Vierter Förderaufruf zur Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 03. Mai 2017 zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ den vierten Aufruf veröffentlicht. Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Der neue Aufruf dient insbesondere dazu, diesen Anforderungen mit innovativer und nachhaltiger Gestaltung betrieblicher Prozesse zu begegnen.
Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von innovativen betrieblichen Konzepten und Lösungen zu den Herausforderungen der Digitalisierung auf betrieblicher Ebene in den unterschiedlichen Branchen. Ziele sind:
- die Entwicklung zukunftsfähiger Qualifizierungskonzepte;
- der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen
- der Einfluss der Digitalisierung auf die
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- besseren Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen,
- Erhöhung der qualifikationsgerechten Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Innerhalb der Richtlinie sind entsprechend der Zielsetzung in den Handlungsfeldern folgende Projektansätze möglich:
Handlungsfeld 1 – Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen
- Analysen zum Kompetenz- und Weiterbildungsbedarf im Rahmen des digitalen Strukturwandels z.B. durch die Entwicklung und den Einsatz branchenspezifischer Analysetools (Kompetenz-Check 4.0);
- Strategien zur Integration von Digitalisierung in betriebliche Weiterbildungssysteme und Konzepte der Personalentwicklung;
- Innovative Weiterbildungskonzepte zur Anpassung der Qualifikation an neue Anforderungen durch Digitalisierung;
- Qualifizierung von Weiterbildungsmultiplikatoren mit Schwerpunkt Digitalisierung in Unternehmen (z.B. Fach- und Führungskräfte, Personalverantwortliche, betriebliche Interessenvertreter);
- Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigtengruppen, die besonders von Digitalisierungsmaßnahmen betroffen sind;
- Innovative digital gestützte Lernkonzepte für das Lernen im Arbeitsprozess;
Handlungsfeld 2 – Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU
- Strukturen zur Weiterbildungsberatung für KMU zur Förderung des digitalen Strukturwandels;
- Betriebliche und überbetriebliche Weiterbildung für KMU zur Adaption der Qualifikation an die veränderten beruflichen Anforderungen durch den digitalen Wandel;
Handlungsfeld 3 – Initiierung von Branchendialogen
- Workshops der Sozialpartner zur Initiierung von Branchendialogen sowie zum Abschluss von Vereinbarungen zur Qualifizierung, Chancengleichheit und Unterstützung des digitalen Wandels in der jeweiligen Branche;
- Detaillierte Branchenanalysen zum Weiterbildungsbedarf sowie den zukünftigen Kompetenzprofilen;
- Branchenstandards für Weiterbildung und Gleichstellung, die dem digitalen Strukturwandel entsprechen;
Handlungsfeld 4 – Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure im Hinblick auf Chancengleichheit
- Beratung und Qualifizierung betrieblicher Interessenvertreter zu Chancen und Problemen der Digitalisierung;
- Stärkung der Teilhabe von Frauen am digitalen Wandel und zum Themenfeld „Arbeit 4.0“;
- Qualifizierung der Fachleute im Unternehmen (z.B. Führungskräfte, Personalverantwortliche, Lehrpersonal) zur Einbindung von Frauen in den digitalen Wandel;
- Innovative Projekte zur Nutzung der Digitalisierung zum Thema Gleichstellung und Aufstiegschancen für Frauen im Betrieb;
Handlungsfeld 5 – Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen
- Innovative Arbeitszeitmodelle im digitalen Wandel (mobiles Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf);
- Digitale Systeme und mobile Arbeits- und Kommunikationsmittel zur Vermeidung von Qualifikationsverlusten bzw. beschleunigtem beruflichen Wiedereinstieg.

Quelle: initiative-fachkraefte-sichern.de
Die im Auftrag des BMAS verantwortliche Regiestelle „Fachkräfte sichern“ ist eine Arbeitsgemeinschaft des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) und des DGB Bildungswerks. Die Mitarbeiter unterstützen, informieren und beraten die beteiligten Strukturen und Antragsteller.
Kontaktdaten der Regiestelle „Fachkräfte sichern“:
Stresemannstraße 121
10963 Berlin
Tel: 030 417 4986-30
Fax: 030 417 4906-10
Telefon-Hotline: Di./Do.: 10:00-12:30 Uhr
Die Steuerungsgruppe besteht aus je 5 bevollmächtigten Personen der öffentlichen Hand, von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ihr obliegt die Festlegung der Bewertungsmaßstäbe für die Auswahlkriterien und die Votierung der eingereichten Interessenbekundungen.
Die Bewilligungsstelle ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA ist verantwortlich für die fördertechnische Beratung, die Prüfung der Anträge, die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen sowie die Prüfung der Mittelverwendung und Berichterstattung gegenüber dem BMAS.
Kontaktdaten der Bewilligungsstelle:
Bundesverwaltungsamt
ZMV II 1 – Zuwendungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF)
50728 Köln
Telefon: 0228 99358-0
Mail: fachkraeftesichern@bva.bund.de.
Das Antragsverfahren ist zweistufig
Stufe 1: Interessenbekundungen und Votierung
Folgende Informationen müssen in der Interessenbekundung enthalten sein:
- Angaben zum Träger,
- allgemeine Angaben zum Projekt,
- Angaben zu begünstigten Unternehmen und Teilnehmenden,
- inhaltliche Angaben zum Projekt inklusive Meilensteinplanung,
- Mehrwert und Nachhaltigkeit des Projektes,
- Angabe zu den Querschnittszielen insbesondere Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,
Zu beachten ist, dass in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014-2020 der Bewertung des Projektoutputs und der Ergebnisse besonderes Gewicht beigemessen wird.
Vom 04.09.2017 bis zum 13.10.2017 können Interessenbekundungen über das IT-System „ZUWES“ beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden.
Die Regiestelle bewertet die eingehenden Interessenbekundungen nach den Auswahlkriterien und übermittelt diese zum Votum an die Steuerungsgruppe. Nach positivem Votum erfolgt die 2. Stufe der Antragstellung.
Stufe 2: Hauptantragstellung
Die Antragsteller der positiv votierten Projektvorschläge werden aufgefordert, einen Hauptantrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über das System ZUWES.
Das BVA prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens. Nach Prüfung der Hauptanträge entscheidet das BVA abschließend darüber, welche Projekte bewilligt werden können und erstellt die Zuwendungsbescheide.
Die Regiestelle bietet aktuell zur fachlich-inhaltlichen und administrativen Beratung der Antragstellung folgende Workshops an: