Das Digital Europe Programme ist ein neues Förderprogramm in 2021-2027 mit dem Fokus, innovative digitale Technologien in die Unternehmen, die Behörden und Verwaltungen sowie zu den Bürgern zu bringen. Europa grüner und digitaler zu machen, sind 2 wesentliche Herausforderungen für die Zukunft.

Das Programm stellt strategische Mittel bereit, um diesen Herausforderungen zu begegnen, und Projekte in 5 zentralen Kapazitätsbereichen unterstützen: in den Bereichen Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Fähigkeiten und Sicherstellung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft, unterstützt durch Digitale Innovationszentren (Digital Innovation Hubs).

Mit einem geplanten Gesamtbudget von 7,5 Milliarden € soll es die wirtschaftliche Erholung beschleunigen und den digitalen Wandel der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestalten, von dem alle profitieren, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen.

Das Programm „Digitales Europa“ wird diese Herausforderungen nicht isoliert angehen, sondern die Finanzierungen ergänzen, die über andere EU-Programme verfügbar sind, wie z.B. das Programm „Horizont Europa“ für Forschung und Innovation, die Fazilität „Connecting Europe“ für digitale Infrastruktur, die Aufbau- und Resilienzfazilität und die Strukturfonds.

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Die Umsetzung des Programms basiert auf 4 Arbeitsprogrammen:

Folgende 3 Aufrufe sind ab 29.09.2022 offen zur Einreichung von Projektvorschlägen

1. European Digital Innovation Hubs – Deadline: 16.11.2022

Dies ist eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EU-Aktionszuschüsse im Bereich „Bereitstellung von Kapazitäten und Interoperabilität“ im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ (DIGITAL). ), mit dem Ziel, alle Regionen Europas abzudecken.

2. Cybersecurity and Trust – Deadline: 24.01.2023

Dies ist eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ (DIGITAL). Cybersicherheit steht im Mittelpunkt der digitalen Transformation der Europäischen Union. Das Programm „Digitales Europa“ wird die Fähigkeiten der Union stärken, ihre Bürger und Organisationen zu schützen, die – unter anderem – darauf abzielen, die Sicherheit digitaler Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.

3. Cloud Data and TEF – Deadline: 24.01.2023

Dies ist eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ (DIGITAL). Das spezifische Ziel 2 des Programms „Digitales Europa“ zielt darauf ab, die Kernkapazitäten der EU im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) als entscheidenden Motor für die digitale Transformation des öffentlichen und privaten Sektors zu stärken.

Der Bewerbungsprozess

Ein Projektvorschlag muss vor 17:00 Uhr Brüsseler Zeit am Tag der angegebenen Aufforderungsfrist einreicht werden. 

Alle Vorschläge müssen online über die EU-Projektplattform eingereicht werden:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/how-to-participate/1

Partnersuche

Wenn Hilfe benötigt wird, um potenzielle Partner mit bestimmten Kompetenzen, Ausstattungen oder Erfahrungen zu finden, gibt es hier 

Optionen zur Partnersuche:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/partner-search

Evaluation der Anträge

Nach Ablauf der Frist werden alle Vorschläge anhand der im Arbeitsprogramm veröffentlichten Kriterien bewertet, was zu einer nach Priorität geordneten Liste von Vorschlägen führt. An der Bewertung können unabhängige Sachverständige beteiligt werden, die auf die jeweiligen Fachgebiete spezialisiert sind.

Finanzhilfevereinbarung

Nach Abschluss der Bewertung werden die Antragsteller über das Ergebnis informiert.

Die Europäische Kommission erstellt mit jedem der erfolgreichen Teilnehmenden im Rahmen des zugewiesenen Budgets eine Finanzhilfevereinbarung. Die Finanzhilfevereinbarung beschreibt die durchzuführenden Aktivitäten im Einklang mit den Zielen der Aufforderung, der Dauer, dem Budget, den Sätzen und Kosten des Projekts sowie dem Beitrag der Europäischen Kommission, den Rechten und Pflichten und anderen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem behandelten speziellen Thema.

Der Zeitrahmen für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen beträgt bis zu 9 Monate nach Abschluss der Aufforderung.

Dr. Jens Mundhenke
DP11 – Europäische Politik für digitale Dienste und digitale Gesellschaft
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Tel.: +49 30 18-300-6529

jens.mundhenke@bmdv.bund.de