Insbesondere in Städten entstehen häufig soziale Ungleichheiten durch die Art der Verteilung von wirtschaftlichen Räumen und damit verbundenen Arbeitsplätzen, durch die soziale Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner, durch unterschiedliche Angebote für die Bevölkerung.

 

BIWAQ-Projekte, gefördert aus ESF und Bundesmitteln, können dabei Abhilfe schaffen durch z.B. lokale Orte für digitales Lernen. Smartphones nutzt inzwischen fast Jede/r, trotzdem fehlt zumeist die Kompetenz, mit der Digitalisierung der Arbeits- und Verwaltungswelt mitzuhalten. Arbeitssuche im Internet, professionelle Online-Bewerbung, sicheres Online-Einkaufen, Terminvereinbarung online, Online-Suche nach einem KITA-Platz, digitale Bürgerbeteiligung – das sind alles potentiell wichtige Themen für lokale BIWAQ-Projekte zur Vermittlung digitaler Kompetenz für eine optimale Mediennutzung.

Die förderfähigen Handlungsfelder

Handlungsfeld „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“

  • Akquise von Arbeitsplatz- und Praktikumsangeboten zur nachhaltigen Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen und Männer ab dem vollendeten 27. Lebensjahr in dauerhafte Beschäftigung;
  • wohnortnahe Beratungsangebote;
  • niedrigschwellige, lebensweltorientierte Aktivierungsangebote;
  • Kompetenz- und Potenzialanalysen;
  • Abschlussorientierte Qualifizierungen (Teilzeitqualifizerungen);
  • (Weiter-)Entwicklung berufsbezogener digitaler Kompetenzen;
  • sozialpädagogische Begleitung, Gesundheitsförderung, Coaching (Einzel- und Gruppencoaching)
  • Übergangsbegleitung nach erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt.

 

Handlungsfeld „Stärkung der lokalen Ökonomie“

  • Aufbau und Stabilisierung von lokalen Unternehmensnetzwerken zur Stärkung der lokalen Ökonomie;
  • Weiter-)Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen lokaler Unternehmen (z.B. Onlinehandel, Multichanneling, Social Media, Internetpräsenzen);
  • Aktivierung von Unternehmen als Wirtschaftspartner im Quartier;
  • Kooperationen zwischen Kammern, Betrieben und Wirtschaftsförderung;
  • Imageberatung;
  • Aktives Quartiersmanagement; Ansiedlungsberatung;
  • Unterstützung im Diversity Management;
  • Unterstützung in der Fachkräfteentwicklung.

 

Verzahnung von Handlungsfeldern mit der integrierten und sozialen Stadtentwicklung „Soziale Stadt“

  • Soziale Aktivitäten und soziale Infrastruktur (z.B. Nachbarschaftsgärten);
  • Austausch der Generationen;
  • Integration und Inklusion vor Ort;
  • Schaffung digitaler Lernorte;
  • Stadtteilkultur, Sport und Freizeit;
  • Zivilgesellschaftliches Engagement und Partizipation;
  • Quartiersprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge;
  • Imageverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Die Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm BIWAQ IV für die Förderphase 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 wurde am 13. September 2017 veröffentlicht:

 

Anträge stellen können Kommunen mit förderfähigen Programmgebieten des Programms „Soziale Stadt“.

 

Bewerbungen können auch für Gebiete eingereicht werden, die den Nachweis über die Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ bis spätestens 31.12.2018 mit Antragstellung erbringen. Die Bestätigung der zuständigen Landesverwaltung ist dazu erforderlich und ausreichend.

 

Zuwendungsbestimmungen

  • Jede Kommune kann nur einen Projektantrag einreichen. Bei mehreren Programmgebieten „Soziale Stadt“ in einer Kommune (z.B. Hamburg, Berlin) muss eine gebündelte Interessenbekundung eingereicht werden.
  • Projekte dürfen nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören.
  • Projekte dürfen erst nach Bewilligung gestartet werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • Projekte sollten sich aus den integrierten Entwicklungskonzepten (IEK) der Kommunen ergeben.
  • Projekte müssen kooperativ mit den wesentlichen Akteuren vor Ort umgesetzt werden.

 

Laufzeit der Projekte

Mindestens 3 und maximal 4 Jahre. Start zum 01.01.2019 und Abschluss bis spätestens 31.12.2022.

 

Finanzierung

Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Eigenanteile müssen gesichert sein:

  • Stärker entwickelte Regionen (alte Bundesländer, einschließlich Berlin, Region Leipzig): 50% ESF und bis zu 40% Bundesmittel BMUB;
  • Übergangsregion 1 (neue Bundesländer, ohne Berlin und Region Leipzig): 80% ESF und bis zu 10% Bundesmittel BMUB;
  • Übergangsregion 2 (Region Lüneburg): 60% ESF und bis zu 30% Bundesmittel.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 90%. Die mindestens 10% Eigenmittel können als Geldleistungen oder durch Personalmittel des Zuwendungsempfängers erbracht werden.

 

Förderfähige Kosten sind

  • Personalausgaben
  • Honorare
  • Projektbezogene Sachausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fortbildungen und Reisekosten
  • Ausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Evaluierung
  • Indirekte Ausgaben (Reinigung, Buchhaltung, Porto, Telefon, Versicherungen, Mieten).

 

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Stufe 1: Interessenbekundungsverfahren (IB)

Ab dem 14.09.2017 bis spätestens 14.12.2017 (23:59) können die IB bei dem zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über das Onlinesystem ZUWES einzureichen.

 

Zusätzlich sind die Interessenbekundungen unterschrieben in schriftlicher Form bis spätestens 18.12.2017 (Poststempel) einzureichen bei:

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat I 4 – BIWAQ-Team BBSR

Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

 

Die IB muss folgende Aussagen enthalten:

  • Ausgangssituation und Handlungsbedarf im ausgewählten Programmgebiet (ein oder mehrere Programmgebiete Sozialen Stadt), Darstellung relevanter sozialräumlicher Daten und vorhandener Strukturen und Angebote zur Integration der Zielgruppen (Angebotsanalyse), Förderlücken in lokaler Angebotsstruktur für Zielgruppen, ggf. spezifische Ausgangssituation und Handlungsbedarf im Hinblick auf Zuwanderungsgruppen aus Mittel-Ost-Europa

Gewichtung: 10 %

  • Konzept Zielgruppenansprache, quantitative/qualitative Output-, Ergebnis- und Wirkungsziele

Gewichtung: 20 %

  • Geplante handlungsfeldspezifische Aktivitäten und deren Kohärenz zu vorhandenen bzw. geplanten Bundes- und Länderprogrammen im Handlungsfeld, Strategien zur

geplanten Verstetigung erfolgreicher Ansätze

Gewichtung: 25 %

  • Konzeptionelle Einbindung in integrierte Stadtentwicklung, Zusammenhang mit städtebaulichen Investitionen und anderen Handlungsfeldern integrierter und sozialer Stadtentwicklung; Erläuterungen zu sozialer Kohäsion und Quartiersmehrwert; Zusammenhang mit anderen geplanten Programmen

Gewichtung: 25 %

  • Partnerschaftliche Umsetzung (Die Zusammenarbeit mit Partnern ist im Antragverfahren über die Vorlage von Kooperationserklärungen nachzuweisen.)

Gewichtung: 15 %

  • Arbeits- und Zeitplan, geplanter Finanzrahmen

Gewichtung: 5 %

 

 

Stufe 2:

Bei positiver Begutachtung der IB wird die Kommune aufgefordert, in einer Frist von 4 Wochen einen Antrag im BVA als Bewilligungsbehörde einzureichen. Grundlage ist die zu ergänzende IB.

 

Videos: Best practice Projekte

ErFolG: Erwerbsintegration. Fortbildung. Lokaler Gewinn in Nürnberg

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Engagiert im Quartier: Erfolgreich in Arbeit und Beruf in Darmstadt

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Suhl integriert

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BIBA: Belmer Initiative für Bildung und Arbeit

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