Seit Jahren fördert die EU über das europäische Bildungsprogramm ERASMUS+ die Internationalisierung der Bildung über Mobilitätsprojekte, Strategische Partnerschaften und Reformen in den Bildungssystemen der EU-Mitgliedsländer.

Begleitend dazu wird in Deutschland aktuell die Forschung zur Internationalisierung der Berufsbildung unterstützt durch eine neue BMBF-Förderrichtlinie (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Ziel der Förderung ist die Festigung der deutschen Expertise in der internationalen Berufsbildungsforschung und zugleich die damit verbundene qualitative Verbesserung internationaler Kooperationen und Projektnetzwerke im Bereich der Berufsbildung.

Die BMBF-Förderrichtlinie beinhaltet 3 Förderschwerpunkte:

a) Bilaterale Forschungskooperationen zu aktuellen Themen der Berufsbildungsforschung (z.B. empirische Berufsbildungsforschung, Wirtschaftspädagogik, Fachdidaktik);

b) Forschung zu den Voraussetzungen erfolgreicher Berufsbildungskooperation zur qualitativen Unterstützung zukünftiger innovativer internationaler Initiativen und Projekte;

c) Pilotmaßnahmen zur Schaffung von Kapazitäten der Berufsbildungsforschung in den BMBF-Partnerländern, um damit Reformprozesse anzustoßen und gemeinsame Berufsbildungskooperationen zu initiieren.

 

 

Antragsberechtigte Einrichtungen sind:

  • Hochschulen;
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
  • Andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern;
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

 

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • An den Projekten ist mindestens eine deutsche Forschungseinrichtung sowie eine aus einem Partnerland beteiligt.
  • Ausländische Partner erhalten keine Förderung aus diesem Programm. Deren Finanzierung wird als Eigenleistung erwartet.
  • In den Schwerpunkten a) und b) ist es möglich, Mittel für ausländische Projektmitarbeiter für die Beschäftigung an der deutschen Einrichtung zu beantragen (z.B. Doktoranden).
  • Die gesicherte Finanzierung der Projektarbeiten im In- und Ausland muss bereits in der Projektskizze (Antragsphase 1) durch einen „Letter of Intent“ (LoI) der Projektpartner belegt werden. Der LoI muss das Kooperationsinteresse erklären, die Zustimmung zur Zusammenarbeit dokumentieren und eine gesicherte Finanzierung der wissenschaftlichen Arbeiten bestätigen.
  • Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Verbundprojekte erfordern eine gemeinsame Bewerbung, in der die Aufgaben der Partner erkennbar sind. Verbundpartner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

 

Laufzeit der Projekte:

Vorhaben der Schwerpunkte a) und b) bis max. 3 Jahre.

Vorhaben des Schwerpunktes c) bis max. 4 Jahre.

 

Art und Umfang der Förderung:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden anteilsfinanziert bis max. 50% (De-minimis Beihilfe).
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen erhalten bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
  • Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% der direkten Kosten.
  • Förderfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand an Personalkosten, Sachkosten, Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen (keine Grundausstattung).

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Stufe 1: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Deadline für die Einreichung der Projektskizzen für die Schwerpunkte a) und b) ist der 31. März 2018!

Deadline für die Einreichung der Projektskizzen für den Schwerpunkt c) ist laufend bis zum 30. September 2018!

 

Die Projektskizzen müssen online (über „pt-outline“) und im Original per Post an den beauftragten Projektträger DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.) eingereicht werden.

 

 

Die Gliederung der Projektskizze:

1. Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Vorhaben (eine Seite)

  • Name und Kurztitel (Akronym) des Vorhabens,
  • Ansprechpartner und Kontaktdaten,
  • bei Verbundprojekten: beteiligte Kooperationspartner,
  • avisierte Laufzeit,
  • Zuordnung des Vorhabens zu einem der thematischen Schwerpunkte,
  • geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf (bei Hochschulen mit ausgewiesener Projektpauschale).

 

2. Darstellung des Vorhabens (maximal acht Seiten)

  • Zielstellung des Vorhabens mit Bezug auf die Zuordnung zu den genannten Förderschwerpunkten a, b, oder c, Darstellung des Forschungsgegenstands und der geplanten Methodik,
  • knappe Darstellung Stand des Wissens und der Forschung, Neuheit und Innovationsgehalt des Ansatzes,
  • Expertise des Förderinteressierten und gegebenenfalls der beteiligten Verbundpartner, geplante Zusammenarbeit im Verbund,
  • geplante Verwertung und Nutzung der Projektergebnisse,
  • Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung.

 

3. Angaben zur Abschätzung des Zeit- und des Ausgaben- bzw. Kostenrahmens

  • Arbeitsplan mit Balkenplan (maximal zwei Seiten),
  • geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf (maximal eine Seite).

 

4. Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LoI) des ausländischen Partners/der ausländischen Partner

 

Bewertungskriterien der Projektskizzen:

  • Beitrag zum Förderziel der genannten Schwerpunkte;
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes;
  • Plausibilität und Umsetzbarkeit des vorgeschlagenen Konzepts;
  • Expertise des Antragstellers und der Partner, gegebenenfalls Zusammenarbeit im Verbund;
  • Potenzial in Bezug auf Verstetigung und Nachhaltigkeit;
  • Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung.

 

Stufe 2:

Bei positiv bewerteten Projektskizzen werden die Antragsteller zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Der Antrag muss über das System „easy-Online“ nach den Richtlinien zur Antragstellung erstellt werden.

 

 

 

Kontaktdaten des Projektträgers zur Beratung:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Internationalisierung der Berufsbildung

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de

 

Fachliche Ansprechpartnerin ist:

Frau Antje Wessels
Telefon: 02 28/38 21-18 56

 

Vorbereitende Veranstaltungen zur Beratung: