2023 lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits zum 5. Mal den Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden 3 herausragende Modellprojekte, Gute-Praxis Beispiele, konkrete Konzepte und Strategien ausgezeichnet, die zugleich Vorbildfunktion haben zur Nachnutzung in weiteren Kommunen und insbesondere im ländlichen Raum.
Der Preis ist mit insgesamt 17.500 € dotiert und wird als drei Preisgelder vergeben:
- 10.000 € für den 1. Preis,
- 5.000 € für den 2. Preis und
- 2.500 € für den 3. Preis.
Die Preisträgerinnen und Preisträger können die Auszeichnung werbewirksam einsetzen. Die gewonnenen Vorhaben werden in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht und die Teilnehmenden profitieren vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteurinnen und Akreuren.
Die Preise werden im Rahmen der Inklusionstage im 2. Quartal 2024 von Bundesminister Hubertus Heil in Berlin verliehen.
Das Schwerpunktthema für 2023 lautet: „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“.
Die eingereichten Projekte sollen sich auf Zugänglichkeit und Qualität der inklusiven Gesundheitsversorgung konzentrieren. Neben den Aspekten Prävention, Behandlung und therapeutische Versorgung haben der persönliche Umgang und die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten besondere Relevanz.
Gesucht werden:
- Praxen und ambulante medizinische Einrichtungen;
- bedarfs- und zielorientierte Dienstleistungen;
- Informations- und Kommunikationslösungen;
- mobile Versorgungsangebote;
- sektorenübergreifende Angebote;
- Möglichkeiten der Behandlung;
- Fortbildungen und Schulungen;
- Andere, bereits erfolgte Umsetzungen und Lösungen.
Das Ziel ist die Sicherstellung einer inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau und ohne soziale Isolation.
Mögliche Bewerber:
Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege:
- Arzt-, Facharzt-, Zahnarztpraxen;
- Spezial- oder Fachzentren;
- Ärzte-Netze;
- Krankenhäuser mit ambulanten Angeboten;
- Rehakliniken mit ambulanten Angeboten;
- Therapeuten- und Heilpraktikerpraxen;
- Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten;
- Krankenkassen;
- Dienstleister;
- Schulungsanbieter für Fachpersonal;
- Verbände und Vereine;
- Kommunen und Regionen.
Bewerbungskriterien
Die Bewerbungskriterien berücksichtigen sowohl den Versorgungs-Zugang als auch die Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung, eingebettet im inklusiven Sozialraum.
Hauptkriterien:
- Realisierung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Versorgungsangeboten und Gesundheitsdiensten;
- Ermöglichung einer zeitgemäßen inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung und intensiven häuslichen Krankenpflege von Menschen mit Behinderungen;
- barrierefreie Umsetzung und Qualität bei verschiedenen Beeinträchtigungen;
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern mit Behinderungen;
- erfolgreiche Umsetzung des Projektes für Menschen mit Behinderungen;
- Einbettung in die allgemeinen wohnortnahen Dienstleistungen und/oder in eine lokale/regionale Gesamtstrategie;
- Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen;
- Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Umsetzung;
- aktive Mitwirkung bei der Behandlung durch Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen;
- barrierefreie Kommunikation und Information;
- Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projektes.
Erläuterung: Menschen mit Behinderungen (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) haben Menschen mit Behinderungen eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren dazu führt, dass sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft behindert werden können. Diese Definition übernimmt in wesentlichen Teilen das Verständnis des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Bewerbungsprozedere und Bewerbungsdokumente
Bewerbungen werden ausschließlich per E-Mail angenommen über die Zusendung des ausgefüllten Bewerbungsexemplars (in deutscher Sprache) an folgende E-Mail-Adresse: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
Kontakt und Beratung:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de