Das Thema des 5. Aufrufs „rückenwind +“ ist „Arbeit 4.0 – Personal- und Organisationsentwicklung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung“.Maßnahmen im Rahmen der neuen Richtlinie sind förderfähig in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) sowie in der Region Lüneburg.
Die Antragstellung ist möglich vom 16.07.2018 bis zum 21.09.2018
Die Digitalisierung hält Einzug in alle Prozesse sozialer Dienstleistungen. Das beginnt mit haushaltsnahen Dienstleistungen, Pflegeprozessen, in der Diagnostik und Beratung. Neue Formen der Datenerfassung, -analyse und –auswertung verlangen eine umfassende Kenntnis von technischen Assistenzsystemen. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeit der einzelnen Beschäftigten, sondern erfordert eine prozessorientierte Organisationsstruktur bei den jeweiligen Sozialdiensten und –einrichtungen. Der digitale Wandel erfasst die Kundenkommunikation, die Unternehmenskommunikation, die Unternehmenskultur sowie alle internen und externen Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen.
Förderschwerpunkte im aktuellen Aufruf:
- Potentiale des mobilen Arbeitens;
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
- Instrumente zur Nachwuchsgewinnung;
- Optimierung von Abstimmungsprozessen;
- Verbesserung der Unternehmenskommunikation;
- Technikbasierte Kommunikations- und Wissensvermittlung.
Förderbereich A: Personalentwicklung
Ziel ist die Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern in Betrieben und Einrichtungen der Sozialwirtschaft.
Förderbereich B: Organisationsentwicklung
Ziel ist die Verbesserung der Demografie-Festigkeit der Betriebe und Einrichtungen der Sozialwirtschaft.
Projekte müssen sich auf beide Bereiche beziehen.
Beispiele förderfähiger Projektkonzepte (Quelle: Aufruf):
- Hierarchie übergreifende Sensibilisierung, Beratung, Coaching und Schulung zum Themenfeld Digitalisierung und zu notwendigen Veränderungen von Arbeits- und Organisationsprozessen;
- Konzeption und Durchführung von Fortbildungen von Führungskräften / Personalverantwortlichen zu Wissensmultiplikatorinnen und – multiplikatoren im Bereich Digitalisierung bzw. digitaler Transformationsprozesse in sozialwirtschaftlichen Unternehmen;
- Konzeption und Erprobung von Bedarfserhebungsinstrumenten zur Erfassung digitaler Kompetenzen und Qualifizierungsbedarfe als Maßnahme zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (u. a. digitale Kommunikation, Medienkompetenz, Usability, digitale Kunden- und Beratungsangebote, Querschnittskompetenzen wie Prozess-Know-how etc.) und Durchführung daraus abgeleiteter Qualifizierungsmaßnahmen.
- Zielgruppenorientierte Weiterentwicklung von Weiterbildungsformaten zur Verbesserung der Teilnahmemöglichkeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten und Migrantinnen und Migranten bzw. Mitarbeitenden mit Deutsch als Fremdsprache (z. B. im Bereich E- Learning, Blended Learning);
- Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität: Entwicklung und Umsetzung von digitalbasierten Modellen der Arbeitszeitgestaltung, insbesondere im Hinblick auf mobile, ortsunabhängige Kommunikationsstrukturen, bessere Planbarkeit und effizientere Dienstplangestaltung;
- Aufbau und Erprobung von Konzepten zum digitalbasierten Wissenstransfer, auch zur Begleitung von Quer- und Wiedereinsteigerinnen und –einsteigern;
- Etablierung einer verbesserten Sensibilität für die Themenfelder Arbeit 4.0 / Digitalisierung in den Einrichtungen und Diensten sowie Einführung eines neuen Führungsverständnisses (moderne Formen von Kommunikations- und Beteiligungsprozessen für Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Partnern im Sozialraum);
- Konzeption von Strategien und Erprobung von Maßnahmen zur Personalgewinnung und – bindung im Online-Bereich und mit Hilfe digitaler Angebote (Online-Marketing, Social Media Kampagnen, digitale Stellenbörse etc.).
Zielgruppe:
- Beschäftigte aus gemeinnützigen sozialen Einrichtungen, Diensten und Verbänden
Antragsteller:
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege;
- Gemeinnützige, sozialwirtschaftliche Träger.
Die Einreichung von Anträgen erfolgt durch einzelne Einrichtungen bzw. im Projektverbund von max. 3 Einrichtungen.
Förderung:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis max. 70% (zumeist: 50%)der förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts. Mindestens 30% der notwendigen Gesamtausgaben müssen als Eigenmittel bereitgestellt werden. Weitere öffentliche Fördermittel (EU, Bund, Länder) können nicht zur Kofinanzierung eingesetzt werden.
Laufzeit:
Projekte können maximal über einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden. Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.06.2022 enden.
Antragsprozess:
Der Antragsprozess ist zweistufig angelegt.
Zuständig für die Unterstützung und Umsetzung des Verfahrens ist die ESF-Regiestelle bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Die Anträge werden beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt und von diesem bewilligt.
Stufe 1: Interessenbekundung
Bis zum 21.09.2018 kann eine Interessenbekundung abgegeben werden. Bei positivem Bescheid werden die Träger aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.
Inhalte der Interessenbekundung:
- Ausgangssituation und Handlungsbedarf;
- Handlungskonzept und Projektziele;
- Zusätzlichkeit und Mehrwert des Projektes;
- Aussagen zur Umsetzung der Querschnittsziele gemäß Punkt 2.2: Gender Mainstreaming, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit;
- Konzept für Transfer und Verstetigung;
- Fachliche und administrative Eignung;
- Bisherige ESF oder vergleichbare Projekterfahrung;
- Beschreibung des Arbeits- und Zeitplans inkl. Mengengerüste;
Die Einreichung von Interessenbekundungen erfolgt ausschließlich elektronisch im IT-System ZUWES beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Stufe 2: Hauptantrag
Die Einreichung eines Vollantrags gilt nur für positiv bewertete Interessenbekundungen.
Der Hauptantrag ist sowohl in elektronischer Form über ZUWES als auch in Papierform postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift an das BVA (Postanschrift: Bundesverwaltungsamt Köln, Referat ZMV II 1 – Zuwendungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF), 50728 Köln) einzureichen.
Kontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ESF-Regiestelle
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Tel.: 030 – 24089 – 116
E-mail: regiestelle@bag-wohlfahrt.de