„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das steht im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Bis zum 29. Mai 2017 können Verbände und Organisationen Projekte beantragen zur Verbesserung der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Politik und Gesellschaft auf Bundesebene.

Gefördert werden können folgende Aktivitäten:

  • Förderung von Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building;
  • Maßnahmen zur Kompetenzsteigerung sowie praktische Erfahrungen für ehren- und hauptamtliche Kräfte von Organisationen zur Interessenvertretung auf Bundesebene;
  • Nachwuchsförderung;
  • Jugendarbeit und Maßnahmen zur Potenzialentwicklung von Nachwuchskräften für die künftige Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Organisationen (z. B. Workshops, Seminare, Coaching);
  • Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung, Fortbildung;
  • Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen (z. B. Aufbau und Pflege von Netzwerken, Fortbildungen) einschließlich der Verbesserungen der technischen Infrastruktur;
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche;
  • Gefördert wird der Ausgleich behinderungsspezifischen Mehrbedarfs, wie z. B. durch Übertragung von Texten in Leichte Sprache, durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch technische Hilfsmittel, die im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben für die Organisation erforderlich sind, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht;
  • Leistungen für Assistenz;
  • Organisationen können einen Zuschuss bis zur Höhe von 6 000 Euro pro Jahr zu den Ausgaben für Assistenzkräfte für Mitglieder erhalten, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung Assistenz benötigen, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht;

Sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene ermöglichen und verbessern.

Basis für die Förderung ist die

Verbände und Organisationen für Menschen mit Behinderungen verfügen oftmals nicht über ausreichende personelle Ressourcen und finanzielle Mittel, um sich aktiv in Diskussionen, Verhandlungen und politische Mitgestaltung in Politik und Gesellschaft einbringen zu können. Die Fördermittel sollen dazu dienen, diesen Verbänden und insbesondere Selbstvertretungsorganisationen die Möglichkeit zu bieten, auf Augenhöhe und gleichberechtigt ihre Partizipation zu stärken und Einfluss auf gesellschaftliche und politische Prozesse zu nehmen.

Antragsberechtigte Verbände und Organisationen:

  • Die Mitglieder sind überwiegend Menschen mit Behinderung und die Leitung und Verwaltung erfolgt überwiegend durch Menschen mit Behinderung (Selbstvertretungsorganisationen);
  • Hauptziel ist die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung;
  • Organisationen von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen.

Sie müssen die Voraussetzungen für eine Anerkennung gemäß §15, Absatz 3, Satz 2, Nummer 1-5 BGG erfüllen.

 

Art und Höhe der Förderung:

  • Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung (max. 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben);
  • Förderfähige Ausgaben sind z.B. projektspezifische Personalausgaben, Honorare, Assistenzkräfte (bis max. 6.000 € / Jahr), Raumkosten, Qualifizierungskosten, externe Aufträge, technische Infrastruktur bzw. technische Arbeitshilfen, Reisekosten, Tagungsgebühren, PR.

 

Für ein Projekt können bis zu 36 Monate Laufzeit beantragt werden.

Antragsverfahren:

Der Antrag auf Erhalt einer Zuwendung ist in Schriftform zu stellen beim

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Va1

11017 Berlin

Kontakt:

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Verena Bentele

Mauerstraße  53
10117 Berlin

Fax: 030 18 527 1871
E-Mail: buero@behindertenbeauftragte.de

Zum Antrag gehören folgende Dokumente:

  • Projektplanung für den Bewilligungszeitraum mit förderfähigen Maßnahmen;
  • Erklärung zur Vorlage der in der Richtlinie genannten Voraussetzungen zur Förderung;
  • Detaillierter und plausibler Finanzplan hinsichtlich der beantragten Förderung sowie der Sicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahmen (Eigenanteil min. 5%);
  • Vereinssatzung;
  • Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer.

Maßgeblich für die Bewertung ist die Stellungnahme des BMAS-Beirats. Eine vom BMAS beauftragte Bewilligungsbehörde ist verantwortlich für die administrative Umsetzung des Verfahrens.