Kultur ist einer der Bausteine ​​jeder Nation. Kultureller Ausdruck und Zugang zur Kultur sind unverzichtbare Elemente zum Leben und helfen uns, mit traumatischen Ereignissen umzugehen, individuelle und kollektive Resilienz aufzubauen und eine Perspektive für eine Zukunft nach dem Krieg zu schaffen.

Der Krieg in der Ukraine hat verheerende Auswirkungen auf das ukrainische Kulturerbe und auf kulturelle Organisationen und Künstler, die nicht arbeiten und ihr nationales und internationales Publikum nicht erreichen können. Darüber hinaus werden viele ukrainische Vertriebene und Kinder, die vor dem Krieg fliehen und sich derzeit an anderen Orten in der Ukraine oder in anderen Ländern aufhalten, aufgrund der Zerstörung nicht in der Lage sein, an ihre Vorkriegsorte zurückzukehren. Diejenigen, die sich in anderen Ländern Europas aufhalten, müssen mit ihren neuen Gemeinschaften interagieren, um ihre Integration zu erleichtern. Kultur und Kunst haben sich als effizientes Instrument erwiesen, um Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammenzubringen und die Integration zu erleichtern.

Ziel dieses Sonderaufrufs ist es, die ukrainischen Kultur- und Kreativorganisationen sowie Künstler und Fachleute bei der Bewältigung der folgenden Herausforderungen kurz- und mittelfristig zu unterstützen:

Ziel 1 – kurzfristig

  1. Unterstützung ukrainischer Künstler und Kulturorganisationen bei der Schaffung und Präsentation ihrer Kunst und Werke in der Ukraine und in den teilnehmenden Ländern von Creative Europe.
  2. Ukrainern, insbesondere Kindern, die durch den Krieg vertrieben wurden, in der Ukraine oder in den Teilnehmerländern von Creative Europe Zugang zur Kultur zu verschaffen und/oder ihre Integration in ihre neuen Gemeinschaften durch Kultur zu erleichtern. In diesem Zusammenhang sollte den Folgen des Krieges für die psychische Gesundheit angemessene Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ziel 2 – mittelfristig

  1. Vorbereitung der Erholung des ukrainischen Kultursektors nach dem Krieg durch Bedarfsanalysen, Kapazitätsaufbau und Investitionsplanung.
  2. Vorbereitung und Ausbildung ukrainischer Kulturerbefachleute im Hinblick auf den Schutz des ukrainischen Kulturerbes vor Risiken.

Das Erreichen dieser Ziele, insbesondere die Erholung des ukrainischen Kultursektors nach dem Krieg, sollte auf dem neuen Status der Ukraine als EU-Beitrittsland aufbauen.

Deadline: 29.11.2022, 17:00 Uhr MEZ / Brüsseler Zeit
Gefördert werden 3 Projekte mit einer Gesamtsumme von 5 Mio. €
Förderquote: 90%
Laufzeit: 36 Monate

Höchstens 2 Mio. € für Ziel 1.a: Unterstützung ukrainischer Künstler und kultureller Organisationen bei der Schaffung und Präsentation ihrer Kunstwerke und Werke. Vorschläge, die sich mit diesem Ziel befassen, sollten durch angemessene Erfahrung eine gute Fähigkeit zur Finanzierung einer großen Anzahl kleiner Projekte durch kaskadierende Zuschüsse nachweisen (Ausschreibungen min. 2 Monate offen nach EU-Standards).

Höchstens 2 Mio. € für Ziel 1.b: Hilfe durch Kultur für durch den Krieg vertriebene Ukrainer. Vorschläge, die sich mit diesem Ziel befassen, sollten durch angemessene Erfahrung eine gute Fähigkeit zur Finanzierung einer großen Anzahl kleiner Projekte durch kaskadierende Zuschüsse nachweisen, wie im Ausschreibungsdokument erläutert.

Mindestens 70% der Fördersumme in Ziel 1 müssen über kaskadierende Projektzuschüsse an Dritte Kunst- und Kulturakteure ausgereicht werden. Die finanzielle Unterstützung an Dritte pro Teilprojekt sollte maximal 60 000 EUR betragen. Die Finanzierung von 100 % der Gesamtkosten des Teilprojekts durch die finanzielle Unterstützung an Dritte (ohne erforderliche Kofinanzierung) ist zulässig unter Berücksichtigung des aktuellen geopolitischen Kontexts.

Förderfähige Teilprojekte können von einem einzelnen förderfähigen Antragsteller oder von einem Konsortium mit Sitz in einem Land des „Kreativen Europas“ eingereicht werden.

Diese Mittel sollten über mindestens drei offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben werden, damit in einem sich schnell ändernden Umfeld regelmäßig eine angemessene Unterstützung bereitgestellt werden kann. Diese Ausschreibungen müssen den Bestimmungen zur finanziellen Unterstützung Dritter (förderfähige Aktivitäten) sowie (Meilensteine ​​und Ergebnisse) des Ausschreibungsdokuments entsprechen.

Höchstens 1 Mio. € zur Umsetzung von Ziel 2 – mittelfristig (einschließlich sowohl 2.a – Erholung des ukrainischen Kultursektors nach dem Krieg als auch 2.b – Vorbereitung und Ausbildung von Fachleuten für das ukrainische Kulturerbe).

Die Aktivitäten im Ziel 2 sollten den Sektoren und einschlägigen Interessenträgern dabei helfen, Maßnahmen vorzubereiten, zu organisieren und einzuleiten, die die Wiederaufbaubemühungen aller Kultur- und Kreativsektoren in der Ukraine unterstützen. Dem Schutz des kulturellen Erbes, insbesondere gefährdeten Vermögenswerten, sollte angemessene Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die Vorschläge sollten auf den laufenden Bemühungen der Ukraine wie der Ukraine-Reformkonferenz, den entsprechenden Abschnitten des Nationalen Konjunkturplans der Ukraine und der Kultur- und Informationspolitik aufbauen.

Die Vorschläge sollten auch auf dem neuen EU-Kandidatenstatus aufbauen und der Kultur- und Kreativbranche dabei helfen, auf die zukünftigen Möglichkeiten vorbereitet zu sein, die sich aus diesem Status ergeben können.

Vorschläge können unter anderem Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten wie Workshops, Seminare, Tutorien usw., Studien, Missionen zur Überprüfung von Fakten usw. umfassen.

Förderfähige Antragsteller müssen:

  • juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein;
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.: teilnehmende Länder von Creative Europe:

Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigten; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens eine Organisation des Konsortiums hat ihren Sitz in der Ukraine und
  • Mindestens eine Organisation des Konsortiums hat ihren Sitz in einem anderen Teilnehmerland von Creative Europe.

Zuschüsse werden einem Konsortium von Organisationen gewährt, die Aktivitäten zugunsten einer größeren Anzahl von Interessengruppen (d. h. Organisationen und/oder Einzelpersonen) durchführen. 

Kontakt und Beratung (EU):

EACEA-COOP-UA@ec.europa.eu

Kontakt und Beratung (DE):