Sie studieren Fremdsprachen im Lehramt und wollen Ihr Studium durch einen Aufenthalt im sprachenspezifischen Ausland ergänzen, um dort Ihre Sprach- und Kulturkompetenz zu vertiefen?

Dann können Sie sich jetzt beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) bewerben als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) für das Austauschjahr 2018/19!

PAD-Websites zur Fremdsprachenassistenz:

Das Programm wendet sich vor allem an Lehramtsstudierende der Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. In einigen Ländern können sich auch Studierende anderer Fächer bewerben, wenn entsprechende länderspezifische Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.

Die wesentlichen Ziele eines Auslandsaufenthalts als FSA an einer schulischen Einrichtung sind:

  • Die Förderung der deutschsprachigen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu Deutschland an den Einsatzschulen im Ausland durch die Begegnung mit deutschen Muttersprachlern;
  • Die Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes sowie einen Einblick in das Erziehungs- und Bildungswesen und seine Unterrichtsmethoden.

 

Daraus ergeben sich die wichtigsten Aufgaben für den FSA-Einsatz an den Gastschulen:

  • Vermittlung sprachpraktischer Fähigkeiten in Deutscher Sprache im Deutschunterricht;
  • Übernahme von einzelnen Unterrichtsabschnitten unter Kontrolle des/r Fachlehrer/in vor Ort;
  • Einsatz in außerunterrichtlichen Aktivitäten, die mit der Vermittlung fachpraktischer Deutsch-Kenntnisse verbunden sind, wie z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Deutscher Sprachklub.
  • Der Umfang des Einsatzes umfasst ca. 12 Unterrichtsstunden / Woche und zumeist im Sekundarbereich. In den USA, Kanada, Mexiko erfolgt der Einsatz von FSA ausschließlich im Hochschulbereich.

 

Es gibt formale und inhaltliche Bewertungskriterien:

Formale Kriterien:

  • Die vorgegebene Anzahl von (Fach-)Semestern (pro Land definiert) muss vor dem Antritt der Stelle erfolgreich an einer Hochschule in Deutschland absolviert sein;
  • Bei Antritt der Stelle darf der/die FSA nicht älter als 29 Jahre sein;
  • Die FSA müssen (i.d.R.) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das Studium in Deutschland absolviert haben.

 

Inhaltliche Kriterien:

  • Priorität haben zukünftige deutsche Lehrkräfte, die die Sprache des Ziellandes studieren;
  • Vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive CV, Motivationsschreiben, Hochschulgutachten, Studienleistungen;
  • Erfolgreiches Bewerbungsgespräch.

 

Die Laufzeit der FSA-Einsätze in den beteiligten Ländern liegt zwischen 6 und 11 Monaten und kann nicht individuell geändert werden. Der Start der Einsätze ist ebenso länderspezifisch festgelegt im Zusammenhang mit den Schulzeiten in den Zielländern.

Ein spezieller Einsatzort im Zielland kann im Antrag nicht gewählt werden.

Die Finanzierung erfolgt über monatliche Unterhaltszuschüsse vom Gastland finanziert und deckt die Lebenshaltungskosten für eine Person am Zielort.

Die Reisekosten müssen vom FSA selbst getragen werden (USA, Mexiko, China gewähren eine Reisekostenpauschale bzw. finanzieren die Flugkosten).

Für die Unterkunft sind die FSA selbst verantwortlich. Zumeist unterstützen die aufnehmenden Einrichtungen bei der Suche nach Wohnraum für den Einsatzzeitraum.

Visumkosten müssen ebenso selbst vom FSA getragen werden.

 

Angaben zu den länderspezifischen Festlegungen sind in der Informationsbroschüre für FSA aufgeführt.

Im Merkblatt zum FSA Bewerbungsverfahren im Austauschjahr 2018/19 sind die wesentlichen Informationen und Anforderungen für eine erfolgreiche (online + postalische) Antragstellung fixiert.

Die Online-Bewerbung muss (außer für USA und Norwegen: 01.11.17) bis zum 1. Dezember 2017 eingereicht sein. Das unterzeichnete postalische Exemplar muss bis zum 05. Dezember 2017 (Poststempel) bei der für den Zielort zuständigen Stelle eingegangen sein.

Ab Mitte Mai 2018 erhalten die Bewerber einen Zwischenbescheid zum Stand der Bewerbung bzw. Vermittlung. Für FSA in EU-Staaten und Mexiko erfolgt die Schulzuweisung im Juli 2018. Für Australien und Neuseeland erfolgt sie im September / Oktober 2018 und für Kanada, USA im Mai/Juni 2018.

FSA-Bewerber, die noch keine Unterrichtserfahrung als Lehrende haben, sollten vorab ein Schulpraktikum bzw. Hospitationen im neusprachlichen Unterricht an deutschen Schulen absolvieren. In einigen Gastländern ist die Teilnahme an Einführungstagungen ein Bestandteil der FSA-Zeit.

WICHTIG!

Die FSA-Zeit im Ausland wird i.d.R. von den Hochschulen in Deutschland als Studienleistung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig zu den spezifischen Bedingungen Ihrer Hochschule!