Der EUROPASS ist ein Paket an europaweit genutzten und anerkannten Dokumenten, die persönliche Qualifikationen und Kompetenzen übersichtlich und nachvollziehbar darstellen und glaubwürdig nachweisen. Damit unterstützen sie europäische Bürgerinnen und Bürger, sich erfolgreicher auf dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt zu präsentieren und zu bewerben.

1. EUROPASS Lebenslauf

Dieses Dokument wird von den Nutzern eigenständig ausgefüllt. Sehr viele staatliche und private Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen fordern inzwischen mit der Bewerbung einen EUROPASS-Lebenslauf einzureichen. Die einheitliche Struktur und Aussagekraft der Angaben erleichtert es den Bewerbern ebenso wie den Personalverantwortlichen, die Qualifikationen und Kompetenzen realistisch einzuschätzen.

 

2. EUROPASS Sprachenpass

Dieses Dokument wird von den Nutzern eigenständig ausgefüllt. Es dient der Selbsteinschätzung der eigenen aktiven und passiven Sprachkompetenz und der Darstellung der Sprachqualifikationen. Die Selbsteinschätzung erfolgt nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der dem Leitfaden beigefügt ist.

 

3. EUROPASS-Mobilität

Dieses Dokument wird von den entsendenden und aufnehmenden Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgestellt und offiziell bestätigt. Das sind z.B. allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) u.a. Der Pass beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im europäischen Ausland erworben wurden. Der EUROPASS-Mobilität ist eine wichtige Ergänzung zum Lebenslauf und ein überzeugendes Dokument bei Bewerbungen. Viele Personalverantwortliche europaweit nutzen inzwischen aktiv dieses Dokument zur Feststellung der persönlichen Mobilitätserfahrung und –bereitschaft von Bewerbern. Es ist eine überzeugende Darstellung erworbener interkultureller Kompetenz durch aktive grenzüberschreitende persönliche Aus- und Weiterbildung.

Mobilitäten können z.B. sein:

  • Ein Betriebspraktikum;
  • Ein Studienabschnitt im Rahmen eines Austauschprogramms
  • Ein Schüler- bzw. Lehreraustausch im Rahmen europäischer Förderprogramme (z.B. ERASMUS+)
  • Freiwilligentätigkeit im europäischen Ausland für gemeinnützige Einrichtungen.

Unterstützung beim Erstellen des EUROPASS-Mobilität bzw. der anderen Dokumente bieten die nationalen Beratungsstellen (hier: DE):

Nationales Europass Center (NEC) in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

http://www.europass-info.de/
Email: europass@bibb.de

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon: 0228/ 107-1646, -1645, -1644

 

 

Info-Video zum EUROPASS-Mobilität

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Online-Editor für den EUROPASS-Mobilität

Zuerst müssen sich die entsendenden und aufnehmenden Einrichtungen registrieren lassen, um online die Vorlagen des EUROPASS-Mobilität für die begünstigte Person auszufüllen zu können. Die Eintragungen werden nach der Beantragung von der zuständigen Stelle geprüft und zum Ausdrucken frei gegeben.

 

4. EUROPASS-Zeugniserläuterungen

In diesem Dokument werden ergänzend zum beruflichen Abschlusszeugnis die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten beschrieben. Es geht im Dokument um eine verständniserweiternde Darstellung der persönlichen professionellen Kompetenzen der jeweiligen Person. Das gilt insbesondere bei beruflichen Aktivitäten im europäischen Ausland, um die Abschlüsse unterschiedlicher Länder besser vergleichen zu können. Die Zeugniserläuterungen werden in DE von den jeweils für die Abschlüsse zuständigen Behörden erstellt und online zugängig gemacht.

 

5. EUROPASS-Diploma Supplement (Anlage/Erläuterung zum Diplom)

Das Diploma Supplement ist eine erläuternde Anlage zum Hochschulabschlusszeugnis zur europaweiten Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen (Diploma). Es bietet die Möglichkeit, dass in einem anderen Land die Art, das Niveau, der Kontext, Inhalt und Status des jeweiligen Studiengangs nachvollzogen werden kann. Das Diploma Supplement ist ein personengebundenes Dokument und wird in jedem EU-Mitgliedsstaat von der Hochschule ausgestellt, die das Originaldiplom vergibt.