Der Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) steht schon seit einigen Jahren für KMU inklusive Handwerksbetrieben zur Verfügung, um in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.

Zum „BIG-Transfer“ für Zuschüsse des Technologie- und Wissenstransfers von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen, dem „BIG-FuE“ für Zuschüsse in sich geschlossener und kurzfristig umsetzbarer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) der industriellen Forschung und eigener unternehmerischer FuE-Aktivitäten wurde der „BIG-EU“ in der Förderperiode 2014-2020 neu aufgelegt.

Der „BIG-EU“ zielt entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg vom 19.01.2015 auf die Intensivierung der Beteiligung Brandenburger KMU inklusive Handwerksbetriebe an EU-Fördermaßnahmen. Dadurch soll es ebenso zu einer Stärkung der Internationalisierungsaktivitäten der Unternehmen kommen.

Im Pkt. 2.3 heißt es:

„Der BIG-EU kann zur einmaligen Inanspruchnahme einer Beratungsleistung eingesetzt werden und soll im Ergebnis die Einreichung eines Projektvorschlages oder Antrags bei einer EU-Fördermaßnahme beinhalten. Eine nochmalige Inanspruchnahme ist möglich, wenn der Zuwendungsempfänger bei einem EU-Verbundprojekt die Federführung („Leadpartner“) übernimmt. Der Durchführungszeitraum eines mit dem BIG-EU geförderten Projekts soll zwölf Monate nicht überschreiten.“

(Quelle: BIG-Richtlinie)

Förderbedingungen:

  • Das antragstellende Unternehmen muss den KMU-Status laut EU-Definition erfüllen. ( Download PDF: Merkblatt KMU-Definition der EU )
  • Das Unternehmen muss in einem innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähigen Gewerbe tätig sein. ( Download PDF: Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ )
  • Projekte dürfen nicht vor der Antragsstellung begonnen werden.
  • Die Ergebnisse kommen ausschließlich dem antragstellenden Unternehmen zugute.
  • Es wird eine Anteilsfinanzierung von 50% gewährt.
  • Die Fördersumme beträgt für einen Leadpartner in einem EU-Konsortium 16.000 €, für einen Partner 8.000 €.
  • Nur der jeweilige Rechnungsbetrag der auf der Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung des Dienstleisters ist förderfähig.
  • Als Dienstleister ist ein fachlich qualifizierter externer Berater durch das Unternehmen zu benennen. Als Nachweis für die Eignung muss der externe Berater bereits erfolgreich begleitete Projektanträge bei vergleichbaren EU-Fördermaßnahmen nachweisen.
  • Eine Kombination der Gutscheine ist möglich.

 

Antragsverfahren:

Schritt 1: Bestätigte fachliche Beratung durch die

 ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)

Steinstraße 104-106
14480 Potsdam

Tel.: 0331 660-3000

www.zab-brandenburg.de
info@zab-brandenburg.de

Schritt 2: Antragseinreichung bei der

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Steinstraße 104-106
14480 Potsdam

Tel.: 0331 660-2211
Fax: 0331 6606-1717

www.ilb.de

Die Antragstellung erfolgt online über das ILB-Kundenportal.
https://kundenportal.ilb.de/irj/portal

 

Schritt 3:

Über den Antrag entscheidet die ILB als Bewilligungsbehörde auf der Basis der eingereichten Dokumente und einer fachlichen Stellungnahme durch die ZAB.

 

Schritt 4:

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und eines Mittelabrufs über die gesamte Zuwendungssumme.