Tue Gutes und rede darüber! Diesen Spruch kennt sicherlich Jeder. Wenn es sich dabei jedoch um eine riesige und komplexe Struktur, wie die EU, handelt, dann ist es nicht immer leicht, die guten Ergebnisse der Arbeit für jeden Bürger vor Ort deutlich sichtbar zu machen. Die Wirksamkeit der EU-Kohäsionspolitik bei der Annäherung der europäischen Regionen den EU-Bürgern überzeugend zu vermitteln, ist wahrlich eine Herausforderung.
Dazu werden aktuell von der Europäischen Kommission professionelle Akteure aufgefordert, Ihre Vorschläge für wirksame Informations- und Medienaktivitäten bis zum 16.10.2017 einzureichen.
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2017
Hauptziel des Aufrufs:
Unterstützung der Erstellung und Verbreitung von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EU-Kohäsionspolitik unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit der beteiligten Akteure.
Spezifische Ziele des Aufrufs:
- Förderung eines besseren Verständnisses der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Unterstützung aller EU-Regionen;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für EU finanzierte Projekte (insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik) und für deren Auswirkungen auf das Leben der EU-Bürger;
- Verbreitung von Informationen und Förderung eines offenen Dialogs über die Kohäsionspolitik, ihre Ergebnisse sowie ihre Rolle bei der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU und ihre Zukunft;
- Motivation der EU-Bürger, sich bei Aktivitäten und Maßnahmen der Kohäsionspolitik aktiv einzubringen und Stimulierung der Bürgerbeteiligung bei der Festlegung der zukünftigen Prioritäten für die EU-Kohäsionspolitik.
Die Vorschläge der Antragsteller sollen die Rolle der EU-Kohäsionspolitik
- bei der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU-Kommission,
- bei der Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für die EU, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Akteure
darstellen und bewerten.
Dabei sind besonders die folgenden Bereiche der Wirksamkeit der EU-Kohäsionspolitik zu verdeutlichen:
- Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen auf regionaler und nationaler Ebene sowie die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger;
- Unterstützung bei der Umsetzung der Prioritäten der EU und der Mitgliedstaaten, darunter ebenso die Bekämpfung des Klimawandels, Umweltschutz sowie die Förderung von Forschung und Innovation;
- Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU bei gleichzeitiger Verringerung der Ungleichheiten in den Ländern und Regionen der EU sowie zwischen diesen;
- Unterstützung der Regionen bei der Nutzung von Chancen der Globalisierung mit wettbewerbsfähigen Angeboten am Weltmarkt;
- Stärkung des europäischen Projekts durch konkrete Belege dafür, wie die Kohäsionspolitik den EU-Bürgern vor Ort direkt zugutekommt.
- Prioritäten der EU-Kohäsionspolitik 2014-2020
- Grundsätze der EU-Kohäsionspolitik 2014-2020
- Aufteilung der EU-Förderregionen
Antragsteller:
Antragsteller (Hauptantragsteller, Mitantragsteller, ggf. verbundene Einrichtungen) müssen juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat sein, wie z.B.
- Medienorganisationen / Nachrichtenagenturen (Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien, neue Medien bzw. Kombinationen);
- Gemeinnützige Organisationen;
- Universitäten und Bildungseinrichtungen;
- Forschungszentren und Denkfabriken;
- (nationale, regionale und lokale) Behörden, die keine Verwaltungsbehörden sind.
Vergabekriterien:
- Relevanz der Maßnahmen und Beitrag zu den Zielen der Aufforderung (35 Punkte)
- Öffentlichkeitswirkung und Wirksamkeit der Maßnahmen (35 Punkte)
- Effizienz der Maßnahme (20 Punkte)
- Organisation des Projektteams und Qualität des Projektmanagements (10 Punkte).
Die Mindestanzahl beträgt 60 von 100 möglichen Punkten. Bei jedem Kriterium müssen mindestens 50% der Punkte erreicht werden.
Inhaltlich müssen die verschiedenen Maßnahmen und eingesetzten Instrumente miteinander verknüpft sein. Der konzeptionelle Ansatz sowie die zu erreichenden Ergebnisse müssen klar erkennbar und mittels relevanter Indikatoren bewertbar sein. Die Ergebnisse müssen eine spürbare Auswirkung haben und regional ausgerichtet sein.
Fördermittel:
Die Förderung umfasst bis zu 80% der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten der Projektmaßnahmen. Die Finanzhilfe beträgt mindestens 70.000 € und höchstens 500.000 €. Die Antragsteller müssen die Kofinanzierung durch Eigenmittel gewährleisten.
Laufzeit:
Die voraussichtliche Projektlaufzeit beträgt 12 Monate (01.02.2018 bis 31.01.2019).
Weitere Dokumente zum Antragsverfahren:
- Handbuch für Antragsteller (ENG)
- Antragsdokument (Einzelantrag, ENG)
- Antragsdokument (Verbundantrag, ENG)
- Budget (Einzelantrag)
- Budget (Verbundantrag)
- Absichtserklärung (ENG)
FAQs zum Aufruf (7):
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa1.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa2.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa3.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa4.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa5.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa6.pdf
- http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/tender/doc/propositions/2017_16_bat_063/qa7.pdf