In Hessen steht aus dem ESF 2014-2020 ein Fördermittelvolumen von 172 Mio. € zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden 15 Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens, der sozialen Inklusion sowie der Bekämpfung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit und von Armut.

 

Wenn Sie anerkannter freier oder öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII in Hessen sind, dann können Sie Mittel aus dem Förderprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ beantragen. Durch die kontinuierliche Vermittlung von persönlichen und fachlichen Kompetenzen soll benachteiligten Jugendlichen der Übergang von der Schule zum Beruf erleichtert werden. Die Mittel können für die Begünstigten (max. 27 Jahre alt) genutzt werden, um den Hauptschulabschluss nachzuholen und eine soziale Stabilisierung ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu erreichen. Ebenso soll das Lernen im Prozess der Arbeit gefördert werden, was den Übergang von der Schule zum Beruf erleichtert und eher dem Bedarf der Zielgruppe entgegenkommt.

Entsprechend der Fördergrundsätze beinhaltet ein geförderter Platz einen Beschäftigungsumfang von mindestens 25 bis max. 40 Stunden pro Woche. Ein Platz kann von mehreren jungen Menschen mit geringerem Beschäftigungsumfang besetzt werden. Es muss mindestens pro Person eine wöchentliche fachpraktische, fachtheoretisch qualifizierte und sozialpädagogische Betreuung im Umfang von 18 Stunden gewährleistet werden. Die Verweildauer der Begünstigten sollte 24 Monate nicht überschreiten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben über eine Festbetragsfinanzierung:

  • 9.900 € pro besetztem Platz pro Jahr;
  • 12.300 € pro besetztem Platz pro Jahr mit Ausrichtung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses;
  • Der Platz gilt als besetzt, wenn er innerhalb von 2 Monaten nachbesetzt und der durchschnittliche Mindestbeschäftigungsumfang erreicht wird;
  • Für transnationale Maßnahmen (laut EU-Rahmenrichtlinie) im Zusammenhang mit den geförderten Projekten gibt es eine zusätzliche Zuwendung bis max. 8.000 €;
  • Bei Teilnehmenden mit Leistungsanspruch aus dem SGB II muss sich der durchführende Träger um eine entsprechende Kofinanzierung bemühen.

Für innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung dienen, kann ein Zuschuss als Anteilsfinanzierung beantragt werden. Der Anteil beträgt in der Regel 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Zuständig für das Antragsverfahren ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Anträge können jedes Jahr bis zum 30. Juni über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.

Ansprechpartner der WIBank

Marcus Hilpisch
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen I

Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 774-7387
Fax: 0611 774-7429
Mail: marcus.hilpisch@wibank.de

Das Förderprogramm „Praxis und Schule – PuSch“

ist zum 01.08.2015 gestartet und unterstützt ca. 2.000 Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, ihren Hauptschulabschluss 2015 / 16 zu erreichen.

PuSch kann sowohl an allgemeinbildenden als auch berufsbildenden Schulen umgesetzt werden. Auf Antrag der Schulen beim Hessischen Kultusministerium können Lerngruppen für die Zielgruppe an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen in Form von PuSch-A-Klassen eingerichtet werden. An beruflichen Schulen gilt das für Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Form von PuSch B-Klassen.

Die Förderung in den spezifischen Lerngruppen soll über individuelle Förderung zur Stärkung des Selbstwertgefühls durch positive Schulerfahrung führen und damit den Eintritt in eine duale berufliche Ausbildung ermöglichen. Die praxisorientierten Elemente der PuSch-Maßnahmen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in der Übernahme von Verantwortung für den eigenen Lebensweg.

 

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler

  • mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, die voraussichtlich keine Chance haben, in den Regelklassen den Hauptschulabschluss zu erreichen und mindestens acht Schulbesuchsjahre absolviert haben oder mindestens 14 Jahre alt sind (PuSch A) oder
  • aus Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen, denen man zutraut, mit Hilfe intensiver Förderung durch im Team arbeitende Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte den Hauptschulabschluss zu erreichen (PuSch A) oder
  • die die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben und maximal 18 Jahre alt sind (PuSch B).

Anträge der Schulen für die folgenden Schuljahre können zumeist bis Ende April des laufenden Jahres (PuSch A) bzw. bis Ende Mai (PuSch B) beim Hessischen Kultusministerium gestellt werden.

 

Kontakt:

Hessisches Kultusministerium
Referat III.4

Verantwortlich:

Dr. Corinna Hartmann

Ansprechpartner:

Christina Hitzig

Telefon: +49 611 8803160
E-Mail: christina.hitzig@kultus.hessen.de

Franziska Holland-Moritz (PuSch A)

Telefon: + 49 611 8803-163
E-Mail: franziska.holland-moritz@kultus.hessen.de

Yunus Demircan (PuSch B)

Telefon: +49 611 8803164
E-Mail: yunus.demircan@kultus.hessen.de

Antragsberechtigte sind (freie) Träger (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts), bei denen sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt sind. Der Antrag der Träger beim Kundenportal der zuständigen WIBank erfolgt nachrangig zum Antrag der Schulen beim Hessischen Kultusministerium.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte einschließlich der Verwaltungsausgaben (bis zu maximal 20% der zuwendungsfähigen Personalausgaben). Der Festbetrag beträgt pro Projektgruppe und Schuljahr bis zu 15.000 €. Der Stellenanteil pro Projektgruppe beträgt eine Viertelstelle oder 10 Zeitstunden.

Ansprechpartnerin

Stefanie Menz-Eisenmann
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen I

Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 774-7930
Fax: 0611 774-7429
Mail: stefanie.menz-eisenmann@wibank.de