ALDA ist die Europäische Vereinigung für lokale Demokratie, gegründet 1999 auf Initiative des Rates des europäischen Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas. Sie ist eine nichtstaatliche Organisation (NGO) zur Förderung von guter Regierungsführung und Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene in der EU und den Nachbarschaftsländern. ALDA konzentriert sich auf Aktivitäten, die eine Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft erleichtern und verbessern. Die NGO ist kofinanziert aus dem EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.

Der aktuelle Aufruf ist offen für Aktivitäten und Veranstaltungen im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft, die vom 01. September bis 31. Dezember 2016 stattfinden sollen. Anträge können von lokalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft aus folgenden Ländern gestellt werden: Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, Niederlanden, Ungarn, Portugal, Tschechien, Slowakei, Estland, Litauen, Lettland, Deutschland, Zypern, Luxemburg, Großbritannien, Irland, Island. Partnerschaften zwischen der Zivilgesellschaft und den lokalen Behörden werden bevorzugt.

Deadline für die Einreichung ist der 09. September 2016!

Förderfähige Aktivitäten und Maßnahmen sind:

  • Stärkung des Wissens der Bürger über die EU, ihre Geschichte und Vielfalt;
  • Förderung der europäischen Bürgerschaft;
  • Unterstützung der Bürgerbeteiligung auf europäischer und lokaler Ebene;
  • Stärkung der Zivilgesellschaft, um ihr eine stärkere Stimme gegenüber den Entscheidungsträgern zu verleihen;
  • Aktivieren von Bürgerinitiativen, Bürgerbeteiligung und freiwilligem Engagement;
  • Dezentralisierung und Entwicklung von Kapazitäten und Glaubwürdigkeit von lokalen und regionalen Behörden;
  • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und ziviler Gesellschaft und mehrschichtiger Regierungsführung;
  • Schützen und Einbeziehen unterschiedlicher Zielgruppen, Fokussierung auf unterrepräsentierte Gruppen, wie Minderheiten, Migranten, Asylsuchende sowie Drittstaatenangehörige – zur Förderung ihrer sozialen Inklusion und Integration durch Bürgerbeteiligung;
  • Stärkung der Solidarität durch Umsetzung innovativer Maßnahmen, wie z.B. sharing economy).

Fördervolumen sind:

ALDA wird durch die Partnerschaft mit dem Antragsteller die Umsetzung der ausgewählten Aktion unterstützen. Die finanzielle Unterstützung wird entsprechend der unten dargestellten Auswahlkriterien zur Verfügung gestellt:

  • Wenn ALDA die Maßnahme mit 1.000 € fördert, dann muss die antragstellende Organisation/Behörde mindestens 3.000 € als Kofinanzierung ausweisen (Gesamtbudget: 4.000 €);
  • Wenn ALDA die Maßnahme mit 2.000 € fördert, dann müssen mindestens 5.000 € als Kofinanzierung ausgewiesen sein (Gesamtbudget: 7.000 €);
  • Wenn ALDA die Maßnahme mit 3.000 € fördert, dann müssen mindestens 10.000 € als Kofinanzierung ausgewiesen sein (Gesamtbudget: 13.000 €);
  • Die ausgewiesenen Beträge sind Richtwerte. Es können unterschiedliche Beträge beantragt werden.

WICHTIG: Die Beträge zur Kofinanzierung dürfen nicht aus anderen EU-Förderprogrammen bzw. –projekten genutzt werden!

Auswahlkriterien sind:

  • Übereinstimmung mit den Zielen des Programms – die vorgeschlagenen Aktivitäten und die erwarteten Ergebnisse sollen zur Erreichung der Ziele des Programms beitragen;
  • Qualität des Aktionsplans im Antrag – es wird Projekten Vorrang gegeben, die unterschiedliche Arten von Organisationen einbinden (lokale Behörden, NGOs, Forschungsinstitute, etc.) oder verschiedener Arten von Tätigkeiten entwickeln (Forschung, nicht-formale Bildung, öffentliche Debatten, Ausstellungen) oder Bürger aus unterschiedlichen Zielgruppen beteiligen;
  • Verbreitung – Priorität wird Anträgen gegeben, die einen kohärenten Verbreitungsplan beinhalten und dem Logo des EU-Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie ALDAs Logo Sichtbarkeit verleiht über die Verwendung unterschiedlicher Kommunikationskanäle;
  • Nutzen – Priorität wird den Aktionen gegeben, die Partnerschaften zwischen unterschiedlichen Gruppen / Organisationen mit lokalen Behörden fördern und insbesondere Bürgerinnen und Bürger aus unterrepräsentierten Gruppen bzw. mit geringen Möglichkeiten einbeziehen;
  • Finanzielle Kapazitäten – Priorität erhalten die Anträge mit einem höheren Kofinanzierungsanteil.

Für die Beantragung stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

Zusätzliche Information erhalten Sie in der