Präventive Stadt- und Regionalentwicklung mit den ESIF in NRW

Update 14.01.2018
Die Erstinformationen des Beitrags zum Aufruf „Starke Quartiere – Starke Menschen“ stehen leider nicht mehr digital zur Verfügung. Die Redaktion hat die Links zu Förderinformationen für NRW zum Thema: Sozialer Städtebau aktualisiert.

NRW ist wirtschaftlicher und sozialer Ballungsraum. Städte und Gemeinden haben eine wichtige Funktion bei der Sicherung von wirtschaftlichem Wachstum, Innovation, gesellschaftlicher Teilhabe, sozialem Zusammenhalt und ökologischer Entwicklung. Strukturschwachen und sozial benachteiligten Quartieren, Städten und Gemeinden stehen 2014-2020 ca. 350 Mio € aus den ESIF in NRW zur Verfügung. Diese sollen im Rahmen Integrierter Handlungskonzepte (IHK) die betroffenen urbanen Quartiere aufwerten, die Armut wirksamer bekämpfen und in den Kommunen effiziente kommunale Präventionsmaßnahmen umsetzen. In den ländlichen Regionen bilden Integrierte Kommunale Entwicklungskonzepte (IKEK) bzw. Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) die Grundlage für nachhaltige Projektmaßnahmen.

Der Projektaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ bündelt die Mittel aus dem ESF, dem EFRE und ELER. Damit sind komplexe innovative und nachhaltige Projekte gefragt mit integrierten sozialen, baulichen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Aktivitäten, die Entwicklungshemmnisse beseitigen, Arbeitsplätze schaffen und die soziale Integration stärken.

Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich mit ihren Kooperationspartnern vor Ort an dieser Entwicklung zu beteiligen. Zuständig für die Beratungen sind die jeweiligen Bezirksregierungen.

Phasen im Antragsprozess:

  • Städtische Quartiere (ESF und EFRE)
  1. Gebietsauswahl durch die Kommune anhand von Indikatoren zur Beschreibung der spezifischen Problemlage des Gebiets;
  2. Einbindung der Projektmaßnahmen in ein ganzheitliches vom Rat der Stadt beschlossenes Integriertes Handlungskonzept (IHK) bzw. Entwicklungskonzept;
  3. Prüfung und Festlegung der zu fördernden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderung aus den ESIF
  4. Einreichung der IHK sowie der abgeleiteten Projekte / Maßnahmen bei der regional zuständigen Bezirksregierung:
    • Begutachtung der IHK (Gutachterkommission, IHKs können fortlaufend eingereicht werden)
    • Begutachtung der Projekte / Maßnahmen im IHK (IntermAG (Interministerielle Arbeitsgruppe Soziale Stadt), tagt entsprechend Antragseingang)
    • Einreichung der Förderanträge bei der Bezirksregierung nach Akzeptanz der IHK
    • Beratung und Entscheidung zur Förderung der Projekte / Maßnahmen.

Auswahlkriterien:

Die Auswahl der zur Förderung aus dem EFRE und dem ESF empfohlenen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien:

  • Nachweis des besonderen Handlungsbedarfs
  • Qualität des integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes sowie Beitrag zu den maßnahmenspezifischen Zielen und Querschnittszielen der OP EFRE NRW und ESF NRW 2014–2020.
  • Förderrechtliche Kriterien (u. a. grundsätzliche Förderfähigkeit im Rahmen des EFRE und ESF, Finanzierungskonzept).

Links:

  • Ortsteile und Quartiere im ländlichen Raum (ESF und ELER)
    1. Entwicklung wirksam ergänzender sozialpräventiver Maßnahmen /Projekte in Ergänzung der in ELER bewilligten IKEKs bzw. DIEKs
    2. Schwerpunkte der ergänzenden ESF-Förderung sind:
      • Aufbau kommunaler Präventionsketten
      • Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang von der Schule in den Beruf
      • Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung
      • Entwicklung und Umsetzung sozialräumlicher Konzepte gegen Armut und soziale Ausgrenzung
    3. Prüfung und Festlegung der zu fördernden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderung aus den ESIF
    4. Einreichung der IHK sowie der abgeleiteten Projekte / Maßnahmen bei der regional zuständigen Bezirksregierung:
      • Begutachtung der IHK (Gutachterkommission, IHKs können fortlaufend eingereicht werden)
      • Begutachtung der Projekte / Maßnahmen im IHK (IntermAG, tagt entsprechend Antragseingang)
      • Einreichung der Förderanträge bei der Bezirksregierung nach Akzeptanz der IHK
      • Beratung und Entscheidung zur Förderung der Projekte / Maßnahmen.

Auswahlkriterien:

Die Auswahl der aus dem ESF-Programm zu fördernden Projekte erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien:

  • Schlüssigkeit der Einbettung der Maßnahmen zur sozialen Inklusion und Armutsprävention in das IKEK bzw. DIEK
  • Förderrechtliche Kriterien (u. a. grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß der ESF-Förderrichtlinie, Finanzierungskonzept)

 

Link:

NRW ELER Programm 2014-2020

Kontakte zur Antragsberatung bei den Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Telefon: 0 29 31 / 82-0
Telefax: 0 29 31 / 82-2520
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Website: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/

Ansprechpartner:
Herr Benedikt Große Hüttmann
Dezernat 35

Telefon: 0 29 31 / 82-2838
Telefax: 0 29 31 / 82-40672
E-Mail: benedikt.grossehuettmann@bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstraße 15
32756 Detmold

Telefon: 0 52 31 / 71-0
Telefax: 0 52 31 / 71-1295
E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
Website: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/

Ansprechpartnerin:
Frau Ulrike Berger
Dezernat 35

Telefon: 0 52 31 / 71-3500
Telefax: 0 52 31 / 71-823500
E-Mail: ulrike.berger@brdt.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Telefon: 02 11 / 4 75-0
Telefax: 02 11 / 4 75-2671
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Website: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/

Ansprechpartner:
Herr Thorben Goer
Dezernat 35

Telefon: 02 11 / 4 75-2321
Telefax: 02 11 / 4 75-2985
E-Mail: thorben.goer@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Telefon: 02 21 / 1 47-0
Telefax: 02 21 / 1 47-3185
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Website: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/

Ansprechpartner:
Herr Andreas Schwerdt
Dezernat 35

Telefon: 02 21 / 1 47-2244
Telefax: 02 21 / 1 47-2615
E-Mail: mailto:andreas.schwerdt@brk.nrw.de

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Telefon: 02 51 / 4 11-0
Telefax: 02 51 / 4 11-2525
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Website: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/

Ansprechpartner:
Herr Stephan Oldiges
Dezernat 35

Telefon: 02 51 / 4 11-1467
Telefax: 02 51 / 4 11-81467
E-Mail: stephan.oldiges@bezreg-muenster.nrw.de