Bis 2050 will das Land Berlin klimaneutralwerden. Das bedeutet, dass Berlin dann nicht mehr zu einem weiteren Anstieg der Erderwärmung beiträgt. Das erfordert eine Menge innovativer Maßnahmen von Unternehmen, Organisationen und Bürgern der Hauptstadt. Diese Aktivitäten basieren nicht nur auf Wissenschaft und Innovation, sondern erfordern ebenso entsprechende Mittel für die Umsetzung.

Die Stadt Berlin nutzt Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und Landesmittel zur Förderung entsprechender Projekte im Rahmen des Programms BENE – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung.

Durch die aktuell (Stand September 2018) bewilligten Maßnahmen werden mehr als 35.000 Tonnen CO2-Emmissionen pro Jahr eingespart!

Ziele von BENE sind:

  • Verringerung von CO2-Emissionen im gewerblichen und öffentlichen Sektor;
  • Wirtschaftswachstum und Ressourcenschonung in Einklang bringen;
  • Schaffung einer umweltentlastenden Infrastruktur;
  • Beschleunigung des ökologischen Strukturwandels;
  • Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in Berlin.

 

 

Förderfähige Schwerpunkte in BENE:

BENE Klima:

  1. Energieeffizienz und Erneuerbare Energien für Unternehmen, um den Verbrauch von Prozess- und Gebäudeenergie zu senken und den Anteil erneuerbarer Energie zu erhöhen;
  2. Energieeffizienz und Erneuerbare Energien für Öffentliche Einrichtungen, um Energieeinsparung zu unterstützen sowie den erweiterten Einsatz erneuerbarer Energien in öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen (Schulen, KITAs, Kulturgebäude usw.) zu erreichen;
  3. Umwelt- und Energiemanagementsysteme in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Transparenz des Energieverbrauchs, der Verbesserung der Energieeffizienz sowie der Ressourceneinsparung;
  4. Nachhaltige Mobilität durch den Ausbau von Radwegen in der Stadt sowie Investitionen in den ÖPNV;
  5. Forschung und Studien, die anwendungsorientiert sind;

 

 

BENE Umwelt:

  1. Natur / Umwelt Quartiere durch Grünanlagen, Grünflächenin ausgewählten Quartieren;
  2. Reduzierung Umweltbelastungen Quartiere zur Reduzierung von Lärm- und Luftverschmutzung in ausgewählten Quartieren in Berlin.

 

 

Antragsteller in BENE:

  • Rechtlich selbstständige Unternehmen;
  • Öffentliche Einrichtungen;
  • Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine (NGO);
  • Forschungseinrichtungen;

 

Förderung:

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen (Beachtung der De-minimis Verordnung für Unternehmen) bis zu 80% der förderfähigen Kosten des Vorhabens.

Förderfähige Kosten sind z.B. (in Abhängigkeit vom Förderschwerpunkt) Investitionsausgaben, Planungsleistungen und ingenieurtechnische Leistungen Dritter, Personal-, Sach- und Reisekosten, Kosten für Partizipationsverfahren sowie sonstige Dienstleistungen Dritter.

Umfang und Höhe der Förderung sind zu den einzelnen Förderschwerpunkten definiert und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

Antragsverfahren (zweistufig):

1. Stufe: Projektskizze

Ratsam ist der direkte Austausch zur Projektidee mit der fachlich-administrativ zuständigen Gesellschaft B.&S.U. mbH zur Prüfung der Passfähigkeit mit den BENE-Förderschwerpunkten.

Anschließend erfolgt die Erstellung der Projektskizze (per e-mail an B.&S.U.). Beachten Sie, dass einige Förderschwerpunkte eigene Projektskizzenvorlagen nutzen.

 

2. Stufe: Vollantrag

Bei positivem Bescheid zur Projektskizze: Einreichung des Antrags über die landeseigene Datenbank EurekaPlus 2.0

 

Ablaufschema zur BENE-Antragstellung

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Aktuelle Aufrufe:

  1. Bis 31.10.2018 können im BENE-Förderschwerpunkt „Aktion Einzelmaßnahmen“ Anträge für gewerbliche Vorhaben mit den Schwerpunkten „Beleuchtung“ und „Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ gestellt werden! (Bäckerhandwerk, bis zu 80% Zuschuss)
    • Informationen zum Aufruf
  2. Bis 31.10.2018 können öffentliche Einrichtungen Projektskizzen für energieeffiziente technische Einzelmaßnahmen (z.B. Gebäudeleittechnik, effizientere Motoren, Antriebe, Drucklufterzeugung) eingereicht werden.
    • Informationen zum Aufruf
  3. Aufruf ohne Fristfestlegung an Betreiber öffentlicher Gebäude zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
    • Informationen zum Aufruf
  4. Bis zum 31.01.2019 können Projektskizzen für die energetische Sanierung öffentlicher Nicht-Wohngebäude eingereicht werden.
    • Informationen zum Aufruf

 

 

Kontakt:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frau Glässel

Brückenstraße 6
10179 Berlin
Tel.: 030 9025-2412
E-Mail: baerbel.glaessel@SenUVK.berlin.de

B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Alexanderstraße 7
10178 Berlin
Tel.: 030 39042-46
E-Mail: info@bene-berlin.de