Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) die zweite Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP).
Mit den Mitteln dieser beiden Fonds soll weiterhin über Direktzahlungen und Marktordnungen (Säule 1) sowie Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung (Säule 2) die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung sowie in den ländlichen Gebieten weiter verbessert werden.
Die Leitmotive für die Reform der GAP sind:
- Vereinfachung der Strukturen;
- Subsidiarität als neue Rollenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten;
- Ergebnisorientierung bei der Mittelvergabe;
- Bessere Verteilung der Direktzahlungen zur Unterstützung kleinerer Betriebe;
- Austausch von Wissenschaft und Praxis – Förderung von Innovation;
- Verbesserung der Politikwirksamkeit bezüglich Umwelt und Klima;
- Betonung von Produktqualität und Tierwohl.
Die allgemeinen Ziele entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission für eine GAP-Strategieplan-Verordnung für 2021-2027 lauten:
- Förderung eines intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der Ernährungssicherheit gewährleistet;
- Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Union;
- Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.
Diese Ziele werden ergänztdurch das übergreifende Querschnittsziel:
- Modernisierung durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung.
Die spezifischen Ziele umfassen folgende Festlegungen:
- Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Krisenfestigkeit in der ganzen Union zur Verbesserung der Ernährungssicherheit;
- Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
- Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;
- Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
- Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten;
- Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Biowirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft;
- Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf sichere, nahrhafte und nachhaltige Lebensmittel, Lebensmittelabfälle sowie Tierschutz gerecht wird.
Im EU-Recht wird auf detaillierte Maßnahmedefinitionen. Anstelle der derzeitig gültigen EU-Vorgaben zu 20 Maßnahmen und 67 Teilmaßnahmen gibt es in der neuen Verordnung nur noch 8 Interventionskategorien.
Innerhalb der zweiten Säule ELER sind in der Verordnung folgende 8 Interventionskategorien fixiert:
- Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen;
- naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen;
- gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben;
- Investitionen;
- Niederlassung von Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;
- Risikomanagementinstrumente;
- Zusammenarbeit;
- Wissensaustausch und Information.
Die Veränderungen betreffen insbesondere folgende Punkte:
- Erstellung nur 1 GAP-Strategieplans pro Mitgliedsstaatfür beide Säulen der GAP;
- Höhere Verpflichtungen zur nationalen Kofinanzierung;
- Kürzung des ELER-Budgets um 15%;„Ergebnisorientierung“als wichtiges Kriterium der Mittelumsetzung – im Vergleich zur „strengen Regelbefolgung“;
- Mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch die Mitgliedsstaaten;
- Verwaltungsvereinfachung (?)Neue „grüne Architektur“durch:
- die enge Wechselwirkung von umwelt- und klimabezogenen Förderangeboten;
- Einbeziehung von Ökologischen Regelungen;
- Umschichtungsmöglichkeiten von Mitteln (bis zu 15%) zwischen den beiden Fonds EGFL und ELER.

Budget ELER 2021-2027: 78,8 Mrd. Euro (ca. 6.9 Mrd. Euro für DE) + 10 Mrd. Euro in „Horizon Europe“ für Forschung und Innovation Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie.
Wichtige neue Grundprinzipien der Mittelnutzung im ELER:
- Mindestvorgaben für ELER Mittelzuweisung:
- 30% für Intervention mit Umwelt- und Klimazielen;
- 5% für LEADER;Vereinfachte Umsetzung von LEADER;
- Höhere Beihilfesätze für Investitionen;
- Anhebung der Höchstbeiträge für Niederlassungsprämien (bis zu 100.000 Euro);
- Digitale Strategie als Bestandteil der nationalen GAP-Pläne;
- Möglichkeit der Kombination von Finanzinstrumenten und Subventionen;
- Vereinfachte Komplementarität mit anderen EU-Förderpolitiken außerhalb der Partnerschaftsverträge.

Die neue GAP – Informationsvideo