Der Schülerwettbewerb entstand 1953 in Frankreich als Projekt der Europäischen Jugendkampagne. Er startete als ein Aufsatzwettbewerb für Schülerinnen und Schüler.

Ziel des 71. Europäischen Wettbewerbs ist es, Kinder und Jugendliche zu motivieren, sich mit aktuellen europäischen Themen eigenständig und mit unterschiedlichen kreativen Mitteln auseinanderzusetzen. Durch diese offenen Möglichkeiten kann der Wettbewerb sehr gut in unterschiedliche Fächer an den Schulen integriert werden (z.B. Politik, Sachkunde, Kunst, Deutsch). Er richtet sich ausdrücklich an alle Altersgruppen und Schulformen. Der individuelle Lernhintergrund der Teilnehmenden wird bei der Jury berücksichtigt.

Im Schuljahr 2023/24 beschäftigt sich der Europäische Wettbewerb mit dem Thema Grenzen

– den eigenen, zwischenmenschlichen, den politischen oder geografischen bis zu den Himmelsgrenzen unserer Erde.

Wir fragen die Schülerinnen und Schüler: Wo zieht Ihr Grenzen, wo reißt Ihr sie ein? Welche überbrückt Ihr und welche findet Ihr wichtig?

Methodisch können die Teilnehmenden ihren persönlichen Interessen folgen:

  • Gestaltung von Bildern, Texten, Videos;
  • selbst komponierte Musik (z.B. Hip Hop);
  • Erstellung einer Plakatserie;
  • Poetry Slam oder andere Formen.

Mit kreativen Werken sollen die Schülerinnen und Schüler zeigen, welche Grenzen in Europa ihrer Meinung nach in den Köpfen oder für ihre eigene Persönlichkeit wichtig, richtig oder falsch und deplatziert sind.

Teilnahmebedingungen 

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie aller deutschen Auslandsschulen. 

Grundsätzlich gilt: Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.

Allen Aufgaben können von Einzelpersonen und von Gruppen mit maximal 4 Mitgliedern bearbeitet werden. 

Bei der Sonderaufgabe sind auch größere Gruppen möglich, es gibt keine Begrenzung. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.

Das geistige Eigentum Dritter ist zu achten: In den Wettbewerbsbeiträgen dürfen Urheberrechte nicht verletzt werden!

Zum Wettbewerb sind nur Arbeiten zugelassen, für die die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden, müssen jedoch unbedingt einen Europabezug haben.

Bei der Gestaltung müssen jedoch zwingend folgende formale Vorgaben eingehalten werden:

  • Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12pt) nicht überschreiten. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie beigefügte Dokumentationen (Statistiken, Bilder) zählen hierbei nicht mit. Bitte den Beitrag möglichst als eine Datei im PDF-Format einreichen. Sollte die Hauptsprache des Textes nicht Deutsch sein, bitte eine Übersetzung beilegen.
  • Bildnerische Arbeiten werden zusätzlich zum Upload postalisch eingereicht. Sie dürfen ein Format von 60×80 cm (einschl. Passepartout) nicht überschreiten. Größere, plastische Arbeiten und Leinwände bitte nur als Foto mit Angaben zu Größe und Technik des Originals einreichen.
  • Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein. Hochgeladen werden können Präsentationen, MP3-, MP4- und MOV-Dateien mit einer maximalen Größe von 500 MB. Eine Beschreibung des Inhalts und/oder ein Drehbuch müssen beiliegen. Filme und Audiodateien dürfen 5 Minuten nicht überschreiten, Präsentationen höchstens 20 Folien umfassen.

Anmeldung zum 71. Europäischen Wettbewerb 2024:

Zuerst muss eine Anmeldung auf der Plattform erfolgen (ab September 2023 möglich): https://anmeldung-ew.de

Am Anfang ist die Registrierung der betreuenden Lehrkräfte erforderlich, denn sie müssen angeben, wie viele Schülerinnen und Schüler unter ihrer Leitung am Wettbewerb teilnehmen –  auch diejenigen, deren Arbeiten nicht auf Landesebene eingereicht werden. 

Lehrkräfte, die bereits teilgenommen haben, müssen sich nicht neu registrieren. Sie können auch Schülerinnen und Schüler registrieren – wenn ihnen die schriftliche Erlaubnis dazu vorliegt.

Erst nachdem sich die Lehrkraft registriert hat, können sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig anmelden, die von der Lehrkraft für eine Teilnahme an der Landesjury ausgewählt wurden. Hierfür ordnen sie sich Schule und Lehrkraft zu, geben neben Daten zu ihrer Person und ihrer Wettbewerbsarbeit auch Einverständniserklärungen ab, die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind. Die Einverständniserklärungen umfassen zum einen die Zustimmung zur Nutzung der personenbezogenen Daten, ohne die eine Teilnahme nicht möglich ist. Für den Bundeswettbewerb ist zudem die Zustimmung zur Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrags erforderlich (mit oder ohne Namensnennung). Wenn die Schülerinnen und Schüler noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Erziehungsberechtigte diese Einverständniserklärungen abgeben. Detaillierte Informationen stellt unsere Datenschutzerklärung zusammen.

Eine Anmeldung ohne betreuende Lehrkraft ist ebenfalls möglich. Hierfür bitte bei der Online-Anmeldung der entsprechenden Schule zuordnen, aber keiner betreuenden Lehrkraft, sondern „ohne Betreuung“ angeben.

Die erste Jurierung des Europäischen Wettbewerbs findet an den Schulen statt. Lehrkräfte reichen danach bitte nur die Arbeiten auf Landesebene ein, die berechtigte Aussicht auf Erfolg haben (in der Regel maximal ein Drittel der erstellten Arbeiten). 

Die Landesjurys und die Bundesjury tagen im Februar und März 2024.

Die Arbeiten sind (möglichst in einem Paket pro Schule) fristgerecht an die angegebenen Einsendeadressen der Länder zu schicken. Die Versandkosten für die Einsendung der Wettbewerbsarbeiten tragen die Einsendenden.

Ein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeiten besteht nicht. Es wird empfohlen, die Arbeiten vor der Einsendung zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Rückgabe der Arbeiten über die Landesbeauftragten des Europäischen Wettbewerbs.

Zuerst bewertet die Landesjury deines Bundeslandes den von dir eingereichten Beitrag. Wird deine Arbeit mit einem Landespreis ausgezeichnet, kannst du dich beispielsweise auf Sachpreise, Gutscheine und Urkunden freuen. 

Ausgewählte Arbeiten werden dann an die Bundesjury weitergeleitet und haben somit eine Chance auf einen der circa 600 Bundespreise. Für ältere Schülerinnen und Schüler können das Reisepreise nach Berlin, Straßburg oder Brüssel sein sowie Jugendbegegnungen im Europahaus Bad Marienberg oder in der Europäischen Akademie Otzenhausen. 

Außerdem werden insbesondere an die jüngeren Preisträgerinnen und Preisträger auf Bundesebene Geld- und Sachpreise wie Bücher, Abonnements und Spiele verliehen.

Die Auszeichnungen der Schülerinnen und Schüler die einen Landes- oder Bundespreis gewonnen haben, finden in regionalen Preisverleihungen statt.

Beratung und Unterstützung

Annegret Menden
Projektleiterin
annegret.menden@netzwerk-ebd.de
Tel.: +49 30 303620114

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