Sie sind eine Organisation bzw. eine Einrichtung, die sich für eine humanitäre Asylpolitik einsetzen, sich direkt und konkret mit der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen und Angeboten für die gesellschaftliche und soziale Integration von Flüchtlingen und Migranten beschäftigen. Dann kann der europäische AMIF mit seinen Mitteln Ihr Engagement finanziell fördern. Sowohl das Antragsverfahren, die Auswahl der erfolgreichen Antragsteller sowie die Mittelausreichung und –verwaltung erfolgen in Deutschland über die EU-Zuständigen Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Für die Entwicklung eines Projekts im Rahmen des genannten AMIF-Aufrufs 2018 gelten sowohl das nationale Programm in Deutschland als auch die

 

Gesucht werden Projekte mit einem EU-Mehrwert, die über reine Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen, die Modellcharakter aufweisen und zur Setzung von Standards dienen (z.B. Projekte im Rahmen von AnkER-Zentren). Im Rahmen des aktuellen Aufrufs 2018 stehen insgesamt ca. 69,5 Mio. € für 3 Jahre zur Verfügung.

 

Zielgruppe:

Ausschließlich Drittstaatsangehörige in direkter oder indirekter Form.

Der AMIF-2018 Aufruf verfolgt drei Spezifische Ziele:

  • Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension;
  • Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration;
  • Rückkehr.

 

Nationale Ziele:

  • Nationales Ziel 1 zum Spezifischen Ziel 1: Aufnahme- und Asylsystem
    1. Maßnahmenbereich 1: Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger (ca. 4,2 Mio. € Förderung);
    2. Maßnahmenbereich 2: Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern (ca. 8,5 Mio. Förderung);
    3. Maßnahmenbereich 4: Qualifizierung und Fortbildung der am Asylverfahren Beteiligten (ca. 1,9 Mio. Förderung);

 

  • Nationales Ziel 2 zum Spezifischen Ziel 2: Integrationsmaßnahmen
    1. Maßnahmenbereich 3: Erstintegration (ca. 12,5 Mio. € Förderung);
    2. Maßnahmenbereich 4: Chancengleichheit (ca. 10 Mio. € Förderung);
    3. Maßnahmenbereich 5: Gesellschaftlicher Zusammenhalt (ca. 7,9 Mio. € Förderung);

 

  • Nationales Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
    1. Maßnahmenbereich 7: Interkulturelle Öffnung (ca. 4,9 Mio. € Förderung)

 

  • Nationales Ziel 1 zum Spezifischen Ziel 3: Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren
    1. Maßnahmenbereich 1: Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration (ca. 5,9 € Förderung);

 

Nationales Ziel 2 zum Spezifischen Ziel 3: Rückkehrmaßnahmen

  1. Maßnahmenbereich 3: Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr, Beförderungskosten, Starthilfen und Unterstützung/ Begleitung einer nachhaltigen Reintegration (ca. 4,7 Mio. € Förderung);
  2. Maßnahmenbereich 4: Weiterentwicklung der Rückkehr- und Reintegrationshilfen im Rückkehrstaat (ca. 8,1 Mio. € Förderung);

 

Nationales Ziel 3 zum Spezifischen Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

  1. Maßnahmenbereich 6: Strategisches Rückkehrmanagement und –politik einschließlich Zusammenarbeit der Akteure auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen (ca. 430.000 € Förderung).

 

Die Projektanträge müssen sowohl den Spezifischen Zielen als auch den entsprechenden Nationalen Zielen eindeutig zugeordnet werden.

 

Antragsteller:

  • Juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, nationale und internationale NGO, Gebietskörperschaften);
  • Internationale Organisationen (auch Kooperationspartnerschaften mit mindestens 2 unabhängigen Organisationen).

 

Projektlaufzeit:

Start der Projektmaßnahmen frühestens am 01.01.2018 und spätestens am 01.07.2019.

Es sind maximal 36 Monate förderfähig.

 

Finanzierung:

Es erfolgt eine Projektförderung mit einem AMIF-Anteil bis max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Eine Förderung des beantragten Projekts aus anderen EU-Mitteln (z.B. ESF) ist nicht zulässig.

Die EU-Fördersumme muss pro Jahr Projektlaufzeit mindestens 100.000 € betragen (Gesamtprojektkosten min. 133.334 € pro Jahr bei 75% Förderquote).

 

Antragsverfahren:

  • Der Projektantrag beinhaltet den ausgefüllten Antragsvordruck inklusive aller erforderlichen Anlagen (in Papierform) und den Gesamtfinanzplan;
  • Fristende für die schriftliche Einreichung der Unterlagen ist der 11.10.2018 beim BAMF (Eingangsstempel BAMF):

 

EU-Fonds (AMIF)

Zuständige Behörde beim BAMF
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

 

Bewertungskriterien der Projektanträge (nach dem Notensystem von 1-6):

  • Projektkonzept;
  • Lage und Bedarf;
  • Nachhaltigkeit;
  • Personalausstattung;
  • Schlüssigkeit des Projektantrags;
  • Projekt- und Qualitätsmanagement;
  • Projekterfahrung;
  • Erfahrung mit dem Antragsteller;
  • Wirtschaftlichkeit;

 

Kontakt zur Antragsberatung:

 

Wichtige Links zu den Antragsdokumenten