Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zum Thema Integration

Bewerben können sich eingetragene juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Gebietskörperschaften) oder internationale Organisationen allein oder in Partnerschaft mit anderen für ein Projekt im Bereich Asyl, Integration oder Rückkehr um eine EU-Zuwendung aus dem AMIF.
Der Fonds umfasst die Förderperiode 2021 bis 2027 und beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems;
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern;
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme;
- Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
Die AMIF Organisationsstruktur in DE in 2021-2027 wird dezentralisiert. In dezentralen Bewilligungsstellen werden interessierte Organisationen und Einrichtungen beraten, Anträge geprüft und Zuwendungsempfänger unterstützt.

AMIF-Kontaktstellen in DE
Bewilligungszentrum Berlin
Fördergebiete: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen
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Bewilligungszentrum Düsseldorf
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
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Bewilligungszentrum Gießen
Fördergebiete: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
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Bewilligungszentrum Hamburg
Fördergebiete: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
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Bewilligungszentrum München
Fördergebiete: Bayern, Baden-Württemberg
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Rechtsgrundlagen des AMIF 2021-2027
Das nationale AMIF-Programm für DE sowie die entsprechende Förderrichtlinie befinden sich aktuell (Stand: November 2021) noch in Abstimmung.