In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission im Rahmen der zunehmenden Bedeutung einer offenen und integrativen Politik und Gesetzgebung einen Raum für Diskussionen und Konsultationen von Organisationen der Zivilgesellschaft eröffnet zu gesellschaftlich in der EU besonders relevanten Themen, z.B. über das Europäische Migrationsforum.
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission setzte ebenso eine Expertengruppe der Europäischen Kommission zu den Ansichten von Migranten ein, um die Europäische Kommission zu beraten zu Maßnahmen im Bereich Migration, Asyl und Integration von Migranten.
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Integration von Drittstaatsangehörigen aus dem Jahr 2016 betont, dass die Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen in die Gestaltung und Umsetzung von Integrationspolitiken von wesentlicher Bedeutung ist, um ihre Beteiligung und ihre Integrationsergebnisse zu verbessern.
Die aktive Einbeziehung von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen und die Förderung ihrer Teilnahme an Beratungs- und Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, können zu ihrer Stärkung und langfristigen Integration in die Gesellschaft beitragen.
In den letzten Jahren wurden in mehreren Mitgliedstaaten Beratungsgremien für Migranten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene eingerichtet. Trotzdem bestehen in der gesamten EU nach wie vor wichtige Unterschiede im Grad der direkten Beteiligung von Migranten an der Definition und Umsetzung von Integrationspolitiken. In einigen Mitgliedstaaten sind Migranten über Beratungsgremien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene an der Gestaltung der Migrations-, Asyl- und Integrationspolitik beteiligt, während in anderen Mitgliedstaaten noch formelle Möglichkeiten zur Konsultation fehlen. Daher kann die Zusammenarbeit zwischen Ländern mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen in diesem Bereich besonders effektiv sein. Darüber hinaus kann die Förderung der aktiven Beteiligung von Migranten an Beratungs- und Entscheidungsprozessen zu ihrer Stärkung und langfristigen Integration in die Gesellschaft beitragen.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat dazu aktuell 6 Themenaufrufe zur Einreichung von Projektanträgen (call for proposal) für transnationale Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration veröffentlicht.
Deadline zur Einreichung von Projektanträgen: 16.02.2021, 17:00 Uhr Ortszeit Brüssel
- AMIF-2020-AG-CALL-01: Developing and implementing local integration strategies through multi-stakeholder partnerships (7,5 Mio Euro)
- AMIF-2020-AG-CALL-02: Reducing obstacles and promoting access to basic services for third-country nationals (6,0 Mio Euro)
- AMIF-2020-AG-CALL-03: Promoting the participation of migrants in the design and implementation of integration policies (6,0 Mio Euro)
- AMIF-2020-AG-CALL-04: Promoting complementary pathways for people in need of protection and their further integration (10,0 Mio Euro)
- AMIF-2020-AG-CALL-05: Address assistance, support and integration of third- country national victims of trafficking in human beings (2,0 Mio Euro)
- AMIF-2020-AG-CALL-06: Migrant children’s transition to adulthood (1,2 Mio Euro)
Ziel des Aufrufs AMIF-2020-AG-03
Die Förderung der Beteiligung von Flüchtlingen und Migranten an der Konzeption und Umsetzung der Integrations- und verwandten Politik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
Förderfähige Maßnahmen
- Unterstützung der Einrichtung von Räten oder Beratungsgremien für Migranten auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene in enger Zusammenarbeit mit Behörden;
- Entwicklung innovativer Konsultationsmechanismen für Migranten in Politikbereichen, die ihre Einbeziehung und Teilnahme an Aufnahmegesellschaften betreffen, z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Beschäftigung, Wohnen;
- Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen lokalen, regionalen und / oder nationalen Behörden über die Einbeziehung von Migranten in die Gestaltung von Integrationspolitiken und deren Umsetzung;
- Verbesserung des Kapazitätsaufbaus für Behörden auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, um Migranten effizient zu beraten und sie in die Gestaltung und Umsetzung von Politikbereichen einzubeziehen, die sie direkt betreffen.
Die Vorschläge können andere Maßnahmen enthalten, die über die oben aufgeführten hinausgehen. Sie müssen jedoch klar zeigen, wie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung des oben genannten Ziels dienen.
Erwartete Ergebnisse
- Verstärkte Beteiligung von Migranten an Entscheidungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Integration oder in Politikbereichen, die für die Integration besonders relevant sind, z.B. in der Bildung, im Gesundheitswesen, in der Beschäftigung und im Wohnen;
- Verstärkte Beteiligung von Migranten an der Umsetzung von Strategien im Bereich der Integration oder in Politikbereichen, die für die Integration besonders relevant sind, z.B. Bildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Wohnen usw. auf lokaler, regionaler und / oder nationaler Ebene;
- Erhöhte Fähigkeit der lokalen, regionalen und / oder nationalen Behörden, Migranten effektiv zu Maßnahmen zu konsultieren, die sie direkt betreffen.
Die Europäische Kommission begrüßt insbesondere Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, an denen Antragsteller aus verschiedenen Regionen der EU beteiligt sind.
Das vorgeschlagene Konsortium sollte wichtige Akteure zur Erreichung der Ziele umfassen, nämlich Flüchtlings- und Migrantenorganisationen sowie lokale, regionale und / oder nationale Behörden.
Die Vorschläge sollten besondere Aufmerksamkeit auf Migrantinnen und Migranten richten, insbesondere in potenziell gefährdeten Situationen, sowie auf Angehörige religiöser oder ethnischer Minderheiten, die Diskriminierung oder unverhältnismäßigen Hindernissen für die gesellschaftliche Integration ausgesetzt sein könnten.
Förderfähige Länder
Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark.
Besondere Bedingungen gelten für Antragsteller aus UK (siehe Aufruf).
Finanzierung
Der EU-Zuschuss ist auf einen Kofinanzierungssatz von 90% der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme begrenzt.
Folglich muss ein Teil der förderfähigen Gesamtausgaben aus anderen Quellen als dem EU-Zuschuss finanziert werden.
Fördersumme pro Projekt (Unterschiede der Einzel-Calls beachten!):
Minimum: 400.000 Euro
Maximum: 750.000 Euro