtkalkulation als Eigenmittel dargestellt werden.

TERMIN!!!
Das Antragsverfahren ist zweistufig!

In der ersten Verfahrensstufe ist eine Projektskizze unter dem Kennwort „JOBSTARTER plus Wirtschaft 4.0“ und elektronisch an info@jobstarter.de (weitere Bedingungen siehe Bekanntmachung) bis zum 24.11.2016 zu senden an:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Programmstelle JOBSTARTER

Postfach 20 12 64
53142 Bonn (Postanschrift)

oder

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn (Hausanschrift)

Tel.: 0228 / 107-1412, -1436, -2545, -2909 (allgemeine Fragen zur Bekanntmachung)
Tel.: 0228 / 107-1411, -1417, -2526, -1201, -2909 (Fragen zu geplanten Ausgaben)

Die Projektskizze soll folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zum Förderinteressenten
  2. Übersicht über das geplante Projekt
  3. Ideendarstellung / Projektbegründung

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen des Programms JOBSTARTER plus;
  • Plausibilität des Fach- und Finanzierungskonzeptes;
  • Nachhaltigkeit des Projektansatzes;
  • Fachliche Eignung des Antragstellers;
  • Antragsberechtigung gemäß Nr. 3.1 der Förderrichtlinien.

 

Die Skizzenberatung erfolgt über die zuständigen JOBSTARTER-Regionalbüros und über die Programmstelle beim BIBB:

Regionalbüro Ost
Tel.: 030 / 32 66 91 91
E-Mail: peter.albrecht@gebifo.de
Website: www.gebifo.de

Regionalbüro Nord
Tel.: 040 / 85 50 64 92
E-Mail: jobstarter@inbas.com
Website: www.inbas.com

Regionalbüro West
Tel.: 0211 / 30 20 09 18
E-Mail: nfandrich@zwh.de
Website: www.zwh.de

Regionalbüro Süd
Tel.: 0911 / 27 77 925
E-Mail: krings.ursula@f-bb.de
Website: www.f-bb.de

In der zweiten Verfahrensstufe können Antragsteller von positiv bewerteten Projektskizzen einen förmlichen Förderantrag einreichen. Der früheste Projektstart ist ab 01.06.2017 möglich.

JOBSTARTER-Magazin mit Best-Practice Projektbeispielen