Das Ziel dieses Call for Proposal ist es, unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene gegen geschlechtsspezifische Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder aktiv sind und sich für die Werte der EU einsetzen, zu unterstützen, zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen.
Es wird eine begrenzte Zahl transnationaler, nationaler oder regionaler Organisationen der Zivilgesellschaft als Mittlerstrukturen (Intermediäre / Intermediary) ausgewählt und unterstützt, die ihre Kapazitäten ausbauen und einen Teil der geförderten Finanzhilfen (Re-Granting) an eine große Zahl von Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO) weitergeben, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätig sind.
Wichtige politische Dokumente zum Aufruf:
- EU-Gleichstellungsstrategie
- EU-Kinderrechtsstrategie
- EU-Strategie für die Rechte von Opfern
- Vorschlag für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Opferschutzrichtlinie, Empfehlung zu schädlichen Praktiken (geplant für Dezember 2022)
- LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie
- EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025
- Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2020-2030)
Es werden Organisationen gefördert, die sich für die Prävention und Bekämpfung
(1) aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch im Migrationskontext, und häuslicher Gewalt sowie aller Formen von Gewalt gegen LGBTIQ-Personen und/oder
(2) aller Formen von Gewalt gegen Kinder, einschließlich Kinder im Migrationskontext, und Gewalt gegen gefährdete Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, einsetzen.
Insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bereitstellung geschlechtsspezifischer Opferhilfe, die auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer zugeschnitten ist, einschließlich spezifischer medizinischer und psychologischer Unterstützung, opferzentrierter und traumabasierter Dienste, Zugang zu nationalen Beratungsstellen, Zugang zur Justiz, verbesserter Zugang zu geeigneten Unterkünften, einschließlich umfassender Unterstützung für Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;
- Verhütung von Gewalt, unter anderem durch Sensibilisierung, Schulung von Fachkräften, die wahrscheinlich mit Opfern in Kontakt kommen, und Zusammenarbeit mit Straftätern;
- Bekämpfung von Geschlechterstereotypen als Ursachen für geschlechtsspezifische Gewalt;
- Stärkung des integrierten Kinderschutzsystems durch Verbesserung von Prävention, Schutz, kinderrechtsbasierten und kinderfreundlichen Unterstützungsdiensten für (potenzielle) Kinderopfer/Zeugen von Gewalt und Schutzbedürftige, einschließlich multidisziplinärer Zusammenarbeit.
Die Projektanträge müssen die finanzielle Unterstützung Dritter enthalten. Die Vorschläge sollten eine gründliche Bewertung des Umfelds der antragstellenden zivilgesellschaftlicher Organisationen enthalten sowie ebenso eine umfassende Darstellung der Herausforderungen und Bedürfnisse der Zielgruppen.
Die Vorschläge sollten klare Informationen über die letztendlichen Zielgruppen (Erwachsene oder Kinder oder beides) enthalten.

Förderfähige Antragsteller:
1. Die federführenden Antragsteller (Koordinatoren/ Leadpartner) müssen folgenden Anforderungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein;
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und wo die Vereinbarung vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
- nicht gewinnorientiert sein;
2. Mitantragsteller (Projektpartner) müssen formal juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein oder eine internationale Organisation in einem förderfähigen Land sein.
Die antragstellende Organisation muss die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- über eine nachgewiesene Erfahrung von mindestens 3 Jahren in der Umsetzung von Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten von NROs verfügen sowie
- über aktuelle nachgewiesene Erfahrung in der Vergabe und Verwaltung von Zuschüssen verfügen.
Das beantragte Projekt kann national oder transnational sein.
Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land stattfinden.
Kontakt und Beratung:
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/