ESF-Programme und Landesmittel für Initiativen im Bundesland Berlin

In jedem Bundesland werden auf der Basis der für die Förderperiode 2014-2020 fixierten Operationellen Programme (OP) der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für die dort verankerten Förderschwerpunkte verschiedene Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht. Einige Programme koppeln europäische Mittel und Landesmittel oder werden nur aus Landesmitteln bedient.

In den nächsten Wochen und Monaten stellen wir Ihnen auf dieser Website einige dieser bundeslandspezifischen Programme vor, die vorrangig Mittel für bürgerschaftliche Initiativen, ehrenamtliche Tätigkeit, lokale Pilotprojekte und regionale Entwicklung zur Verfügung stellen.

Wenn Sie sich in Berlin engagieren und genau nach solchen Mitteln für Ihr ehrenamtliches Engagement, Ihren Sportverein, KITAs, Schulen oder für Projekte zur sozialen Integration suchen, dann recherchieren Sie doch mal bei den nachstehenden Programmen des Landes Berlin.

Lokales Soziales Kapital (LKS)

Aus dem Programm LKS werden in Berlin lokale Mikroprojekte gefördert, die für Benachteiligte neue Beschäftigungschancen ermöglichen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Außerdem sollen kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) als Teil der ESIF herangeführt werden. Mit den Projekten sollen Beiträge zu den Querschnittszielen des ESF geleistet werden, wie:

  • Chancengleichheit von Frauen und Männern;
  • Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Es können max. 10.000 € für max. 12 Monate Projektlaufzeit beantragt werden. Es handelt sich um eine 100% Finanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „Pauschale pro Projekt“.

 

Für den aktuellen Aufruf zum Ideenwettbewerb LKS 2016 in Berlin können vom Dienstag, 15.03.16 bis Freitag, 29.04.2016, 12:00 Uhr Projektvorschläge inklusive Finanzierungsplan bei den zuständigen Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) eingereicht werden. Jeder Antrag muss sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen. Die von den Gremien der BBWA ausgewählten Projekte müssen ihren Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EUREKA 2.0 einstellen. Nach Prüfung des Antrags wird ein Zuwendungsbescheid ausgestellt und damit können die Aktivitäten dann beginnen (frühestens ab 01.07.2016).

Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB)

Mit PEB werden innovative Modellprojekte gefördert, die der Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene dienen. Zielgruppe sind Arbeitslose, Langzeitarbeitslose sowie Nichterwerbstätige ab 25 Jahre (min. 20% ab 54 Jahre). Die wesentlichen Ziele sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern;
  • Soziale Integration benachteiligter und arbeitsmarktferner Personen fördern;
  • Stabilisierung benachteiligter Zielgruppen und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt;
  • Erhöhung der persönlichen Kompetenz der betroffenen Personen;
  • Förderung innovativer Modellprojekte;
  • Kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des ESF heranführen;
  • Beiträge zu den Querschnittszielen des ESF leisten:
    • Chancengleichheit von Frauen und Männern;
    • Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ein Modellprojekt kann bei max. 500.000 € Gesamtkosten aus ESF mit 50% gefördert werden mit einer Laufzeit von max. 36 Monaten. Die nationale Kofinanzierung (z.B. Bezirksmittel, Jobcenter, Eigenmittel, Senatsverwaltung für Arbeit) muss bei der Antragstellung vollständig nachgewiesen werden.

Die Finanzierung erfolgt auf der Basis der kalkulierten direkten Personal- und Honorarkosten + eine anteilige Sachkostenpauschale (40% der direkten Kosten).

Für den aktuellen Aufruf zum Ideenwettbewerb PEB 2016 in Berlin können vom Dienstag, 15.03.16 bis Freitag, 29.04.2016, 12:00 Uhr Projektvorschläge inklusive Finanzierungsplan bei den zuständigen Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) eingereicht werden. Jeder Antrag muss sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen. Die von den Gremien der BBWA ausgewählten Projekte müssen ihren Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EUREKA 2.0 einstellen. Nach Prüfung des Antrags wird ein Zuwendungsbescheid ausgestellt und damit können die Aktivitäten dann beginnen.

Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Mittel)

FeinSeit 2001 vergibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin, Referat Soziale Stadt, Sachmittel für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN). Im entsprechenden Merkblatt heißt es zum Zweck: „Sachmittel werden gewährt, um ehrenamtlich engagierte Bewohnerinnen und Bewohner bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft zu unterstützen. Damit sollen die für das Gemeinwesen wichtigen Einrichtungen im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung verbessert werden.“

Einzelmaßnahmen:

Es können max. 3.500 € pro Einzelmaßnahme (unterschiedliche Festlegungen in den Stadtbezirken) bei den Bezirksämtern der Stadtbezirke formlos unter Angabe von Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten beantragt werden. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte geldliche Ausgaben für Sachmittel in Ergänzung zu den erfolgten ehrenamtlichen Leistungen der Antragsteller.

Gefördert werden können z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bei folgenden Einrichtungen und Anlagen:

  • Schulen einschließlich Horte;
  • Kindertagesstätten;
  • Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime;
  • Seniorenfreizeiteinrichtungen;
  • Sonstige soziale Einrichtungen;
  • Sportanlagen;
  • Grünanlagen;
  • Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Pilotprojekte:

Seit 2009 werden auch Sachmittel für Pilotprojekte bereitgestellt. Damit sollen quartiersbezogene Gesamtkonzepte (außerhalb der Gebiete der sozialen Stadt) unterstützt werden, die Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden mit der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Stadtteilkultur und der zivilgesellschaftlichen Netzwerkbildung.

Die Förderung beträgt max. 30.000 € pro Projekt bis max. 36 Monate Laufzeit. Die Mittel der Senatsverwaltung werden kombiniert mit bezirklichen Geldern.