Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF) wird Ihnen auf dieser Website vorgestellt, ebenso der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) sowie Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) auf Bundesebene.

Auf der Bundesebene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wichtigster Ansprechpartner für Fördermittel für Integrationsmaßnahmen und –projekte.

Für interessierte Projektträger, die wirksam unterstützende Integrationsaktionen planen und dafür Fördermittel benötigen, sind folgende Möglichkeiten über das BAMF nutzbar:

1. Integrationsprojekte

Die aktive Einbindung von Zugewanderten aus anderen Ländern und Kulturen in unsere Gesellschaft in Deutschland ist eine wichtige Aufgabe unserer Bürgerinnen und Bürger. Das Zusammenleben funktioniert am besten über gegenseitigen Respekt und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu können Integrationsprojekte initiiert und gefördert werden für Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Antragsberechtigt

sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler bzw. lokaler Ebene tätig sind.

Zielgruppen der Förderung sind:

  • Erwachsene und Jugendliche (12 – 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive;
  • Neuzugewanderte und bereits länger in DE lebende Zugewanderte (im Rahmen der nachholenden Integration) mit Bleiberecht;
  • Deutsche Bürgerinnen und Bürger.

Ziele der Förderung sind:

  • Stärkung der Kompetenz von Zugewanderten;
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben;
  • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz und interkulturellen Öffnung von Zugewanderten und Einheimischen.

Die Antragstellung für 2018 ist ab Mitte 2017 möglich. Eine Förderung ist bis zu 90% der Gesamtkosten für das Integrationsprojekt möglich.

2. Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit

Die Förderung bezieht sich auf die Qualifizierung und Weiterbildung von Akteuren der Integrationsarbeit aus Verbänden, Vereinen, Organisationen (insbesondere Migrantenorganisationen), in denen Ehrenamtliche tätig sind. Gefördert werden ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen.

Aktuelle Deadline für den Antrag: 31.10.2016!

 

3. Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen

Viele Migrantinnen haben nur sehr geringe oder keine Deutschkenntnisse aufgrund ihrer familiären Situation bzw. ihres erst kurzen Aufenthalts in DE. Das BAMF bietet deshalb den Frauen und Mädchen die Möglichkeit des Besuchs spezifischer Kursmaßnahmen zur Unterstützung dieser Zielgruppe.

Ziele der Kurse (Umfang 20h):

  • Niederschwellige Sprachförderung;
  • Praktische Angebote zur Orientierung im neuen Lebensumfeld;
  • Heranführung an das gesellschaftliche Leben in DE.

Gefordert ist eine wohnortnahe Durchführung im geschützten und betreuten Raum.

Es werden max. 550 € pro Kurs gefördert. Min. 10 Frauen pro Kurs müssen teilnehmen. Jede Teilnehmerin kann max. 5 Kurse besuchen.

 

 

Bitte adressieren Sie Ihren Antrag an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 314
Veitshöchheimer Straße 100
97080 Würzburg

4. Kofinanzierung von AMIF-Projekten im Bereich der Integration

Diese Mittel sollen vorrangig zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Drittstaatenangehörige in den Bereichen Bildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe eingesetzt werden. Ebenso sollen sie die Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur fördern und die Angebote der Vorintegration bedarfsgerecht weiterentwickeln.

 

Aufrufe zur Einreichung von Anträge werden auf der BAMF-Website veröffentlicht.

 

Bild: DIE LINKE. Brandenburg