Das neu strukturierte EU-Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values / CERV) fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention. Für die aktuelle Förderperiode 2021-2027 steht ein Budget in Höhe von 1,55 Mrd. € zur Verfügung. 

CERV hat Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen zum Thema „Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke“ (CERV-2021-CITIZENS-TOWN: CERV-2021-TOWN-TT, CERV-2021-TOWN-NT) gestartet. Die Einreichung der Anträge erfolgt online bei der zuständigen Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) gestellt. Unterstützung bei der Antragstellung bietet in Deutschland die soeben offiziell bestätigte Kontaktstelle CERV Deutschland.

Der Aufruf dient der Förderung des Austauschs zwischen Menschen verschiedener Länder und der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Toleranz. Darüber hinaus bietet es den Menschen die Gelegenheit, im Rahmen von Städtepartnerschaften und Städtenetzwerken ihre Perspektive zu erweitern und ein Zugehörigkeitsgefühl zu Europa sowie ein Identitätsgefühl zu entwickeln. 

Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes bietet das Thema auch die Möglichkeit, den Schwerpunkt auf EU-Prioritäten zu setzen. Dies gilt insbesondere für Städtenetzwerke. 

Ziel des CERV-Themenbereichs ist es:

  • die Kenntnisse der Bürger über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verbessern;
  • einen Beitrag zu einer höheren Wahlbeteiligung und 
  • einer verstärkt auf Inklusion ausgerichteten Wahrnehmung des passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu leisten sowie 
  • das Bewusstsein für Diskriminierung und Rassismus und deren Folgen zu schärfen. 
Bildquelle: EU-Kommission

Im aktuellen Aufruf sollen folgende politischen Initiativen mit Projektvorschlägen unterstützt werden:

Aufruf CERV-2021-CITIZENS-TOWN-TT – Städtepartnerschaften (Budget: 2.745.135 €)
Deadline: 26. August 2021, 17:00 Uhr MEZ 

Zulässig sind nur Anträge einzelner Antragsteller (Kommunen aus mindestens 2x förderfähigen Ländern, mindestens 1x aus einem EU-Land). 

Dauer: bis 12 Monate
Pro Projekt max. 30.000 € Finanzhilfe als Pauschale.

Schwerpunkte:

  • Sensibilisierung für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds in Europa; 
  • Sensibilisierung für die Bedeutung der Stärkung des europäischen Integrationsprozesses auf der Grundlage von Solidarität 
  • Förderung eines Zugehörigkeitsgefühls zu Europa durch die Förderung der Debatte über die Zukunft Europas 
  • Überlegungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die lokalen Gemeinschaften.

Erwartete Ergebnisse:

  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft unter einem vielfältigen Spektrum von Bürgern auf lokaler Ebene;
  • Einbeziehung der Erfahrungen eines vielfältigen Spektrums von Bürgern aus lokalen Gemeinschaften und Anerkennung des Mehrwerts, den die EU bei einer basisorientierten Herangehensweise liefert;
  • Förderung eines stärkeren Zugehörigkeitsgefühls zur EU.

Förderfähige Aktivitäten:

  • Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungen, Expertentreffen, Webinare;
  • Datenerfassung und Konsultationen;
  • Erarbeitung, Austausch und Verbreitung von bewährten Verfahrensweisen unter Behörden und NGOs;
  • Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.

CERV-2021-CITIZENS-TOWN-NT — Städtenetzwerke (Budget: 4.200.000 €)
Deadline: 26. August 2021, 17:00 Uhr MEZ

Anträge müssen von einem Konsortium eingereicht werden aus mindestens 5x Kommunen, darunter mindestens 3x EU-Länder.

Dauer: 12 bis 24 Monate
Pro Projekt keine Festlegung zur Höhe der Finanzhilfe-Pauschale.

Schwerpunkte:

  • Unionsbürgerrechte;
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
  • Integration von Minderheiten;
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Überlegungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die lokalen Gemeinschaften.

Erwartete Ergebnisse:

  • Bereitstellung des Angebots für Städte und Kommunen, Projekte in größerem Rahmen mit dem Ziel zu erarbeiten, die Auswirkungen und die Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu verbessern;
  • Ermöglichung von Begünstigten, mehr thematische und politikbezogene Projekte zu entwickeln;
  • Aufbau dauerhafter Beziehungen zu Partnerorganisationen;
  • Sensibilisierung für die Vorzüge der Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses in Bezug auf europäische Minderheiten wie z. B. Roma und der Akzeptanz dieser Gruppen;
  • Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Anwendung und Förderung einer Kultur der Grundrechte;
  • Verbesserung der Information über die Rechte, die aus der Unionsbürgerschaft erwachsen, und Verbesserung ihrer Wahrnehmung in den Mitgliedstaaten;
  • Schärfung des Bewusstseins von mobilen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen für ihre Unionsbürgerrechte und Verbesserung der Bereitstellung von Informationen hierüber für diese Gruppe.

Förderfähige Aktivitäten:

  • Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungen, Expertentreffen, Webinare;
  • Datenerfassung und Konsultationen;
  • Erarbeitung, Austausch und Verbreitung von bewährten Verfahrensweisen unter Behörden und NGOs;
  • Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.

Förderfähige Einrichtungen:

  • Juristische Person mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat;
  • Juristische Person in einem Drittland (in der Liste der Mitgliedstaaten des EWR geführte Länder und dem Programm CERV assoziierte Länder oder Länder, mit denen die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen noch nicht abgeschlossen sind und deren Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt. 
  • Öffentliche Einrichtung oder Organisation ohne Erwerbscharakter (Städte/Kommunen/lokale Behörden, Organisationen, die lokale Behörden vertreten.

Bewertungskriterien:

Relevanz: Min.: 25 Punkte, Max.: 40 Punkte

Qualität – Projektgestaltung und Durchführung: Min.: entfällt, Max.: 40 Punkte

Auswirkungen: Min.: entfällt, Max.: 20 Punkte

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Min.: 70 Punkte, Max.: 100 Punkte

Kontaktstelle CERV Deutschland
Weberstr. 59a
D – 53113 Bonn 

Telefon:+49 – (0)228 – 201 67 – 21
Fax:+49 – (0)228 – 201 67 – 33
E-Mail:info@kontaktstelle-cerv.de