Neben den EU-Förderprogrammen für Bildung und Jugend (ERASMUS+) bietet u.a. das BMBF in Deutschland seit 2017 ergänzende Möglichkeiten der Internationalisierung beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der Fachkompetenz von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern in der deutschen Wirtschaft, insbesondere in KMU. Unternehmen in Deutschland werden mit den Mitteln des Programms „AusbildungWeltweit“ dabei unterstützt, ihre zukünftigen Fach- und Führungskräfte sowie das Bildungspersonal auf internationale Arbeitsaufgaben vorzubereiten und zu qualifizieren und zugleich die Ausbildung attraktiver zu gestalten.
Es geht um die finanzielle Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. In einem ausländischen Betrieb können die Teilnehmenden zusätzliche internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.
Berücksichtigt werden alle Zielländer, die NICHT durch das EU-Förderprogramm ERASMUS+ abgedeckt werden sowie für die KEINE Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen ist. Aktuell werden KEINE Aufenthalte in der Russischen Föderation gefördert.
Zielgruppen des Programms:
- Auszubildende nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, nach Bundes- und Landesrecht;
- Ausbilderinnen und Ausbilder (ggf. Verantwortliche für die betriebliche Erstausbildung in nichtschulischen Einrichtungen);
Vorbereitende Besuche für Aufenthalte von Auszubildenden können ebenso gefördert werden.
Personen in beruflicher Weiterbildung bzw. in Studiengängen an Hochschulen sowie schulisches Bildungspersonal können NICHT gefördert werden.
Antragsberechtigte Einrichtungen:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern)
- Juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts (z.B. als Ausbildungsbetriebe);
- Sonstige andere Einrichtungen der Berufsausbildung (z.B. überbetriebliche Ausbildungszentren);
- Berufliche Schulen (seit 2020, auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).
Das Projekt muss von der antragstellenden Einrichtung eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung (oder eines Teils der Zuwendung) an Dritte ist NICHT zulässig.
Eine Antragstellung durch natürliche Personen ist NICHT möglich.
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln des BMBF als Teilfinanzierung in Form eines Projektzuschusses (nicht rückzahlbarer Geldbetrag) für folgende Kosten:
- Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt bzw. -Flug in das Gastland);
- Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung);
- Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurs, interkultureller Vorbereitungskurs für Auszubildende);
- Organisation (z.B. Visum);
- Für Manschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.
Die Höhe der Zuschüsse wird über fixierte Stückkosten im Online-Antrag automatische berechnet.
Schritte zum erfolgreichen Antrag
Planen
- Prüfen der Förderfähigkeit und Antragsberechtigung (Förderrichtlinie);
- Finden und binden eines Praktikumsbetriebes im förderfähigen Ausland;
- Sichern der Gesamtfinanzierung des angestrebten Projekts (siehe Liste der Fördersätze);
- Beachten der Auswahlkriterien und der Qualitätsstandards für Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung;
Antrag online ausarbeiten und per Post fristgerecht absenden
Bei Neuanträgen: Rechtzeitige Registrierung der Einrichtung auf dem Projektportal !!
Kurztutorial zur Registrierung und Wiederanmeldung im Projektportal
Tutorial zur Antragstellung AusbildungWeltweit
Fristgerechter Postversand (bis 14 Tage nach fristgerechter Online-Einreichung) des zweifach ausgedruckten und unterzeichneten Antrags an die NA BIBB, inklusive aller erforderlichen Dokumente:
Nationale Agentur beim BIBBTeam
Finanzmanagement
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