Der Bundesteilhabepreis wird seit 4 Jahren vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Höhe von 17.500 € ausgelobt. Das jährlich wechselnde Schwerpunktthema widmet sich aktuell den Inklusionstagen 2023. Das Thema lautet: „WOHNEN barrierefrei, selbstbestimmt, zeitgemäß“.
Mit dem Preis sollen die 3 besten Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien ausgezeichnet werden (10.000 € für Platz 1; 5.000 € für Platz 2; 2.500 € für Platz 3).
Das Ziel ist ein inklusiver Wohnraum, der Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht und damit inklusiven Sozialraum schafft.
Ein inklusiver Sozialraum ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderung – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusiver Sozialraum ist gleichermaßen individueller Lebensraum und zugleich strategischer Handlungsraum mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr. Wichtig sind Respekt, Wertschätzung, Gleichbehandlung, Nicht-Diskriminierung und Partizipation als Grundhaltung der Gesellschaft.
Dabei kann es sich sowohl um Neubau, um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln.

Mögliche Bewerberinnen und Bewerber:
Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen:
- Bedarfsplanerinnen und -planer;
- Projektentwicklerinnen und Projektentwickler;
- Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros;
- Zivilgesellschaftliche Initiativen, einschließlich Initiativen potenzieller Nutzerinnen und Nutzer;
- Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene;
- Verbände und Vereine;
- Wohnungs- und Wohnraumanbietende;
- Wohnungsbaugenossenschaften und -unternehmen;
- Kommunen und Regionen.
Die Bewerbung ist ausschließlich über E-Mail möglich:
bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
Abgabeschluss des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars ist der 20.12.2022.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Die eingereichten Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkreten Konzepte oder Strategien dienen als Vorbild für andere. Durch den Preis werden die Initiativen in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Die Teilnehmenden profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Beteiligten.
Die Entscheidung über die Platzierung liegt bei einer Fachjury.
Die unabhängige Fachjury besteht mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen. Außerdem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern dabei.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich im März 2023 bekanntgegeben.
Die Preisverleihung findet im 2. Quartal 2023 in Berlin statt.
Die Bewertungskriterien berücksichtigen einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlaufund andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquatem Wohnraum bezogen auf Wohnung und Wohnumfeld für Menschen mit Beeinträchtigungen. Besonders gewichtet wird die Verbindung von Qualität und Quantität.
Hauptkriterien sind:
- Realisierung des selbstbestimmten Wohnens insbesondere in Bezug auf Aufenthaltsort und Zusammenleben
- Ermöglichung eines zeitgemäßen barrierefreien Wohnens einschließlich der Evakuierung im Notfall
- Umsetzungsqualität der Barrierefreiheit im Hinblick auf unterschiedliche Beeinträchtigungen einschließlich bei fortschreitenden Einschränkungen
- Bezahlbarkeit der Wohnungen für Menschen mit Behinderungen
- Einbettung in die allgemeinen wohnortnahen Dienstleistungen und/oder in eine lokale/regionale Gesamtstrategie
- Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen
- Partizipation der Menschen mit Behinderungen von Anfang an zur Qualitätssicherung
- barrierefreie Kommunikationsformen und Information
- Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projektes
Kontakt und Beratung
Zuständig für die Umsetzung des Verfahrens ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der Knappschaft Bahn See.
Website Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de