Limited/restricted to national Data Protection Authorities on reaching out stakeholders in data protection legislation
Das EU-Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values / CERV) fördert ebenso Projekte zum Datenschutz im Bereich der Justiz.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt einen wichtigen Teil des Rechts- und Grundrechtsbereichs dar und bietet mehr Transparenz, Vertrauen und Stärkung des Einzelnen bei der Nutzung von Technologie und Datenverarbeitung. Mit dieser Aufforderung sollen Aktivitäten der nationalen Datenschutzbehörden unterstützt werden. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung umfassen die Entwicklung praktischer Leitlinien, Schulungen und Tools, die die Umsetzung der DSGVO-Verpflichtung durch kleine und mittlere Unternehmen erleichtern, sowie eine allgemeine Verbreitung von Informationen und Bewusstsein für den Datenschutz in der Öffentlichkeit.
Deadline: 09. September 2021, 17:00 Uhr MEZ
Budget für diesen Call: 1.850.000 €, es gibt kein grant-limit pro Projekt,
Förderquote: max. 90%
Projektdauer: zwischen 12 und 24 Monaten.
Förderfähige Antragsteller sollen:
- nationale Datenschutzbehörden im Sinne von Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 sein; Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein;
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- gelistete EWR-Länder und mit dem CERV-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt.
Weitere Konditionen:
- Projekte können national oder transnational sein;
- der Antrag kann durch eine oder mehrere Organisationen (Antragsteller, Partnerkonsortium) eingereicht werden;
- der beantragte EU-Zuschuss darf 75.000 EUR nicht unterschreiten.
Förderfähige Aktivitäten:
Unterstützung der nationalen Datenschutzbehörden bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und der Öffentlichkeit durch:
- Unterstützung von Aktivitäten nationaler Datenschutzbehörden zur Erleichterung der Umsetzung der DSGVO-Verpflichtungen durch kleine und mittlere Unternehmen; diese Aktivitäten können insbesondere die Bereitstellung praktischer Leitlinien, Vorlagen und digitaler Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen umfassen, die in anderen Mitgliedstaaten übernommen werden können;
- Unterstützung von Aktivitäten der Datenschutzbehörden, um die Öffentlichkeit für die DSGVO zu sensibilisieren.
Maßnahmen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die DSGVO müssen bei ihrer Gestaltung und Umsetzung eine Gleichstellungsperspektive berücksichtigen. Dies beinhaltet die Anwendung geschlechtsspezifischer Sorgfaltspflichten in allen Bereichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- die Kommunikation und der Austausch von Informationen, insbesondere unter Berücksichtigung der Inklusivität der Sprache;
- Erhebung und Darstellung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten.
Erfolgreiche Projekte sollten einen leichten Zugang zu ihren Ergebnissen und eine weite Verbreitung ihrer Ergebnisse für alle Gruppen der Gesellschaft, einschließlich Minderheiten, und insbesondere Menschen mit Behinderungen, gewährleisten.
Erwartete Ergebnisse:
- Weiterentwicklung praktischer Anleitungen, Vorlagen und digitaler Tools, die die Umsetzung der DSGVO-Verpflichtungen durch kleine und mittlere Unternehmen erleichtern;
- Erhöhtes Datenschutzbewusstsein in der Öffentlichkeit.
Evaluationskriterien:
Relevance | maximal 40 Punkte |
Quality | maximal 40 Punkte |
Impact | maximal 20 Punkte |
Notwendige Mindestpunktzahl | 70 Punkte |
Die Einreichung der Anträge erfolgt online bei der zuständigen Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) gestellt. Unterstützung bei der Antragstellung bietet in Deutschland die Kontaktstelle CERV Deutschland.
Zusätzliche politische Dokumente zum Aufruf:
Kontakt und Projektskizzenberatung:
Kontaktstelle CERV Deutschland
Weberstr. 59a
D – 53113 Bonn
Telefon: | +49 – (0)228 – 201 67 – 21 |
Fax: | +49 – (0)228 – 201 67 – 33 |
E-Mail: | info@kontaktstelle-cerv.de |