Die Antragstellung ist möglich bis zum 04.10.2018, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit
(einstufiges Online-Antragsverfahren)

 

 

Priorität der Aufforderung:

Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz durch:

  • Verbesserung der Reaktionen auf Hassverbrechen und Hassreden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf strafrechtliche Maßnahmen;
  • Unterstützung von Opfern von Hassverbrechen und Hassreden;
  • Verhütung von Hass durch Förderung von Toleranz und sozialem Zusammenhalt.

 

Projekte können ausgerichtet sein auf die Besonderheiten bestimmter Formen von Intoleranz wie Antisemitismus, antimuslimischen Hass, Homophobie und Transphobie, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit und Hass gegen Migranten, Afrophobie, Hassverbrechen gegen Menschen mit Behinderungen.

Gegebenenfalls sollten die Vorschläge den Schwerpunkt und die Ziele der bestehenden politischen Initiativen der Kommission berücksichtigen, wie beispielsweise die Arbeit des Koordinators der Kommission zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Vorschläge, die auf der Arbeit der Hochrangigen Gruppe der EU zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz aufbauen sind von besonderem Interesse. Insbesondere Initiativen im Anschluss an thematische Diskussionen der Hochrangigen Gruppe zur Prävention und Bekämpfung von Afrophobie und Antiziganismus.

Projekte, die sich auf präventive Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und sozialem Zusammenhalt konzentrieren, müssen auf fundierten Kenntnissen über die Ursachen, Auswirkungen und Erscheinungsformen von Phänomenen der gesellschaftlichen Polarisierung und Formen des Extremismus aufbauen, die Hass und Intoleranz schüren können.

Mögliche Aktivitäten:

Entwicklung von Instrumenten und Verfahren zur Verbesserung der Reaktionen auf Hassverbrechen und Hassreden, insbesondere im Hinblick auf:

  • Aufbau von Kapazitäten der Behörden, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Akteure, um auf Hassverbrechen und Hassreden zu reagieren und mit Opfern zu interagieren, insbesondere durch Fortbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der von der hochrangigen EU-Arbeitsgruppe entwickelten Leitprinzipien für Hassverbrechen, Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz (http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=43050);
  • Gewährleistung der Unterstützung und des Schutzes von Opfern von Hassverbrechen und Hassreden, unter anderem durch die Entwicklung und Stärkung von Opferhilfsdiensten, Initiativen zur Bekämpfung von Untererfassung und Initiativen zur Vertrauensbildung zwischen Gemeinden und Behörden unter Berücksichtigung der wichtigsten Leitlinien für den Zugang von Opfern von Hassverbrechern zu Justiz, Unterstützung und Schutz, die von der Hochrangigen Gruppe der EU zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz entwickelt wurden (http://ec.europa.eu/newsroom/just/document.cfm?doc_id=48874);
  • eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren erreichen, unter anderem durch die Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsprotokollen und -praktiken oder die Einrichtung von Koordinierungsgremien, an denen verschiedene nationale und / oder lokale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Ziel-Gemeinschaften beteiligt sind.
  • Schaffung eines besseren Verständnisses zwischen den Gemeinschaften, auch durch interreligiöse und interkulturelle Aktivitäten und Projekte, die sich auf den Aufbau von Koalitionen konzentrieren;
  • Sensibilisierungskampagnen und -initiativen für die breite Öffentlichkeit oder für Zielgruppen und Gemeinschaften, insbesondere Multiplikatoren und Gemeinschaftsverantwortliche, zu den Auswirkungen von und Reaktionen auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen von Intoleranz und / oder zur Stärkung benachteiligter Gruppen und Gemeinschaften gegen Erscheinungsformen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz.
  • Gegenseitige Lernaktivitäten und der Austausch bewährter Verfahren zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten können in die Vorschläge aufgenommen werden, wenn dies einen zusätzlichen Nutzen bringen kann.

Erwartete Ergebnisse:

  • Eindämmung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz in der gesamten EU, einschließlich Fälle von Hassverbrechen und Hassreden;
  • Verstärkte Fähigkeit der nationalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft und der Akteure der Gemeinschaft, sich mit Fragen im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz zu befassen, einschließlich einer besseren Reaktion auf Hassverbrechen und Hassreden;
  • Verbesserte Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen, ein besseres Bewusstsein für die Rechte von Opfern von Hassverbrechen und Hassreden sowie eine Zunahme der gemeldeten Fälle von Hassverbrechen und Hassreden;
  • Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen nationalen Behörden und anderen wichtigen Akteuren wie zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vertretern der Gemeinschaft im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz;
  • Wirksame Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz, die entwickelt und umgesetzt werden;-    Verbessertes Verständnis und verstärkte Koalitionsbildung zwischen den Gemeinschaften;
  • Sensibilisierung für die Auswirkungen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz, von aktuellen Tendenzen und von bestehenden Reaktionen, insbesondere in der Öffentlichkeit, Multiplikatoren und führende Vertreter von Gemeinschaften, gefährdete Gruppen und Gemeinschaften.

Antragsberechtigte Länder:

EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein (weitere Informationen in der Aufforderung)

Antragsbedingungen:

  • Öffentliche oder privatrechtliche Organisationen aus den antragsberechtigten Ländern;
  • Internationale Organisationen;
  • Gewinnorientierte Organisationen müssen den Projektantrag einreichen in einer Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen NGOs;
  • Ein Projekt kann national oder transnational ausgerichtet sein;
  • Eine Projektpartnerschaft muss aus mindestens 2 Organisationen bestehen;
  • Die Laufzeit eines Projekts beträgt max. 24 Monate;

Finanzierung:

  • Der beantragte EU-Zuschuss kann nicht geringer als 75.000 € sein;
  • Max. Kofinanzierungsrate der EU: 80% der förderfähigen Gesamtkosten;
  • Die 20% Eigenbeiträge können eingebracht werden in Form von eigenen Ressourcen der Partner, Einkommen aus Projektaktionen, Drittmittel (nicht EU).

Wichtige Antragsdokumente:

 

Helpdesk / Kontakt:

EC-REC-CALLS@ec.europa.eu