Der Partizipationsfonds des BMAS fördert Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen/Verbände, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher gesellschaftlicher Angelegenheiten zu erlangen. Es geht insbesondere darum, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. 

Die bezeichneten Organisationen/Verbände haben einerseits oft behinderungsbedingten Mehraufwand und verfügen andererseits oft über nur geringe finanzielle und personelle Ressourcen. Deshalb müssen einige Organisationen/Verbände auf eine aktive Mitwirkung oder Mitgestaltung in Politik und Gesellschaft verzichten. 

Um ihre aktive und wirksame Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu stärken, sollen diese finanziell gefördert werden. Mit den Mitteln sollen ihnen Möglichkeiten eingeräumt werden, Politik und Gesellschaft auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit anderen Interessengruppen mitzugestalten.

Förderfähige Maßnahmen:

(Quelle: Förderrichtlinie)

a)  Förderung von Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building 

Gefördert werden Maßnahmen, mittels derer ehren- und hauptamtlichen Kräften von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen für die Interessenvertretung auf Bundesebene vermittelt werden. 

b)  Nachwuchsförderung 

Gefördert werden die Jugendarbeit und Maßnahmen zur Potenzialentwicklung von Nachwuchskräften für die künf- tige Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Organisationen (z. B. Workshops, Seminare, Coaching). 

c)  Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung, Fortbildung 

Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen (z. B. Aufbau und Pflege von Netzwerken, Fortbildungen) einschließlich der Verbesserungen der technischen Infrastruktur. 

d)  Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche 

Gefördert wird der Ausgleich behinderungsspezifischen Mehrbedarfs, wie z. B. durch Übertragung von Texten in Leichte Sprache, durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch technische Hilfsmittel, die im 

Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben für die Organisation erforderlich sind, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht. 

e)  Leistungen für Assistenz 

Organisationen im Sinne von Nummer 4 der Förderrichtlinie können einen Zuschuss bis zur Höhe von 6.000 Euro pro Jahr zu den Ausgaben für Assistenzkräfte für Mitglieder erhalten, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung Assistenz benötigen, sofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht. 

f)  Sonstige Maßnahmen 

Gefördert werden auch sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene ermöglichen und verbessern. 

Förderfähig im Sinne der Richtlinie:

sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, 

  • deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden („Selbstvertretungsorganisationen“), 
  • bei denen es sich um Organisationen handelt, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist oder 
  • bei denen es sich um Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen handelt, wie zum Beispiel von Kindern mit Behinderungen, von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, von taubblinden Menschen oder von psychisch erkrankten Menschen, 

und die die Voraussetzungen für eine Anerkennung gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 5 BGG erfüllen. 

Förderart und -umfang:

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung gewährt. 

Grundlage für die Bemessung des Zuschusses sind die zuwendungsfähigen Ausgaben-positionen des Finanzierungsplans

Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe dieser Richtlinie beträgt höchstens 95 %. 

Mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von den Antragstellenden als Eigenanteil aufzubringen. 

Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein und im Finanzierungsplan dargelegt werden.

Projektlaufzeit: bis zu 36 Monate
Antragsdeadline auf der Datenbank ProDaBa: 05.04.2023 
Link zur Datenbank: https://prodaba.gsub-intern.de/anmelden

Vor Antragstellung ist eine Registrierung für Neuantragstellende notwendig:

  • Für bereits über andere Programme registrierte Verbände/Organisationen gilt:
    Zur Freischaltung für den Partizipationsfonds per E-Mail an das Team FPV wenden: FPV@gsub.de
  • Für neue Verbände/Organisationen erfolgt die Registrierung über: http://prodaba2020.gsub-intern.de/registrierung

In das Antragsverfahren eingebunden ist der für die Partizipationsförderung eingerichtete Beirat. Dieser bewertet die eingegangenen Anträge und gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Er tagt in der Regel zweimal im Jahr (nächste Sitzung am 14.06.2023). 

Abgabetermine für Förderanträge liegen jeweils acht Wochen vor der Sitzung des Beirats.

Zusätzliche Dokumente zur Unterstützung der Antragstellung:

Telefonische Beratungshotline: 030-5445337-22

mittwochs von 09:00 -12:00 Uhr
donnerstags von 14:00-17:00 Uhr

Per E-Mail: FPV@gsub.de