Kultur trägt in der Europäischen Union dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft zu stärken. Der Kultur- und Kreativsektor leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU. Er schafft Wachstum und generiert Arbeitsplätze. 

Aufgrund der besonderen Herausforderungen für Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise, der fortschreitenden Digitalisierung und des globalen Wettbewerbs muss der europäische Kultur- und Kreativsektor stärker unterstützt werden.

Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt ist ein wichtiger Teil seines Reichtums und verlangt nach geeigneten Lösungen und Strategien für die umfassende und grenzüberschreitende Verbreitung europäischer Werke. Zur Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas erhalten, muss mehr getan werden, um

  • die länderübergreifende Schaffung und Verbreitung europäischer Werke zu fördern,
  • für eine umfassendere Verbreitung europäischer Werke zu sorgen,
  • und die Mobilität von Kultur- und Kreativschaffenden zu unterstützen.

Durch die Stärkung von Kultur und Kreativität in der EU können wir die Freiheit und den Pluralismus der Medien besser unterstützen. Die Kommission schlägt das neue Programm Kreatives Europa 2021-2027 im Rahmen des Kapitels „In die Menschen investieren“ des Vorschlags für den langfristigen Haushaltsplan der EU vor.

Zu den konkreten Zielen von Creative Europe gehören:

  • die Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Kunst und Kultur, einschließlich der Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden, auf europäischer Ebene,
  • die Förderung der Zusammenarbeit, der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationspotenzials der europäischen audiovisuellen Industrie,
  • die Unterstützung der Schaffung, Verbreitung und Bekanntmachung europäischer Werke,
  • die Förderung einer vielfältigen und pluralistischen Medienlandschaft
  • und die Förderung der Medienkompetenz.

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Stärkung des Kultur- und Kreativsektors der EU konzentriert sich auf 3 Bereiche: 

Kultur

Der Aktionsbereich Kultur deckt den Kultur- und Kreativsektor ab und umfasst folgende Elemente:

  • die Förderung der länderübergreifenden Schaffung und Verbreitung von Werken,
  • die Steigerung der Mobilität von Kulturschaffenden über Netzwerke, Plattformen und Kooperationsprojekte,
  • verstärkte Unterstützung für die spezifischen Bereiche Musik, Bücher und Architektur
  • und eine bessere grenzüberschreitende Bekanntmachung europäischer kultureller Inhalte in Europa und darüber hinaus.

Medien

Der Aktionsbereich Medien deckt den audiovisuellen Sektor ab und umfasst die folgenden Kernelemente:

  • weitere Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Bekanntmachung und Verbreitung europäischer Werke in Europa und darüber hinaus,
  • eine bessere Publikumsgewinnung, unter anderem durch neue Geschäftsmodelle und innovative Technologien,
  • die Entwicklung und Förderung innovativer Inhalte und Videospiele sowie einer neuen Form des Erzählens in Ferienserien,
  • den Aufbau eines Netzes europäischer Video-on-Demand-Anbieter,
  • den Aufbau eines Netzes europäischer Festivals,
  • die Einrichtung eines Online-Verzeichnisses europäischer Filme
  • sowie mehr Investitionen in die Ausbildung von Fachkräften im audiovisuellen Bereich, um sie fit für das digitale Zeitalter zu machen.

Sektorübergreifendes

Der sektorübergreifende Aktionsbereich umfasst Aktivitäten in allen Sektoren der Kultur- und Kreativbranche, unter anderem folgende Elemente:

  • die Unterstützung der grenzübergreifenden Vernetzung und des grenzübergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustauschs von Kulturschaffenden,
  • die Förderung neuer Formen des Kulturschaffens, experimenteller Ansätze und der Nutzung innovativer Technologien
  • sowie die Förderung einer freien, vielfältigen und pluralistischen Medienlandschaft, des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz.

Der zuständige Ausschuss für Kulturfragen der EU ist neben dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat ebenso eingebunden in gesetzgebende Diskussionen im Bereich Kultur zu folgenden Fragen:

  • die Kulturhauptstädte Europas
  • das europäische Kulturerbe-Siegel
  • das Programm Kreatives Europa (Kultur)
  • das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.

Die Gruppe „Audiovisuelle Medien“ unterstützt die für audiovisuelle Inhalte zuständigen Minister der EU-Mitgliedsstaaten und ist zuständig für Rechtsvorschriften wie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD)und unterstützt Maßnahmen im Rahmen des Programms Creative Europa(Bereich Medien) für Film und Fernsehen.

Die Gruppe befasst sich zudem mit folgenden aktuellen Themen:

  • Digitale Agenda für Europa (Teilbereich Inhalte und Medien),
  • Freiheit und Pluralismus der Medien,
  • digitale kreative und kulturelle Inhalte, ihre (Online-)Zugänglichkeit, Bewahrung und Wiederverwendung, 
  • Europeana, einheitliches Zugangsportal zur digitalen Kultur Europas,
  • Filmerbe, Medienkompetenz und Filmerziehung.

Vereinfachung des Verfahrens in der Förderperiode 2021-2027 durch folgende Maßnahmen:

  • Das Programm wird flexibler gestaltet, sodass Arbeitsprogramme an unvorhergesehene Umstände oder neue technologische oder gesellschaftliche Entwicklungen angepasst und gute Leistungen belohnt werden können.
  • Es werden eine größere Wirksamkeit und Effizienz angestrebt durch die verstärkte Nutzung von Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und Finanzhilfen nach dem Kaskadenprinzip, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und kleineren Akteuren den Zugang zu erleichtern. Der bereits erfolgreiche Austausch von Erfahrungen bei der Durchführung von Projekten und die Verbreitung entsprechender Lernergebnisse werden weiter verbessert.
  • MEDIA wird Anreize für das Erreichen der Ergebnisse einführen, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen eines breiten Publikums (z. B. audiovisuelle Projekte, die Kassenerfolge erreichen).
  • Die künftigen Maßnahmen im Musik- und Übersetzungsbereich werden Gewährungskriterien umfassen, die auch den Markterfolg und die Bemühungen um das Erreichen eines größeren Publikums belohnen.
  • Es werden wirksame Übergangsregelungen festgelegt, um Drittländern, die zuvor mit dem Programm Kreatives Europa 2014-2020 assoziiert waren, auch die Assoziierung mit dem neuen Programm zu erleichtern.
  • Die Leitlinien werden klarer gefasst und die Verfahren werden die systematische Verwendung elektronischer Formulare und elektronischer Berichte sowie eine schlankere Berichterstattung vorsehen. Es werden kohärente Regeln (ein einheitliches Regelwerk) eingeführt, die zugleich genügend Spielraum für differenzierte Konzepte lassen, wenn dies erforderlich ist. 

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 1,85 Mrd. Euro.

Für die Durchführung des Programms gilt die folgende vorläufige Mittelaufteilung:

  • höchstens 609 Mill. Eurofür den Aktionsbereich KULTUR;
  • höchstens 1,081 Mrd. Eurofür den Aktionsbereich MEDIA;
  • höchstens 160 Mill. Eurofür den SEKTORÜBERGREIFENDEN Aktionsbereich.

Umfassende Vereinfachungsmaßnahmen in der Mittelvergabe, wie Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen wurden bereits bei anderen Programmen erfolgreich eingeführt und könnten auch im neuen Programm Kreatives Europa übernommen werden. 

Erste Aufrufe sind voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu erwarten.