EGF zum Thema Beschäftigung & Soziales

EU-Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF begleitet sozioökonomische Übergangsprozesse, die durch die Globalisierung sowie durch technologische und ökologische Veränderungen entstehen, indem er entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Anpassung an den Strukturwandel unterstützt.
Der EGF ist ein reaktiver Nothilfefonds. Er trägt damit zur Umsetzung der Grundsätze bei, die im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt wurden, und stärkt den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten.
Die Ziele des EGF bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem bei größeren Umstrukturierungsmaßnahmen, vor allem bei solchen, die durch globalisierungsbedingte Herausforderungen, beispielsweise Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten, weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes und Finanz- oder Wirtschaftskrisen sowie dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft, oder als Konsequenz von Digitalisierung bzw. Automatisierung verursacht werden, Unterstützung angeboten wird. Der EGF unterstützt die Begünstigten dabei, so rasch wie möglich wieder eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung zu finden. Besonderes Gewicht wird auf Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Gruppen gelegt.
Der EGF wird dort wirksam, wo mindestens 200 Arbeitnehmer von einem einzigen Unternehmen (inklusive Lieferanten und nachgelagerte Unternehmen) entlassen werden oder wenn in einer bzw. mehreren benachbarten Regionen zahlreiche Arbeitnehmer eines Industriezweigs ihre Arbeit verlieren.
Der EU-Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bietet finanzielle Kurzfristmaßnahmen für Mitarbeiter von Unternehmen, die entlassen müssen.
2021-2027 verfügt der EGF über ein Jahresbudget von 210 Mio. Euro. Projekte (bis 2 Jahre Laufzeit) können zwischen 60% bis zu 85% gefördert werden für folgende Maßnahmen:
- Unterstützung bei der Arbeitssuche
- Berufsberatung
- Bedarfsgerechte Ausbildung und Umschulung
- Betreuung und Coaching
- Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen
- Unterstützung von Einzelpersonen in sozial schwieriger Situation.
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Nur Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Unterstützung stellen. Einzelpersonen, Verbände oder Arbeitgeber, die mit Entlassungen zu tun haben und diese mithilfe des EGF (Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) sozialverträglich abwickeln möchten, sollten sich an die für ihr Land zuständige EGF-Kontaktperson wenden.
In DE ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antragsteller gegenüber der EU-Kommission.

BMAS (https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europaeische-Fonds/Europaeischer-Globalisierungsfonds/foerdervoraussetzungen-egf.html
Die Umsetzung der im Förderkonzept festgelegten EGF-Maßnahmen erfolgt durch den mit der Umsetzung des Sozialplans betrauten Transferdienstleister in enger Abstimmung mit dem BMAS und der BA.