Seit 2017 fördert das BMBF über das Programm „AusbildungWeltweit“ betriebliche Mobilitäten für Auszubildende und Ausbilder/-innen in alle Länder weltweit, die nicht zu den Programmländern des EU-Programms ERASMUS+ gehören.
Das Vereinigte Königreich (UK) hat innerhalb des aktuellen Partnerschaftsabkommens mit der EU ab 2021 kein Sonderabkommen zur weiteren Teilnahme als Programmland in ERASMUS+ abgeschlossen.
Im Programm „AusbildungWeltweit“ können interessierte Auszubildende und Ausbilder/-innen über Ihre Berufsschulen, ausbildende Unternehmen bzw. zuständige Kammern ab 2021 Bundeszuschüsse für Auslandspraktika und Job Shadowings in UK beantragen. Insgesamt können jährlich 3x Anträge gestellt werden:
Deadlines zur Antragstellung in 2021
11. 02.2021 für Aufenthalte zwischen dem 01.06.2021 und 31.05.2022
17.06.2021 für Aufenthalte zwischen dem 01.10.2021 und 30.09.2022
14.10.2021 für Aufenthalte zwischen dem 01.02.2022 und 31.01.2023
Die geförderten Aufenthalte können nur dann stattfinden, wenn keine Reisewarnungen (inklusive COVID-19-Reisewarnung) vom Auswärtigen Amt vorliegen.
- Hinweise zur Umsetzung des Programms „AusbildungWeltweit“ in Zeiten von Corona
- Informationsvideo zum Programm „AusbildungWeltweit“
- Neue Förderrichtlinie „AusbildungWeltweit“ ab 16.01.2020
- Wesentliche Unterschiede zwischen ERASMUS+ und AusbildungWeltweit
- Aktuelles Partnerschaftsabkommen EU-UK (31.12.2020) in DE
EU-Programmländer ERASMUS+
- EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.
Förderanträge in AusbildungWeltweit können von folgenden Einrichtungen gestellt werden:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist.
- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts)
Nicht möglich sind Anträge von natürlichen Personen wie Auszubildenden oder Ausbilder/-innen.
AusbildungWeltweit fördert Auslandsaufenthalte von Personen, die sich in einer beruflichen Erstausbildung nach Bundes- oder Landesrecht befinden.
Nicht gefördert werden können Absolventinnen oder Absolventen einer Berufsausbildung, Personen in formaler Weiterbildung, Berufsvorbereitung oder einer Umschulung (in Erasmus+ ist dies möglich).
Beim Bildungspersonal kann ausschließlich betriebliches Bildungspersonal Förderung erhalten, d.h. Ausbilder/-innen sowie Verantwortliche für die betriebliche Ausbildung.
Dauer der Aufenthalte
- Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate
- Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen
- Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage.
Während Praktika für Auszubildende bei Erasmus+ ab zwei Wochen möglich sind, beginnt der Mindestzeitraum mit AusbildungWeltweit bei drei Wochen.Die maximale Förderungsdauer bei AusbildungWeltweit liegt bei drei Monaten für Auszubildende, in Erasmus+ bei einem Jahr.
Bildungspersonal wird in AusbildungWeltweit für bis zu zwölf Tage im Partnerbetrieb gefördert, in Erasmus+ liegt die maximale Förderdauer bei zwei Monaten.
Wichtig: In AusbildungWeltweit werden die An- und Abreisetage grundsätzlich nicht als Aufenthaltstage gezählt und bezuschusst. Dies ist besonders wichtig für die Mindestaufenthaltsdauer.
Antragsverfahren
Folgende Informationen sind notwendig für den Antrag:
- Formale Angaben zum Antragsteller (Berufsschule, Unternehmen, Kammer);
- Projektbeschreibung (inhaltliche Angaben zum Antragsteller, Ziel des Aufenthalts im Ausland, Begründung der Wahl des Ziellandes, Beschreibung der Partnereinrichtung im Zielland, Darstellung der Teilnehmenden (TN) am Austausch, Vorbereitung der TN auf den Austausch, Erwerb von Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen, Betreuung der TN am Zielort, Evaluierung und Nachbereitung der Austauschmaßnahme, Strategie der Auslandsaufenthalte für die entsendende Einrichtung;
- Übersicht der Mobilitäten und beantragten Zuschüsse (Angaben zu Art des Austauschs, Zielland, Dauer in Tagen, Anzahl der TN, Partnerorganisation, Region, Ort, Berufsbereich, Ausbildungsberuf, Bedingungen für Menschen mit Behinderungen, Beginn und Ende des Aufenthalts, Beantragung der Kosten: Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Organisationsmittel, Vor- und Nachbereitung, zusätzlicher Bedarf für Menschen mit Behinderung);
- Formale Erklärungen.
Für den Antragwird der LoI in zweifacher Ausfertigung von jeder Partnerorganisation benötigt!
Nach der fristgerechten Online-Einreichung des Antrags über das Portal muss der Antrag zweifach ausgedruckt und mit rechtsfähiger Unterschrift, Stempel und Angaben zu Ort und Datum versehen, an die zuständige Stelle versendet werden:
Nationale Agentur beim BIBB
Team Finanzmanagement
Robert-Schuhmann-Platz 353175 Bonn
Finanzierung der Auslandsaufenthalte
Die Zuschüsse werden über die Online-Antragstellung im Portal automatisch berechnet.
Folgende Kosten werden über Zuschüsse gefördert:
- Fahrtkosten (Fahrt bzw. Flug ins Gastland und zurück)
- Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung)
- Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurs oder interkultureller Vorbereitungskurs für Auszubildende)
- Organisation (z.B. Visum)
- Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.
Kontakt und Beratung
Team AusbildungWeltweit
Tel.: Mo.-Fr. unter 0228 – 107 1611
E-Mail: ausbildung-weltweit@bibb.de