In der kommenden Förderperiode 2021-2027 wird es auch Änderungen in der Programmstruktur geben. Im „Partial Agreement“ (Verhandlungszwischenergebnis) zwischen dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament wurde bisher vereinbart, das EU-Aktionsprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) zu verknüpfen mit dem Programm „Rights, Equality and Citizenship“ (REC) in dem neuen EU-Aktionsprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV).

Bei den derzeitigen beiden Programmen handelt es sich um kleine Instrumente, die bisher keine kritische Masse erreichen können und deren Wirksamkeit durch ihre relativ geringen Budgets eingeschränkt ist. Ihre Zusammenfassung bedeutet daher Vereinfachung, Synergien und gegenseitige Stärkung und wird zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit beitragen.

Durch die Neugruppierung von Bürgeraktivitäten im Rahmen derselben Ziele werden die Verfahren für die Begünstigten einfacher, die nunmehr eine einzige Anlaufstelle für ihre Vorschläge haben werden.

Das derzeitige Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wurde bereits durch Maßnahmen wie Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen, elektronische Anträge und Finanzhilfebeschlüsse erheblich vereinfacht. Dementsprechend wird für die im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finanzierten Politikbereiche eine vereinfachte Durchführung angestrebt, wobei Maßnahmen wie Pauschalbeträge, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit vorgesehen sind.

Das Programm für Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) zielt auf den Schutz und die Förderung von Rechten und Werten ab, einschließlich der Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft. 

Es hat 4 spezifische Ziele:

  1. Förderung von Gleichheit und Rechten:
    • Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie Unterstützung umfassender Strategien zur durchgängigen Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung von Diskriminierungen sowie von Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Intoleranz;
    • Schutz und Förderung der Rechte des Kindes, der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Unionsbürgerschaftsrechte und des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten.
  2. Förderung des Engagements und der Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der Union:
    • Verbesserung des Informationsstands der Bürgerinnen und Bürger über die Union, ihre Geschichte, ihr kulturelles Erbe und ihre Vielfalt; 
    • Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder; Förderung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Teilhaber, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit gibt, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.
  3. Kampf gegen Gewalt (Daphne Strang):
    • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie Gewalt gegen andere gefährdete Gruppen;
    • Unterstützung und Schutz der Opfer dieser Gewalt.
  4. Werte der Union:
    Vermittlung und Verbreitung der Werte der Union über zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO).

Der Bereich 4. ist ausschließlich lokalen, nationalen und transnationalen CSOs gewidmet. Die Bereiche 1.,2. Und 3. stehen zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Einrichtungen offen: der Öffentlichkeit (Kommunalverwaltungen) und der Wirtschaft (z. B. Medien).

Der Zugang zum Programm und der finanziellen Unterstützung soll besonders für Organisationen der Zivilgesellschaft auf transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, einschließlich lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft sowie zur Kapazität der Begünstigten geschaffen werden.

Das Programm für Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 umfasst insbesondere die Zuweisung von Mitteln an Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der EU einsetzen.

Die genannten spezifischen Ziele des Programms sollen insbesondere durch die Unterstützung folgender Aktivitäten erreicht werden (Quelle: Anlage des Vorschlags zur Einrichtung des CERV):

(a)  Sensibilisierung und Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnis der Politiken und Rechte in den vom Programm abgedeckten Bereichen;

(b)  gegenseitiges Lernen durch Austausch bewährter Verfahren zwischen Interessengruppen zur Verbesserung des Wissens und des gegenseitigen Verständnisses sowie des bürgerschaftlichen und demokratischen Engagements;

(c)  Analyse- und Überwachungstätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses der Lage in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene in den vom Programm abgedeckten Bereichen sowie zur Verbesserung der Umsetzung des EU-Rechts und der EU-Politik;

(d)  Schulung relevanter Interessengruppen, um ihre Kenntnisse über die Politiken und Rechte in den abgedeckten Bereichen zu verbessern;

(e)  Entwicklung und Wartung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT);

(f)   Stärkung des Bewusstseins der Bürger für die europäische Kultur, Geschichte und Erinnerung sowie für ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Union;

(g)  Zusammenführung von Europäern verschiedener Nationalitäten und Kulturen, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, an Städtepartnerschaften teilzunehmen;

(h)  Förderung und Erleichterung der aktiven Teilnahme am Aufbau einer demokratischeren Union sowie des Bewusstseins für Rechte und Werte durch Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft

(i)    Finanzierung der technischen und organisatorischen Unterstützung zur Umsetzung der Verordnung [(EU) Nr. 211/2011], wodurch die Ausübung des Rechts der Bürger, Initiativen der europäischen Bürger zu starten und zu unterstützen, untermauert wird;

(j)    Ausbau der Kapazitäten europäischer Netzwerke zur Förderung und Weiterentwicklung des Unionsrechts, der politischen Ziele und Strategien sowie zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den vom Programm abgedeckten Bereichen tätig sind.

(k)   Verbesserung des Wissens über das Programm sowie Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Bürger, unter anderem durch Einrichtung und Unterstützung von Programmschaltern / nationalem Kontaktnetzwerk.

Förderfähige Antragsteller:

Rechtsträger mit Sitz in einem der folgenden Länder:

  • einem Mitgliedstaat oder einem mit ihm verbundenen überseeischen Land oder Gebiet;
  • einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
  • nach Unionsrecht gegründete Rechtsträger oder internationale Organisationen.

Finanzen:

Der bisherige finanzielle Rahmen des EU-Programms CERV 2021-2027 umfasst (Stand November 2020) 642 Mio. Euro. Es ist eine Erhöhung des Budgets bis auf ca. 800 Mio. Euro in der Diskussion.

Für die Ziele 1. und 3. sind ca. 409 Mio. Euro geplant und für das Ziel 2. sind ca. 233 Mio. Euro vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf, der aus den Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem EU-Rat hervorgegangen ist, enthält noch keine konkreten Bestimmungen zu den Zulassungskriterien, Antragsverfahren, Kofinanzierungs- und Berichtspflichten der Antragsteller.

Evaluationskriterien des Projekterfolgs:

  1. Anzahl der Personen, die erreicht werden von:
    • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
      Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren;
    • Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungsmaßnahmen.
  2. Anzahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten erreicht werden.
  3. Zahl der länderübergreifenden Netzwerke und Initiativen, die sich infolge der Tätigkeiten im Rahmen des Programms auf das europäische Geschichtsbewusstsein und das europäische Kulturerbe konzentrieren.

Erste Aufrufe (call for proposals) sind voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu erwarten.

Um die Aufmerksamkeit trotz der derzeitigen Corona-Krise auf die zukünftigen EU-Programme zu lenken, haben alle nationale Kontaktstellen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« die Petition »Supporting Active Citizenship to build resilient societies and foster transnational cooperation« gestartet. Die Kontaktstelle Deutschland (EfBB) lädt alle ein, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten. Mehr denn je muss die Zivilgesellschaft alle ihre Netzwerke aktivieren und zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren aus ihrem Umfeld kooperieren, um sich Gehör zu verschaffen. 

Es ist wichtig, dass im Rahmen der EU-Verhandlungen dem Programm »Citizens, Equality, Rights and Values« die ihm zustehende Relevanz gegeben wird, damit die EU in dieser Krise die Bedeutung einer aktiven Bürgerschaft nicht vergisst!