Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Der aktuelle Aufruf für den Förderzeitraum 2021-2027 wurde am 01.08.2022 von der AMIF-Verwaltungsbehörde veröffentlicht. Es gibt nur diesen einen Aufruf für die gesamte Förderperiode. Zur Förderung von Projekten stehen ca. 1,5 Mrd. € für die Umsetzung entsprechender Projekte zur Verfügung. Aktuell sollen insbesondere auch Projekte zur Aufnahme und Integration von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Fokus stehen. 

Ziele des AMIF:

Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems;
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern;
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme;
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Potenzielle Antragsteller:

Die Förderung des AMIF 2021-2027 richtet sich an:

  • juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften;
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • internationale Organisationen;
  • Kooperationspartnerschaften.

Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden.

Projektkooperationen (Quelle: AMIF-Richtlinie):

  • Bei Projektkooperationen ist ausschließlich der Antragsteller Adressat des Zuwendungsbescheides und gegenüber der AMIF-Verwaltungsbehörde für die Gesamtdurchführung und -verwaltung der Projekte verantwortlich. Der Antragsteller hat Kooperationsvereinbarungen mit allen an der Umsetzung des Projekts beteiligten Kooperationen zu schließen. Hierin sind alle Rechte, Pflichten sowie sonstigen Anforderungen an die Projektkooperation aufzuführen. 
  • Die Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern sind der AMIF-Verwaltungsbehörde vorzulegen. 
  • Sofern der Zuwendungsempfänger aufgrund des Zuwendungsbescheides berechtigt ist, Kooperationspartner in die Durchführung des Vorhabens einzubeziehen, gelten die Regelungen der Richtlinie auch für die Kooperationspartner entsprechend. 
  • Die AMIF-Verwaltungsbehörde kann im Rahmen des Förderaufrufs 2021-2027 Konkretisierungen, Ergänzungen und Änderungen zu den Projektkooperationen erlassen.

AMIF-Infovideo

Rechtsgrundlagen der AMIF-Förderung 2021-2027

Neuerungen in der aktuellen Förderperiode 2021-2027

  • 1x Förderaufruf für die gesamte Förderperiode;
  • Digitalisierung durch Einführung eines IT-Systems für die Innenfonds (ITSI);
  • Verstärkte Einbindung der Bundesländer und Träger;
  • Beratung vor Ort und während der Antragstellung;
  • Partnerschaftsprinzip.

Ablauf des Verfahrens der Förderung

  1. Antragsverfahren
    • Förderaufruf für die gesamte Förderperiode 2021-2027
    • Beratung vor Antragstellung
    • Elektronisch mit dem IT-Datensystem ITSI
    • Einreichung von Projektanträgen
    • Einreichung eines Finanzplans
    • Projektbewertung nach festgelegten Kriterien
  2. Bewilligungsverfahren
    • Beteiligung der zuständigen Bundesländer
    • Beteiligung der zuständigen Bundesministerien
    • Entscheidung der AMIF-Verwaltungsbehörde
  3. Mittelanforderung und Auszahlung
    • Fördermittel sind grundsätzlich nach Bedarf in einem vorgegebenen Rhythmus anzufordern
    • Vorauszahlung bis zu 80% des Zuwendungsbetrages geplant
    • Finanzierung des Eigenanteils durch Drittmittel möglich
  4. Berichtspflichten
    • Zwischen- und Abschlussverwendungsnachweise (Sachbericht und Belegliste)
    • Indikatorenbericht
    • Nachweis der Zielerreichung.

Eine Zuwendung wird nur für förderwürdige Maßnahmen gewährt, die frühestens am 01.01.2021 begonnen haben (siehe Förderrichtlinie) und spätestens am 31.12.2029 enden.

Die maximal geförderte Projektdauer beträgt 36 Monate.

Die Projektlaufzeit ist nicht an das Kalenderjahr gebunden.

Aufbau der AMIF-Verwaltungsbehörde in DE

Übersichtskarte DE zur Verteilung der AMIF-Stellen

Quelle: AMIF-Flyer

Verwaltet wird der AMIF durch 3x Zentralreferate (Grundsatzangelegenheiten, Finanzen und Operative Steuerung) am Standort Nürnberg sowie durch 5x dezentrale Bewilligungszentren (BZ) an den Standorten Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Gießen und München als Ansprech- und Beratungsstelle vor Ort. Hier werden ebenso die Anträge geprüft und die Zuwendungsempfänger direkt unterstützt.

Wer einen Antrag stellen und sich beraten lassen möchte, soll sich über das Kontaktformular an ein Bewilligungszentrum in der Nähe wenden. Die Mitarbeiten setzen sich dann entsprechend mit dem/der Interessenten/in in Verbindung.

Bewilligungszentrum Berlin
Fördergebiete: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen
E-Mail: Nachricht schreiben

Bewilligungszentrum Düsseldorf
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
E-Mail: Nachricht schreiben

Bewilligungszentrum Gießen
Fördergebiete: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
E-Mail: Nachricht schreiben

Bewilligungszentrum Hamburg
Fördergebiete: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail: Nachricht schreiben

Bewilligungszentrum München
Fördergebiete: Bayern, Baden-Württemberg
E-Mail: Nachricht schreiben

Digitale Antragstellung im IT-System für die Innenfonds ITSI