Das EU-Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values / CERV) unterstützt in der Förderperiode 2021-2027 Projekte zu den Themen Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention mit einem Budget von ca. 1,55 Mrd. €. Die EU definiert in CERV jährlich wechselnde Ziele und Prioritäten. Die Grundstruktur des Programms ist in 4 Aktionsbereiche aufgegliedert, denen jeweils 2 Primärziele gemeinsam sind:

  1. Stärkung der Europäischen Werte entsprechend dem Artikel 2 des EU-Vertrags, insbesondere die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit sowie der Rechte von Minderheiten.
  2. Weiterentwicklung einer rechtebasierten, offenen und demokratischen Gesellschaft entsprechend dem Artikel 3 des EU-Vertrags, mit dem Ziel, den Frieden zu wahren, die Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, sowie den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu erhalten, inklusive der Entwicklung und des Schutzes des kulturellen Erbes Europas. 

Die 4 spezifischen Ziele des CERV sind den 4 „Aktionsbereichen“ zugeordnet. Jedes Projekt muss sich mit seinen Zielen einem der Aktionsbereiche widmen:

  1. Werte der Union: Projekte zum Schutz und zur Förderung von Unionswerten;
  2. Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Projekte zur Förderung von Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Kinderrechten, Datenschutz;
  3. Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Projekte zur Unterstützung von Bürgerbeteiligung, europäischem Geschichtsbewusstsein sowie von Städtepartnerschaften und -netzwerken, Erinnerungsprojekte und zivilgesellschaftliche Vorhaben;
  4. Daphne: Projekte zur Gewaltprävention, insbesondere der geschlechterspezifischen Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie zum Opferschutz.
Quelle: CERV Kontaktstelle DE https://www.kontaktstelle-cerv.de/cerv-programm

Aufruf im Aktionsbereich „Werte der Union“

Dieser Aktionsbereich ist neu im CERV und wurde durch die EU-Institutionen ins Leben gerufen aufgrund der sich in europäischen Ländern verringernden Aktionsräume für gesellschaftliches Handeln zum Thema der Unions-Bürgerrechte.  

Es geht in diesem Aktionsbereich insbesondere um die Förderung von Projekten zur Stärkung der im Artikel 2 des EU-Vertrags konstitutionell verbrieften Rechte und Werte der EU-Bürger. Die organisierte Zivilgesellschaft soll gefördert werden, um wertvolle und nachhaltige Beiträge zu den Rechten und Werten der Union zu leisten.

Es geht dabei sowohl um die Förderung von Projekten als auch von zivilgesellschaftlichen Strukturen und Einrichtungen.

Die spezifischen Ziele / Förderprioritäten sind in 2 Bereiche unterteilt:

  1. Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen: neben „Action Grants“ zur Förderung von thematischen Projekten werden auch „Operation Grants“ als Betriebskostenzuschüsse an europäisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben (Voraussetzung: Strategische Partnerschaft mit der EU);
  2. Förderung von Unionswerten: Stärkung von NGOs, die sich mit den Themenfeldern des Aktionsbereichs beschäftigen. Große europäische Netzwerke sowie nationalen und regionalen NGOs wird die Möglichkeit gegeben, erhaltene Fördergelder an kleinere NGOs weiterzugeben.
Quelle: CERV Kontaktstelle DE https://www.kontaktstelle-cerv.de/cerv-programm/werte-der-union

Start des Call for Proposal: 4. Quartal 2021 (CERV-2021-CITIZENS VALUES)
Deadline des Aufrufs: Februar 2022,
Budget für diesen Call: 50.500.000 €, 
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht niedriger als 2.500.000 € oder höher als 4.000.000 € sein. 
Die Dauer der Maßnahme beträgt 36 Monate.

Ziele des Aufrufs:

  • Schutz, Förderung und Sensibilisierung für die Werte der Union (EU) sowie die Achtung der europäischen Rechtsstaatlichkeit durch Beiträge zum Aufbau einer demokratischeren EU, eines demokratischen Dialogs, von Transparenz und guter Regierungsführung unter Beachtung des gemeinsamen Rechtekanons in der EU;
  • Finanzielle Unterstützung von NGOs auf europäischer, transnationaler, regionaler und lokaler Ebene, die sich für den Schutz und die Förderung dieser Rechte einsetzen.

Förderprioritäten:

Die Zivilgesellschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Wahrung der gemeinsamen Werte, auf denen die EU beruht: Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie. NGOs agieren mit ihrem wichtigen Engagement vielfach als Bewahrer und Bewacher demokratischer Werte in den Gesellschaften der EU und tragen gemeinsam mit unabhängigen Gerichten und Medien zur gegenseitigen Kontrollen bei.

Ziel des Calls ist die Förderung einer aktiven und integrativen Beteiligung am Aufbau einer demokratischeren EU sowie die Schärfung des Bewusstseins für deren Rechte und Werte durch die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Mit dem Aufruf wird eine begrenzte Anzahl von größeren transnationalen, nationalen oder regionalen NGOs finanziert, welche die Kapazitäten von kleineren Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene tätig sind, aufbauen und die Finanzhilfe an diese weitergeben.

Erwartete Resultate:

  • gestärkte Kapazitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die darauf abzielen, die Rechte und Werte der EU zu schützen und zu fördern;
  • unterstützenderes Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen;
  • effektivere, rechenschaftspflichtigere und nachhaltigere zivilgesellschaftliche Organisationen;
  • eine besser entwickelte Interessenvertretung von NGOs und Überwachungsfunktion der zivilgesellschaftlichen Organisationen;
  • verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit an bürgerschaftlichen Aktivitäten;
  • verstärkte Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Politik- und Entscheidungsprozesse mit lokalen, regionalen und nationalen Regierungen;
  • erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für die Rechte und Werte der EU;
  • Stärkung schutzbedürftiger Gruppen;
  • gestärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb der Zivilgesellschaft. 

Förderkriterien:

Antragsberechtigt sind NGOs, die mit Ihren Aktivitäten aktiv Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie schützen und stärken.

Um förderfähig zu sein, müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Antragsteller und die Partner müssen jeweils:
    1. eine juristische Person sein;
    2. gemeinnützig sein;
    3. unabhängig von Regierung, Behörden, politischen, religiösen oder kommerziellen Interessen sein;
    4. eine zivilgesellschaftliche Organisation sein;
    5. in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassen sein.
  1. Die Antragsteller oder mindestens eine Partnerorganisation (falls vorhanden) muss alle folgenden Anforderungen erfüllen:
    1. über nachgewiesene Erfahrung von mindestens 3 Jahren bei der Umsetzung von Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten bei zivilgesellschaftlichen Organisationen verfügen;
    2. kürzlich nachgewiesene Erfahrung bei der Vergabe und Verwaltung von Zuschüssen an zivilgesellschaftliche Organisationen haben.

Einreichung eines Förderantrags

Die Einreichung der Anträge erfolgt online bei der zuständigen Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) gestellt. 

Kontakt und Beratung

Kontaktstelle CERV Deutschland
Irmintrudisstraße 17
D – 53111 Bonn 

Tel.: +49 (0)228 2420997 (Leiter: Jochen Butt-Posnik)

E-Mail: info@kontaktstelle-cerv.de

Beratungsangebot:

https://www.kontaktstelle-cerv.de/service-und-beratung