Das europäische Bildungsprogramm ERASMUS+ fördert Auslandsaufenthalte während und nach der beruflichen Ausbildung für viele Berufsgruppen in einer Vielzahl von europäischen und Nachbarschaftsländern. Das Pilotprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erweitert den Kreis der Länder und ermöglicht seit 2017 eine Förderung für weltweite praxisorientierte Aufenthalte in Unternehmen, wie z.B. in China, den USA, Indien oder auch der Schweiz.

AusbildungWeltweitunterstützt Auszubildende und Ausbilderin der dualen Berufsausbildung, internationale praxisbezogene Berufskompetenzen in ausländischenUnternehmenzu erlangen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um sowohl die Lehrkräfte in der Berufsbildung als auch die zukünftigen Mitarbeiter global agierender deutscher Unternehmen fit für den Weltmarktzu machen. Die fortschreitende Globalisierung der Märkte erfordert eine internationalisierte Ausbildung in den Berufen und Mitarbeiter, die den Anforderungen eines globalen Marktes gewachsen sind.

 

 

Eine neue Antragsrunde steht vor der Tür.

Deadline der Anträge für Auslandsaufenthalte zwischen November 2018 und Oktober 2019 ist der 05. September 2018, 12:00 Uhr!   

Voraussichtlich Februar 2019 für Aufenthalte von Mai 2019 bis April 2020

 

Förderfähige Aktivitäten in der Pilotphase des Programms:

  • WeltweiteAuslandsaufenthalte von Auszubildendenals Bestandteil der dualen Ausbildung zur Erlangung zusätzlichen Wissens sowie internationaler Kompetenzen und Fertigkeiten (Dauer:3 Wochen bis 3 Monate);
  • WeltweiteAuslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildernsowie Verantwortlichen für die Berufsbildung in nichtschulischen Einrichtungenzur Internationalisierung der Fortbildung des Bildungspersonals. Ein gegenseitiger Austausch von Erfahrungen in der beruflichen Bildung mit den Partnereinrichtungen ist möglich und gewünscht. Die Aktivitäten umfassen Job Shadowing (Hospitationen), Praktika und / oder eigene Ausbildungstätigkeit (Dauer: 2 Tage bis 2 Wochen).
  • Durchführung von vorbereitenden Besuchenzu bereits identifizierten Partnereinrichtungen, wenn das Treffen zur Vorbereitung und Qualitätssicherung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden notwendig ist (Dauer: 2 bis 5 Tage).

 

Zielländer:

Alle Länder weltweit, ausgenommen die 33 europäischen Länder des EU ERASMUS+ Programms und Länder mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

 

Antragsberechtigte:

  • Ausbildungsunternehmen der Berufsbildung;
  • Nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung (ausbildende Unternehmen in der dualen Berufsausbildung);

 

Die Förderung aus dem Programm erfolgt für:

  • Fahrtkosten;
  • Aufenthaltskosten;
  • Vor- und Nachbereitung der Auszubildenden (sprachlich, interkulturell, technisch-organisatorisch);
  • Ausgaben für die Organisation der Auslandsaufenthalte (Pauschale);
  • Zusätzliche Förderung für die Begleitung von Menschen mit Behinderung.

 

 

Schritte von der Idee zum erfolgreichen Projekt:

  • Antragsberechtigung und Förderfähigkeit der geplanten Aktivität anhand derFAQ prüfen;
  • Ausländischen Partner identifizieren und Absichtserklärung (Letter of Intent -LOI) einholen;
  • Ausarbeitung des Antrags auf der Grundlage des Ansichtsdokuments;
  • Ausfüllen des Antrags nach Freischaltung der Antragsdatenbank und Übersendung per Post;
  • Abstimmung der Lerninhalte für Auszubildende mit dem ausländischen Partner;
  • Praktische Vorbereitung: Ansprache und Auswahl der Auszubildenden, Klärung von Unterkunft, Betreuung vor Ort, Visum, Arbeitserlaubnis und Versicherung.

 

 

Auswahlkriterien der Anträge (Prüfung durch NA-BIBB im Auftrag des BMBF):

  • Formale Richtigkeit;
  • Relevanz des Antrags: die Nähe des Mobilitätsvorhabens zur unmittelbaren betrieblichen Ausbildungspraxis auf der Ebene der antragstellenden Einrichtung, des ausländischen Partners und der Aktivität im Ausland:
    • Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Mobilitätsprojekt?
    • Aus welchen Ausbildungsberufen kommen die AZUBIs? (Begründung der Auswahl)
    • Welches Berufsbildungspersonal nimmt an der Mobilität teil? (Begründung der Auswahl)
    • Warum haben Sie welche Partnereinrichtungen ausgewählt? (Begründung der Auswahl)
  • Qualität der Durchführung: Nachvollziehbarkeit einer erfolgreichen Projektumsetzung;
  • Wirkung und Effizienz: Einbindung des Projekts in eine längerfristige Entwicklungsstrategie und nachhaltiger Nutzen der Aktivitäten.

 

 

Checkliste zur Antragseinreichung:

Der Antrag muss fristgerecht elektronisch übermittelt sein.

  • Der Antrag ist zweifach ausgedruckt und wurde jeweils mit Unterschrift, Stempel und Angaben zu Ort und Datum versehen.
  • Der Papierversion liegen alle Absichtserklärungen (Letter of Intent -LOI) der im Antrag aufgeführten Partnereinrichtungen bei.
  • Falls Zuschüsse beantragt werden, um finanziellen Mehraufwand für Menschen mit Behinderungen auszugleichen, liegt dem Antrag eine Begründung mit Kalkulation bei.

 

 

Die vollständige Papierversion des Antrags wird geschickt an:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Nationale Agentur Bildung für Europa
Team Finanzmanagement 
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Kontakt zur persönlichen Antragsberatung bei der NA-BIBB:

Tel.: 0228 107 1611
E-Mail: Ausbildung-Weltweit@bibb.de