Eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung ist immens wichtig für eine gesicherte berufliche Zukunft junger Menschen in Deutschland. Die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes 2021, basierend auf dem Mikrozensus 2020, zeigen jedoch, dass insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlingsgeschichte eine wesentlich geringere schulische und berufliche Qualifikation erreichen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. So hatten in 2020 ca. 26% der jungen Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 15 – 35 Jahren keinen Berufsabschluss (Gesamtbevölkerung: 9%). Diese Tendenz wurde durch die Covid-19-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Die Analysen dieses Sachverhalts zeigen auf, dass oftmals niedrigschwellige Motivations- und Unterstützungsarbeiten notwendig sind, um einen erfolgreichen Berufseinstig der genannten Zielgruppen zu erreichen. Dabei ist sowohl die direkte Ansprache der jungen Menschen wichtig, als auch die Einbeziehung des Elternhauses und weiterer unmittelbarer Bezugspersonen, wie z.B. in Sport und Freizeit. Über das ESF-Plus Bundesprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung“ soll die Rolle dieser Bezugspersonen im Übergangsprozess Schule-Berufsausbildung gestärkt werden.

Zu den Bezugspersonen (Zielgruppe) zählen u.a. Eltern und Verwandte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Trainerinnen und Trainer aus Sportvereinen bzw. anderen Vereinen aus dem direkten Lebensumfeld der jungen Menschen.

Wichtigste Ziele:

  • Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Übergang Schule-Berufsausbildung in Deutschland.
  • Vermittlung von Wissen über die bestehenden regionalen Informations- und Förderangebote und Ansprechpersonen.
  • Sensibilisierung für kritische Fragen bei der Berufswahl, insbesondere mit Blick auf Geschlechterstereotypen oder die Offenheit für neue oder weniger bekannte Ausbildungsberufe.
  • Sensibilisierung für die eigene Rolle im Übergangsprozess Schule-Berufsausbildung. 
  • Verständnis stärken für die Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Weg zu einer selbstbestimmten Berufswahl.

Im Rahmen dieses Programms werden Projekte in 2 Handlungsansätzen (a und b) gefördert (siehe Förderrichtlinie):

a) „Bezugspersonen stärken“

Im Programmmodul „Bezugspersonen stärken“ sollen die Bezugspersonen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren von einem regionalen Träger niedrigschwellige, kurzzeitige Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten, die sie in die Lage versetzen, jungen Menschen beim Übergang Schule-Berufsausbildung Rat und Unterstützung zu geben und ihre Rolle als Bezugsperson in fördernder Weise auszufüllen und zu reflektieren.

Maßnahmen, die in dem Programm modellhaft erprobt werden sollen, sind unter anderem: 

  • Durchführung von Schulungsangeboten.
  • Besuch von Schulveranstaltungen, Vereinsveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Ständen, Präsentation, Vorträgen etc.
  • Angebote zur individuellen Beratung. 
  • Vernetzung mit regionalen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.

Die Maßnahmen sollen modellhaft in allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland von je einem Träger durchgeführt werden. Dabei sollen Gebiete mit schwierigem sozioökonomischen Umfeld bevorzugt ausgewählt werden.

b) „Träger vernetzen“

In diesem Handlungsansatz (Modul) werden die Zuwendungsempfänger untereinander zum Zweck des Erfahrungsaustauschs und Monitorings vernetzt und ihre Arbeit wird unterstützt. 

Die Durchführung dieser Maßnahme übernimmt 1 Vorhabenträger / Zuwendungsempfänger.

Maßnahmen sind unter anderem: 

  • Durchführung von regelmäßigen Netzwerktreffen (unter anderem bis zu drei Netzwerktreffen pro Jahr) mit den regionalen Trägern aus dem Handlungsansatz „Bezugspersonen stärken“.
  • Verbreitung von für die regionalen Träger relevanten Informationen und guten Praktiken.
  • Aufbereitung von Programmerfahrungen und Erstellung von unterstützenden Arbeitsmaterialien für die regionalen Träger.
  • Erstellung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere von digitalen Inhalten für die Sozialen Medien) zur Unterstützung der Arbeit der regionalen Träger und der Bezugspersonen sowie zur direkten Information für junge Menschen.
  • Analyse und Aufbereitung der Dokumentationen aus dem Handlungsansatz „Bezugspersonen stärken“; Durchführung einer Evaluation und Erstellung eines Abschlussberichts in Abstimmung mit dem BMAS.

Antragsberechtigte (Zuwendungsempfänger)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, unter anderem Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige Träger, gemeinnützige Vereine und Verbände (unter anderem Migrantenorganisationen), soziale Dienstleister (Träger der Beschäftigungsförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Bildungs-, und Beschäftigungsträger). 

Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.

Die Projekte müssen kooperativ mit relevanten Partnern vor Ort umgesetzt werden.

Antragsverfahren:

Das Antragsverfahren ist zweistufig, bestehend aus einer Interessenbekundung und einem finalen Antrag.

Deadline der Interessenbekundung ist der 21.09.2022.

Voraussichtlicher Projektstart: 01.03.2023

Die Eingabe der jeweiligen Antragsdokumente erfolgt über das Online-Projektverwaltungssystem Z-EU-S: www.foerderportal-zeus.de

Die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens im Modul „Bezugspersonen stärken“ beträgt in der Regel drei Jahre. 

Die Dauer der Bewilligung des Vorhabens im Modul „Träger vernetzen“ soll mindestens dreieinhalb Jahre betragen. 

Förderung (Quelle: Richtlinie):

Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben im Programmmodul „Bezugspersonen stärken“ sollten pro Antrag die Höhe von 830 000 Euro nicht überschreiten. 

Die insgesamt für alle Projekte zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben im Programmmodul „Träger vernetzen“ sollen die Obergrenze von 3 100 000 Euro nicht überschreiten. 

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

Die maximale Zuschusshöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen: 

  • bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier)
  • bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig)

Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind vom Antragstellenden als Eigenbeteiligung aufzubringen. Indirekte Projektausgaben werden über die Pauschalregelung abgedeckt und werden nicht als Eigenbeteiligung anerkannt. 

Die Eigenbeteiligung der Antragstellenden kann erbracht werden durch: 

  • Eigenmittel oder Drittmittel, die als Barmittel oder durch Personalausgaben für Projektmitarbeitende beim Zuwendungsempfänger oder Teilprojektpartnern (Personalgestellung) von der Bewilligungsbehörde anerkannt werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
  • Zusätzliche öffentliche Mittel (kommunale oder Landesmittel), sofern diese Mittel nicht dem ESF oder anderen EU finanzierten Fonds entstammen.

Kontakt und Beratung:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat VIa4 – Koordinierung Europäisches Parlament, 
EU-Erweiterung, 
EU-Außenbeziehungen
10117 Berlin

Neslihan Altun
E-Mail:  neslihan.altun@bmas.bund.de

Programmpostfach
E-Mail: ratgeben@bmas.bund.de