Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen EhAP Plus im ESF+

Vorbehaltlich der Genehmigung des Operationellen Programms durch die EU-Kommission wird der bisher eigenständige Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) für die kommende EU-Förderperiode 2021 bis 2027 in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) integriert.

Im Februar 2021 wurde die europäische EHAP(FEAD)-Verordnung geändert, um zur Bewältigung der COVID-19-Krise zusätzliche Mittel durch Finanztransfers aus REACT-EU in den Fonds zu transferieren.

Außerdem werden zusätzliche Mittel aus der CRII+ (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) für den EHAP verfügbar gemacht, die im Jahr 2020/2021 eine 100% Finanzierungsquote für die Maßnahmen ermöglichen, z.B. Nahrungsmittelhilfe, materielle Basisunterstützung, Schutzausrüstung u.a.

Der EHAP in Deutschland hatte 2014-2020 ein finanzielles Gesamtvolumen von bis zu 108 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurden in zwei Förderrunden bundesweit 151 Projekte gefördert. Das ursprüngliche Gesamtvolumen in Höhe von 93 Millionen Euro, davon 85% EU-Mittel, 10% Bundes- und 5% Eigenmittel, wurde vom BMAS um bis zu 15 Millionen Euro Bundesmittel aufgestockt, um 45 Projekte der zweiten Förderrunde von Januar 2021 bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Im Rahmen des ESF+ wird es zum neuen Bundesprogramm EhAP Plus (Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen) umgestaltet. 

Es ist geplant, dass im Wesentlichen die Zielgruppen der neu zugewanderten EU-Bürgerinnen und -Bürger, darunter Familien und Kinder, sowie wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen beibehalten werden. Die Zielgruppe der zugewanderten Kinder wird erweitert und soll zukünftig alle jungen Menschen unter 18 Jahren einschließen. 

Die verpflichtende Zusammenarbeit mit Kommunen und das Ziel der Verstetigung von Strukturen sollen ebenfalls beibehalten werden.

Die Veröffentlichung der EhAP Plus Förderrichtlinie und der Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen ist seitens des BMAS im Januar 2022 geplant. Starten sollen die Projekte voraussichtlich Mitte 2022.

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