Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention, zu denen auch Deutschland gehört, haben sich verpflichtet für Menschen mit Behinderungen ein Umfeld zu schaffen für eine aktive Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen. Das Behindertengleichstellungsgesetz – BGG beinhaltet diese Aufgabe und sieht eine Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die aktiv als Interessenvertretungen auf Bundesebene agieren. Sie müssen seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Mit den Mitteln sollen der Zielgruppe Möglichkeiten eingeräumt werden, Politik und Gesellschaft auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit anderen Interessengruppen mitzugestalten.
Förderfähige Maßnahmen: (Quelle: Förderrichtlinie)
a) Förderung von Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building
Gefördert werden Maßnahmen, mittels derer ehren- und hauptamtlichen Kräften von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen für die Interessenvertretung auf Bundesebene vermittelt werden.
b) Nachwuchsförderung
Gefördert werden die Jugendarbeit und Maßnahmen zur Potenzialentwicklung von Nachwuchskräften für die künf- tige Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Organisationen (z. B. Workshops, Seminare, Coaching).
c) Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung, Fortbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen (z. B. Aufbau und Pflege von Netzwerken, Fortbildungen) einschließlich der Verbesserungen der technischen Infrastruktur.
d) Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
Gefördert wird der Ausgleich behinderungsspezifischen Mehrbedarfs, wie z. B. durch Übertragung von Texten in Leichte Sprache, durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch technische Hilfsmittel, die im
Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben für die Organisation erforderlich sind, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht.
e) Leistungen für Assistenz
Organisationen im Sinne von Nummer 4 der Förderrichtlinie können einen Zuschuss bis zur Höhe von 6.000 Euro pro Jahr zu den Ausgaben für Assistenzkräfte für Mitglieder erhalten, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung Assistenz benötigen, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht.
f) Sonstige Maßnahmen
Gefördert werden auch sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene ermöglichen und verbessern.
Förderfähig im Sinne der Richtlinie:
sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,
- deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden („Selbstvertretungsorganisationen“),
- bei denen es sich um Organisationen handelt, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist oder
- bei denen es sich um Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen handelt, wie zum Beispiel von Kindern mit Behinderungen, von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, von taubblinden Menschen oder von psychisch erkrankten Menschen,
und die die Voraussetzungen für eine Anerkennung gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 5 BGG erfüllen.
Förderart und -umfang:
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung gewährt.
Grundlage für die Bemessung des Zuschusses sind die zuwendungsfähigen Ausgaben-positionen des Finanzierungsplans.
Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe dieser Richtlinie beträgt höchstens 95 %.
Mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von den Antragstellenden als Eigenanteil aufzubringen.
Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein und im Finanzierungsplan dargelegt werden.
Die Antragstellung erfolgt über den vom BMAS beauftragten Projektträger Knappschaft Bahn See (KBS)
Über die E-Mail-Adresse: partizipationsfonds@kbs.de können die erforderlichen Antragsunterlagen abgerufen werden.
Die ausgefüllten Anträge sind fristgemäß zu senden an: partizipationsfonds@kbs.de
In das Antragsverfahren eingebunden ist der für die Partizipationsförderung eingerichtete Beirat. Dieser bewertet die eingegangenen Anträge und gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Er tagt in der Regel zweimal im Jahr.
Abgabetermine für Förderanträge liegen jeweils acht Wochen vor der Sitzung des Beirats.
Beratung und Kontakt
DRV Knappschaft Bahn See
Fachstelle für Fördermittel des Bundes
Infotelefon: +49 (0)355 355 486 900 (ESF-Infostelle bei der DRV KBS)