Das Bundesprogramm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“, finanziell unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, stellt bundesweit Fördermittel für Projekte bereit, die Kindern und Jugendlichen in ihrem außerschulischen sozialen Lebensbereich unterstützende Angebote unterbreiten bzw. pädagogische Begleitende qualifizieren. 

Kinder und Jugendliche sind besonders betroffen von den sozialen und gesellschaftlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie durch Beschränkungen im KITA- und Schulbereich sowie den Wegfall von Freizeit und Unterstützungsangeboten, fehlende Kontakte oder angespannte Alltagssituationen. Viele haben mit Lernrückständen, psychologischen Problemen, Bewegungsmangel zu kämpfen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollen mit den verfügbaren Mitteln in ihrer Entwicklung unterstützt und begleitet werden.

Quelle: https://www.auf-leben.org

Zielgruppen für die Projekte sind:

  • Kinder im KITA- und Vorschulalter;
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter;
  • Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre;
  • (sozial-)pädagogische Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche begleiten.

Insbesondere soll sich die Unterstützung auf Kinder und Jugendliche in Risikolagen beziehen:

  • kein Elternteil ist erwerbstätig;
  • beide Elternteile sind gering qualifiziert;
  • das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze;
  • sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich;
  • sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig einschränken.

Ebenso soll sich die Unterstützung auf Kinder und Jugendliche in einer Übergangslage beziehen:

  • sie erleben einen Wechsel zwischen Krankheit und Gesundheit;
  • … zwischen Haft und Freiheit;
  • … zwischen staatlicher und familiärer Obhut bzw. Selbstständigkeit;
  • … zwischen Bildungs- und Arbeitsstatus u.a.

Antragsberechtigte / Träger:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts (aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorliegen);
  • Anforderungen an die Träger:
    • Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    • Vorhandenes Kinderschutzkonzept;
    • Barrierefreie Angebote;
    • Ausreichend verfügbare qualifizierte Fachkräfte (mit aktuellem erweitertem Führungszeugnis);
    • Keine rassistischen, nationalistischen, antisemitischen, sexistischen oder andere menschenverachtenden Positionen des Trägers und der Mitarbeiter;
    • Mitwirkung an Kooperation, Monitoring, Evaluation;
    • Projektdurchführung erfolgt durch den geförderten Träger.  

Projekte sind förderfähig, wenn sie:

  1. Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Gesundheit fördern, z. B. ihre Resilienz, emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit stärken;
  2. die physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern;
  3. das sozial-emotionale Lernen sowie Beziehungen und Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander unterstützen;
  4. die Selbstlernkompetenzen von Kindern und Jugendlichen befördern;
  5. Kinder und Jugendliche in der Wiederaneignung verlorengegangener Alltagsstrukturen und -erfahrungen begleiten;
  6. Kinder und Jugendliche, die den Anschluss an Kita, Schule, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Peers, die Welt außerhalb des eigenen Zuhauses verloren haben (oder davon bedroht sind), intensiv und individuell beim Wiederanschlussfinden unterstützen;
  7. erwachsene pädagogische Begleiter:innen qualifizieren, damit diese die psychosozialen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und kompetent aufnehmen können.

Die Projektförderung erfolgt in den Kategorien:

Quelle: https://www.auf-leben.org/foerderung/foerdergrundsaetze/

Antragstermine:
Ab dem 06.09.2021 können Anträge für die Kategorien KOMPAKT und UMSETZUNGSPARTNER gestellt werden.
Für alle anderen Kategorien können ab dem 01.11.2021 Anträge gestellt werden.
Anträge in allen Kategorien können laufend bis zum 30.06.2022 gestellt werden.

Einreichung der Projektskizze UMSETZUNGSPARTNER bis 30.09.2021 – Stufe 1 an: antrag.aufleben@dkjs.de

Kontakt:

DKJS GmbH

Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin

E-Mail: aufleben@dkjs.de

Tel.: +49 (0)30 25 76 76 – 0

Fax: +49 (0) 30 25 76 76-10

Website: www.dkjs.de