Der Tourismus hat sich mit einem Anteil von über 10% am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU zu einem wichtigen Wachstumssektor in der Europäischen Wirtschaft entwickelt. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismussektors fördert die EU insbesondere nachhaltige und hochwertige Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Branche. Dabei geht es neben der Beteiligung an der digitalen Wertschöpfungskette (Informationsbeschaffung, Buchung, Selbstrepräsentation, Geschäftsabwicklung online) insbesondere auch um Qualifizierung des Fachpersonals zur Umsetzung der digitalen Abläufe sowie Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Marktakteuren.

Die wichtigsten Schwerpunkte der Entwicklung der europäischen Tourismuswirtschaft bis 2020 (PDF ca. 27,6 MB)

Insgesamt stehen bis zu 14 EU-Förderprogramme zur Verfügung, die für die Tourismusförderung genutzt werden können:

Aktuelle EU-Programme und Aufrufe zur Nutzung im Bereich Tourismus

TOURISMlink

ist eine derzeit im Aufbau befindliche europaweite Online-b2b-Plattform zur Vernetzung von kleinen Reiseunternehmen (Anbieter von Unterkunft, Transport sowie ergänzenden Dienstleistungen) mit Reisebüros und Reiseveranstaltern. Zur Plattform gehören dann auch ein zentrales Reservierungssystem (CRS) und ein Immobilien-Management-System (PMS).

http://www.tourismlink.eu

Die Vernetzung von KMU in der Tourismusbranche wird auch über das Enterprise Europe Network (EEN) gefördert, indem sie deren Teilnahme an Ausschreibungen unterstützt und ebenso die Beteiligung an Messen, Ausstellungen, Kooperationsbörsen. Das EEN vermittelt auch Kontakte und Kooperationsangebote zwischen Akteuren unterschiedlicher europäischer Regionen.

Akteure für nachhaltigen Tourismus vernetzen sich europaweit z.B. in der

Tourismusförderung aus EFRE-Mitteln

Die Tourismuswirtschaft kann auch aus den regionalen EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung) bezuschusst werden. Hier ein Beispiel aus dem Bundesland Thüringen.

Thüringen

EFRE-Mittel werden 2014-2020 zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt. Dazu gehört auch die touristische Infrastruktur. Die in den EFRE Operationellen Zielen (OPs) für Thüringen formulierten Aufgaben für die Tourismuswirtschaft sind folgende:

  • Stärkung der Exportorientierung von jungen Unternehmen;
  • Beratungsleistungen und Dienstleistungen für Unternehmen insbesondere bei Wachstumsmärkten;
  • Steigerung der Attraktivität im Tourismus in Thüringen;
  • Sanierung kulturhistorischer Baudenkmäler mit einer Fokussierung auf überregional bedeutsame kulturelle Leuchttürme.

 

Die EFRE Förderung ist möglich für öffentliche Tourismuseinrichtungen in Thüringen, die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Die Förderquote beträgt bis zu 60% der Gesamtkosten der Maßnahme. Vor der Online-Antragstellung ist eine Fördervoranfrage jeweils bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr an die zuständige Thüringer Aufbaubank zu richten. Die Förderung erfolgt aus der

Weiterhin können Akteure im Tourismusbereich in Thüringen gefördert werden aus dem

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel, die Angebotsgestaltung zur verbessern und die Aufenthaltsdauer im Thüringer Tourismus zu verlängern,
  • Marketingprojekte, Kooperationen und Vernetzungsprojekte,
  • Marketing für überregional bedeutsame Veranstaltungen mit besonderer touristischer Relevanz.

Förderfähig sind folgende Zielgruppen:

  • Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit eigener Rechtsfähigkeit,
  • juristische Personen, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen und die Bedingungen der §§ 51 – 68 AO erfüllen,
  • Tourismusmarketingorganisationen und im Tourismus tätige Verbände, Vereine und Stiftungen (für nicht investive Maßnahmen).

Vom interessierten Antragsteller ist jeweils bis zum 30.09. bei der zuständigen Thüringer Aufbaubank eine formlose Förderanfrage zu stellen mit der Beschreibung des Vorhabens, des Ausführungszeitraums sowie der geplanten Gesamtkosten. Es ist darzustellen, wie mit dem Vorhaben die Wettbewerbsfähigkeit des Thüringer Tourismus nachhaltig verbessert wird.

Bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben können als Zuschuss gewährt werden, in Ausnahmefällen bei besonders wichtigem Landesinteresse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben.

Ein Beispiel in Thüringen aus der Förderperiode 2007-2013:

Erweiterung des Baumkronenpfades im Nationalpark Hainich

2223-38160095_erweiterung_baumkronenpfad_peterl__hr2_410x272Der Baumkronenpfad ist eine Hauptattraktion im Nationalpark. In bis zu 44m Höhe gewinnen die Besucher Einblick in den vielfältigen Lebensraum von Urwaldbaumkronen. Mit den Fördermitteln wurde ein Rundpfad von 215m sowie zwei „Erlebnis-Plattformen“, eine „Forscherplattform“ und zwei „Erlebnissegmente“ ergänzt. Nun können die jährlich ca. 260.000 Besucher insgesamt 530m in und über den Baumwipfeln wandern.

Projektträger: Stadt Bad Langensalza

Projektförderung: 2.163.926,00 €

Gesamtinvestition: 2.456.048,94 €