ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Sie beschäftigen sich mit Qualifizierung, Weiterbildung, Personalentwicklung? Sie sind ein Unternehmen mit Fachkräftebedarf und setzen sich ein für betriebliche und überbetriebliche Weiterbildung Ihres Personals? Sie sind offen für Branchendialoge, innovative Arbeitszeitmodelle und Förderung der Chancengleichheit?

Dann bietet Ihnen die ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ interessante Förderperspektiven.

Die Sozialpartnerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie wird 2014-2020 mit ca. 130 Mio. € aus dem ESF, dem BMAS sowie Beiträgen der Unternehmen und Sozialpartner unterstützt.

Mit den Projektaktivitäten und Maßnahmen soll erreicht werden, dass eine systematische Weiterbildung sowie Chancengleichheit in Unternehmen, Organisationen und Branchen verankert wird. Voraussetzung für die Förderung sind Qualifizierungstarifverträge oder Vereinbarungen der Sozialpartner zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit.

Es können Projekte in 5 Handlungsfeldern zur Förderung eingereicht werden:

  • Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen
  • Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU
  • Initiierung von Branchendialogen
  • Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure im Hinblick auf die Chancengleichheit
  • Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem EU-Beihilferecht:

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 50% der beihilfefähigen Kosten und erhöht sich

  • um 10%-Punkte, wenn die Zielgruppe mittlere Unternehmen sind,
  • um 20%-Punkte, wenn die Zielgruppe kleine Unternehmen sind sowie ggf.
  • um 10%-Punkte, wenn die Zielgruppe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen oder benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind.

Eine Kombination von unternehmensbezoger und personenbezogener Förderung ist nicht möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt folglich 70% und gilt für Vorhaben, die ausschließlich kleine Unternehmen begünstigen.

Mndestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Teilnehmereinkommen müssen durch Eigenmittel des Zuwendungsempfängers erbracht werden (z.B. Personalausgaben).

Die Gesamtkosten eines Projekts dürfen 2 Mio. € nicht überschreiten.

Für die Beratung zur Richtlinie und zum zweistufigen Antragsverfahren steht die ESF-Regiestelle „Fachkräfte sichern“ zur Verfügung:

ESF-Regiestelle „Fachkräfte sichern“
c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Wichmannstrasse  6
10787 Berlin

Tel.: 030 417498-630

Beratungs-Hotline: Di + Do von 10.00 – 12.30 Uhr

E-mail: info@regiestelle-fachkraefte-sichern.de

Internet: www.initiative-fachkraefte-sichern.de

TERMIN !!!

Der 3. Förderaufruf wird am 02. November 2016 veröffentlicht. Bis zum 19. Dezember 2016 können Interessenbekundungen eingereicht werden.

Während dieses Zeitraums steht Ihnen die ESF-Regiestelle zusätzlich für persönliche Beratung Ihrer Interessenbekundungen zur Verfügung. Termine können über die e-mail info@regiestelle-fachkraefte-sichern.de vereinbart werden.

Zusätzlich organisiert die ESF-Regiestelle im Zeitraum 04.-14.10.2016 spezielle Beratertage.

Die Interessenbekundung als 1. Schritt des Antragsverfahrens muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Träger,
  • allgemeine Angaben zum Projekt,
  • Angaben zu begünstigten Unternehmen und Teilnehmenden,
  • inhaltliche Angaben zum Projekt inklusive Meilensteinplanung,
  • Mehrwert und Nachhaltigkeit des Projektes,
  • Angabe zu den Querschnittszielen insbesondere Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,

Die Bewertung des Projektoutputs und der Ergebnisse hat besondere Bedeutung. Deshalb müssen bei der Darstellung des Vorhabens überprüfbare Ziele formuliert und Verfahren dargestellt werden, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die Ziele des Vorhabens müssen anhand quantitativer und qualitativer Output- und Ergebnisindikatoren dargestellt werden. Diese müssen sich in den formulierten Meilensteinen widerspiegeln.

 

Die Interessenbekundungen werden nach ESF-Kriterien des Bundes durch die Regiestelle bewertet. Wesentliche Kriterien sind:

  • Dringlichkeit des Handlungsbedarfes (maximal 10 Punkte)
  • Handlungskonzepts und Meilensteine (maximal 30 Punkte)
  • Mehrwert des Projekts (maximal 10 Punkte)
  • Querschnittsziele: Gender Mainstreaming, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit (maximal 15 Punkte)
  • Transfer und Verstetigung (maximal 15 Punkte)
  • Finanzierungsplan (maximal 20 Punkte)

 

Diese Kriterien werden anhand einer 6-stufigen Skala bewertet: ungenügend (0 Punkte), mangelhaft (1 Punkt), ausreichend (2 Punkte), befriedigend (3 Punkte), gut (4 Punkte), sehr gut (5 Punkte).

Es wird eine Gewichtung der Bewertung vorgenommen, die bei der Punktanzahl berücksichtigt ist:

  • Faktor 2 bei Handlungsbedarf und Mehrwert
  • Faktor3 bei Querschnittsziele und Transfer/Verstetigung
  • Faktor 4 bei Finanzierungsplan
  • Faktor 6 bei Handlungskonzept und Meilensteine

Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Interessenbekundungen müssen mindestens 66 Punkte erreichen, um einen Vollantrag stellen zu können.

 

Die Regiestelle veröffentlicht regelmäßig Newsletter mit den aktuellsten Informationen.

 

Ebenso sind Informationen zu geförderten Projekten verfügbar.