Europäisches Erinnern ist nicht nur auf Vergangenes ausgerichtet, sondern grundlegend mit der Verwirklichung und dem Schutz der heutigen Werte und Rechte der EU verbunden. Die europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts, insbesondere der totalitären und autoritären Regime und ihrer Verbrechen, demgegenüber der demokratische Übergang auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, die Migration, die Entkolonialisierung und die europäische Integration sollen alle dazu beitragen, die Europäerinnen und Europäer zur Erinnerung zu ermutigen. Die Erinnerung schafft Aufmerksamkeit und Wachsamkeit zum aktiven Einsatz für die Verteidigung der geschaffenen Grundrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Rechte von Minderheiten.
Dieser Call for Proposal zielt auf die Unterstützung von Projekten, die an entscheidende Ereignisse der modernen europäischen Geschichte erinnern, einschließlich der Ursachen und Folgen autoritärer und totalitärer Regime. Sie sensibilisieren die europäischen Bürgerinnen und Bürger für ihre gemeinsame Geschichte, Kultur, ihr kulturelles Erbe und ihre Werte und verbessern dadurch ihr Verständnis für die Union, ihre Ursprünge, ihren Zweck, ihre Vielfalt und ihre Errungenschaften. Die Aktionen dienen ebenso dem besseren gegenseitigen Verständnis und der Toleranz.
Wichtige politische Dokumente zum Aufruf:
Die Projekte müssen sich mit 1x oder mehreren dieser politischen Prioritäten befassen:
1. Demokratischer Übergang, (Wieder-)Aufbau und Stärkung der Gesellschaft auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen sich auf den Übergang von autoritärer und totalitärer Herrschaft zur Demokratie in verschiedenen europäischen Ländern beschäftigen. Wichtig ist die Konzentration auf Ähnlichkeiten und Unterschiede sowie die Lehren, die für die Zukunft in Bezug auf die Verteidigung und Aufrechterhaltung von EU-Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte gezogen werden können. Gleichzeitig können die Projekte auch die Mittel der historischen Gerechtigkeit untersuchen, sei es durch Gerichtsverfahren, Restitution oder Amnestie.
2. Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen sich auf spezifische Verbrechen konzentrieren, wie den Holocaust, totalitäre Verbrechen oder andere Verbrechen des 20. Jahrhunderts wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie sollen analysieren, wie diese Verbrechen organisiert wurden, welche Personen beteiligt waren und wie sie begangen wurden. Projekte sollen neue Wege der Erinnerung an diese Verbrechen und der Aufklärung darüber finden und umsetzen, um die Gesellschaft vor den wiederauflebenden Bedrohungen durch Hass, Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und LGBTIQ-Phobie zu schützen. Projekte können sich z.B. auf die Entwicklung von Netzwerken junger europäischer Botschafterinnen und Botschafter zur Förderung des Gedenkens konzentrieren. Junge Europäerinnen und Europäer sollen lernen, wie sie Zugang zu genauen Informationen über den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhalten und diese verbreiten können. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sowohl digital als auch real zu handeln.
Projekte können sich darauf konzentrieren, der Verzerrung, Verharmlosung und Leugnung des Holocaust entgegenzuwirken sowie historisches Material und Zeugenaussagen zu Bildungs- und Ausbildungszwecken zu digitalisieren. Es soll insbesondere auch mit jungen Menschen und anderen Generationen gearbeitet werden, um die Erinnerung an die Ereignisse zu vermitteln. Projekte können auch den Widerstand und/oder die organisierte Opposition gegen totalitäre Herrschaft analysieren und darstellen.
3. Migration, Entkolonialisierung und multikulturelle europäische Gesellschaften (neu in 2023)
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten das Erbe des Kolonialismus innerhalb und außerhalb Europas und seine Auswirkungen auf die heutigen multikulturellen europäischen Gesellschaften untersuchen. Themen wie Diskriminierung und Rassismus sind wesentlich mit diesen Erfahrungen verbunden und spielen in der europäischen Erinnerung der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle. Projekte können sich auch mit gemeinsamen europäischen Migrationserfahrungen befassen, die mit einer Vielzahl von Ereignissen wie Kriegen, Übergangsphasen, Kolonisierung und Entkolonisierung, wirtschaftlichen Auswirkungen, Verfolgung oder anderen verbunden sein können.
4. Die europäische Integration und ihre wichtigsten Errungenschaften (neu in 2023)
Die Projekte in dieser Priorität sollen entscheidende Momente und Bezugspunkte der europäischen Integration, ihre Geschichte und die Auswirkungen dieser Veränderungen auf das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer erforschen und allen Generationen nahe bringen. Die Projekte können sich auf bestimmte EU-Rechte konzentrieren wie z. B. die Freizügigkeit, auf besondere Errungenschaften, wie z. B. die gemeinsame Währung, oder auf prägende Momente, wie z. B. den Beitritt von Ländern. Zeitzeugenberichte könnten eine besonders wertvolle Ressource sein, um die Erfahrungen greifbar zu machen und eine generationenübergreifende Perspektive zu entwickeln.
Über die verschiedenen Prioritäten hinweg besteht ein übergreifendes Ziel darin, die Rolle, die Vertretung und die Perspektive von Frauen bei diesen wichtigen historischen Ereignissen und Entwicklungen hervorzuheben, um ein ausgewogeneres Verständnis der Geschichte zu ermöglichen.
Förderfähige Antragsteller:
- Hauptantragsteller („Koordinatoren“) können juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein, d.h. zum Beispiel Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand, Organisationen der Zivilgesellschaft, Gedenkstätten, Museen und Archive, Verbände der Überlebenden, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- Mitantragsteller können juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen bewerben.
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei antragstellenden Organisationen/Strukturen (Partnern) eingereicht werden (1x Hauptantragsteller („Koordinator“) und mindestens 1x Partnerorganisation, bei der es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder einen assoziierten Partner handelt).
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
Die Projekte können entweder national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Kontakt und Beratung
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/
CERV Kontaktstelle in DE