Auch wenn aktuell die Mobilitäten im europäischen ERASMUS+ Programm Corona-bedingt stark eingeschränkt sind, bereitet sich die Europäische Kommission bereits jetzt mit konkreten Angeboten auf die neue Förderperiode 2021-2027 vor. Auslandsaufenthalte für Schüler, Auszubildende, Erwachsene, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Bildungsprojekte im Rahmen von ERASMUS+
Diese Aktivitäten sollen in der kommenden Förderperiode 2021-2027 für die antragstellenden Einrichtungen, koordinierenden Organisationen und Projektträger weiter erleichtert werden durch die Möglichkeit der Beantragung einer ERASMUS-Akkreditierungvon Einrichtungen.
Mit der Erlangung einer ERASMUS-Akkreditierung können Einrichtungen der Schul-, Berufsschul- und Erwachsenenbildung in der kommenden Förderperiode ihre Internationalisierung durch Mobilitätsprojekte (Leitaktion 1) langfristig und unkompliziert mit jährlich fortlaufenden Mittelanfragen fördern lassen. Damit schafft die Akkreditierung eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit, unterstützt flexibel die institutionelle Entwicklung und sichert die berufliche und persönliche Weiterentwicklung von Lernenden und Lehrenden.
Die Frist für die ERASMUS-Akkreditierung ist der 29.10.2020, 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Interessierte Einrichtungen der Schulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung können eine Einzelakkreditierung für ihre Einrichtungoder eine ERASMUS-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien (Konsortialführer) beantragen. Jede Einrichtung kann pro Bildungssektor nur eine Akkreditierung beantragen.
Frühere Erfahrungen im Rahmen von ERASMUS+ 2014-2020 sind keine Antragsvoraussetzung. Jede antragstellende Einrichtung muss jedoch einen Plan zur Durchführung qualitativ hochwertiger Mobilitätsmaßnahmen vorweisen, welcher der Internationalisierung des Profils der Einrichtung, der Förderung der beruflichen und persönlichen Entwicklung ihrer Lernenden und Lehrenden sowie der verbesserten Attraktivität des Bildungsangebots dient.
Zielgruppen:
- Erfahrene Projektträger, die in 2021 zusätzliche Mittel für Lernmobilität benötigen;
- Einrichtungen, die 2021 neue und umfangreichere Fördermittel benötigen;
- Neue Einrichtungen, die direkt mit strategischer und dauerhafter Perspektive Mobilitäten starten wollen;
- Poolprojektträger.
Einrichtungen, die aktuell bereits eine gültige ERASMUS+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung verfügen, können ihre Akkreditierung auf das künftige Programm übertragen, indem sie ein vereinfachtes Verfahren beantragen und außerdem in Anerkennung ihrer Arbeit und Erfahrungen ein Exzellenzsiegel für Qualität erhalten.
Antragsbedingungen und -verfahren
Das Antragsverfahren wird verwaltet von den zuständigen Nationalagenturen (NAs) der EU-Mitgliedsländer. In DE:
Schritt 1: Antrag auf Akkreditierung bei der zuständigen NA
Einmaliger Antrag auf Akkreditierung mit Angaben zur antragstellenden Einrichtung, zu den Zielen und geplanten Aktivitäten, inklusive der Verpflichtung, die ERASMUS Qualitätsstandards einzuhalten. Bei Bewilligung wird ein digitales Organisationsprofil der Einrichtung angelegt.
Schritt 2: Antragsrunden und Mittelabforderungen
Jedes Jahr gibt es eine Antragsrunde für die Mittelanforderungen. Die akkreditierten Einrichtungen stellen einen Antrag mit Angabe der geplanten Aktivitäten und benötigten Mittel. Die NAs können je Antragsrunde inhaltliche Schwerpunkte setzen (z.B. Inklusion).
Schritt 3: Vertragsabschlüsse
Auf der Grundlage der jährlichen Mittelanfrage wird mit der Einrichtung ein Vertrag geschlossen (max. Laufzeit: 2 Jahre, evtl. Überlappung ist möglich).
Schritt 4: Durchführung der Mobilitäten und Abschlussbericht
Die akkreditierte Einrichtung führt verantwortlich die Mobilitäten durch und verfasst einen Abschlussbericht mit relevanten Angaben zu den durchgeführten Aktivitäten, zur TN-Zufriedenheit sowie dem genutzten Budget. Dazu muss ebenso der Fortschritt des ERASMUS-Plans beschrieben werden.
Schritt 5: Prüfung des Abschlussberichts durch die NA(BIBB)
Die Prüfung erfolgt inhaltlich (TN-Zufriedenheit, Qualität und Volumen der Umsetzung des ERASMUS-Plans) und finanziell. Die Ergebnisse werden in das Performanceprofil der Einrichtung eingepflegt.

Für die Antragstellung muss die Einrichtung im EU-Organisationsregistrierungssystem (ORS) mit ihren Stammdaten registriert sein. Wenn bei der Organisation bereits ein PIC (Personal Identification Code) vorhanden ist, ist bereits eine Registrierung im ORS erfolgt und der neue OID-Code als EU-Identifikationsmerkmal der Einrichtung dort zu finden.
Dokumente zur Antragstellung:
Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien geprüft und bewertet:
- Relevanz des Projekts 10% min. 5%
- Erasmus Ziele 40% min. 20%
- Erasmus Aktivitäten 20% min. 10%
- Erasmus Management 30% min. 15%
Für eine Bewilligung muss in jedem Bereich die Mindestanzahl der Punkte erreicht werden, sowie min. 70 Punkte insgesamt.
Beratung:
Schulbildung:
Tel.: 0800 372 76 87
E-Mail: erasmusplus-schulbildung@kmk.org
Berufsbildung:
Tel.: 0228 107 1555
E-Mail: mobilitaet-berufsbildung@bibb.de
Erwachsenenbildung:
Tel.: 0228 107 1513 / -1628 / -1754
E-Mail: dreesbach@bibb.de; suckrau@bibb.de; kau@bibb.de
Eine Förderentscheidung der NAs erfolgt bis Mitte Februar 2021.