Ziel der europäischen Forschungsförderung ist auch, den gemeinsamen Europäischen Forschungsraum voran zu bringen, in dem über Kooperationen zwischen nationalen und regionalen Forschungsförderorganisationen bzw. Programmagenturen (wie z.B. Ministerien, Nationalen Kontaktstellen, Projektträgern, DFG) eine bessere Synchronisierung nationaler Programme erfolgt, die möglichst in transnationalen Kooperationen umgesetzt werden, um damit wissenschaftliche Synergien in der EU zu stärken. ERA-NET fördert und koordiniert als Public-Public-Partnership (P2P) diese Zusammenarbeit in der EU. Dieses Instrument wurde bereits im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU (2002-2006) eingerichtet und stets weiterentwickelt – aktuell aktiv in ERA-NET Confund.

ERA-NET Confund on Raw Materials ERA-MIN3 ist die 3. Ausgabe (2020-2025) des globalen, innovativen und flexiblen Europäischen Netzwerks von Forschungs-Förderorganisationen, welches aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 gefördert wird.

ERA-MIN3: ROHSTOFFE FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG UND DIE KREISWIRTSCHAFT zielen darauf ab, die Synergie, Koordination und Kohärenz zwischen regionalen, nationalen und EU-Finanzierungen im Rohstoffsektor zu verbessern, indem die Fragmentierung der Rohstofffinanzierung in Europa und weltweit sowie Verbesserung des Einsatzes von Human- und Finanzressourcen, der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Rohstoffbetrieben durch Unterstützung transnationaler, exzellenter und transnationaler F&E-Aktivitäten. 19,5 Mio. Euro stehen für den aktuellen Aufruf 2021 zur Verfügung.

Quelle: www.era-min.eu
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Im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) verfolgt das BMBF mit seiner Beteiligung an ERA-MIN3 2021 das Ziel, mit Forschung und Entwicklung (F&E) Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten und die hochwertige Kreislaufführung von metallischen und mineralischen Rohstoffen auszubauen. Die europäischen Kooperation von Unternehmen und öffentlicher Forschung soll neue technologische und wirtschaftliche Potenziale erschließen und die Position deutscher Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft stärken.

Gefördert werden transnationale, anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen verfolgen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Die Projekte umfassen folgende 3 Themenbereiche:

  • Innovatives Produktdesign für die Schließung von Produkt-, Material und Stoffkreisläufen (entsprechend Topic 2 „Circular Design“ der transnationalen Bekanntmachung);
  • Technologien zur Schließung von Produkt-, Material und Stoffkreisläufen nach dem Ende der Lebensdauer von Produkten (entsprechend Topic 4 „Recycling and Re-use of End-of-Life-Products“ der transnationalen Bekanntmachung);
  • Innovative Geschäftsmodelle für die Kreislaufwirtschaft (entsprechend Topic 5.1 „New business models (implementing circular economy aspects)“ der transnationalen Bekanntmachung).

Ein beantragtes Vorhaben muss mindestens einem dieser Themen zugeordnet sein. Begrüßt werden themenübergreifende Ansätze. 

Die Förderung deutscher Partner fokussiert sich innerhalb des Lebenszyklus von Produkten auf die Phase des Designs sowie die Schließung des Kreislaufs nach dem Ende der Nutzungsdauer z.B. durch Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung oder Recycling.

Antragsberechtige Einrichtungen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU);
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder;
  • Verbände;
  • Weitere gesellschaftliche Organisationen (z.B. Stiftungen, Vereine).

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens 3 Verbundpartner aus 3 verschiedenen beteiligten Ländern aktiv beteiligt sein müssen, darunter mindestens 2 EU-Länder.

Beteiligte Länder:

  • Bulgarien
  • Chile (vorbehaltlich Bestätigung)
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Flandern (Belgien)
  • Frankreich
  • Irland
  • Italien (vorbehaltlich Bestätigung)
  • Navarra (Spanien)
  • Polen
  • Portugal
  • Québec (Kanada)
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Südafrika
  • Tschechien
  • Türkei
  • Wallonische Region (Belgien)

Laufzeit eines Projekts:

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 12 bis maximal 36 Monaten angelegt.
Der Projektstart wird ab frühestens 01.05.2022 empfohlen.

Förderumfang:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.

Bemessungsgrundlage für die Zuschüsse für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für wirtschaftliche Vorhaben von Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-Minimis-Regel) können sie anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuschüsse für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bis 100%).

Von deutschen Verbundpartnern wird eine substanzielle Beteiligung am transnationalen Projekt mit einer beantragten Förderung von mindestens 50.000 € pro Partner erwartet.

Antragsverfahren:

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. 

Es umfasst die Einreichung von Ideenskizzen („pre-proposal“) und die anschließende Einreichung von erweitertenProjektskizzen („full-proposal“) über ein elektronisches Antragssystem sowie die abschließende Einreichung eines förmlichen deutschen Förderantrags. Durch die Prozesse des ERA-Nets ERA-MIN3 auf transnationaler Ebene und das nationale Förderverfahren ergibt sich insgesamt ein dreistufiger Prozess.

Sowohl für die Ideenskizzen als auch für die erweiterten Projektskizzen ist ein gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Konsortiums zu erstellen. Dafür sind über das elektronische Antragssystem Eingaben in ein Internetformular vorzunehmen und Dokumente hochzuladen. Daraus wird dann jeweils die Ideenskizze bzw. die erweiterte Projektskizze generiert.

Stufe 1: Ideenskizze („pre-proposal“)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA MIN Call-Sekretariat durch den Koordinator des transnationalen Verbundes englischsprachige Ideenskizzen („pre-proposal“) in elektronischer Form über die Internetseite des ERA MIN Cofund Call 2021) vorzulegen. 

Deadline für die Einreichung über das elektronische Antragsystem ist der April 2021, 17.00 Uhr MEZ

Stufe 2: Erweiterte Projektskizze („full-proposal“)

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Ideenskizzen vom ERA-MIN Call Sekretariat zur Erstellung von englischsprachigen erweiterten Projektskizzen („full-proposal“) aufgefordert.

Deadline für die Einreichung der erweiterten Projektskizzen beim ERA-MIN Call Sekretariat (Übertragung ins elektronische Antragssystem) ist der 15. September 2021, 17.00 MESZ.

Die Ideenskizzen und Erweiterten Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Exzellenz (Scientific Excellence),
  • Bedeutung des Forschungsziels und Qualität des Verwertungsplans (Impact),
  • Qualität des Projektmanagements und der Verbundstruktur (Quality and Efficiency of the Implementation).

Stufe 3: Förmlicher Förderantrag und Entscheidungsverfahren

In der abschließenden dritten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich
(https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Qualität des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung von Hinweisen und Auflagen des Begutachtungsgremiums,
  • Plausibilität und Qualität der Arbeits- und Ressourcenplanung.

Kontakte und Beratung:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

Ansprechpartner:

Herr Dr.-Ing. Holger Grünewald
Telefon: 0 30/​2 01 99-31 83
Telefax: 0 30/​2 01 99-33 30
E-Mail: h.gruenewald@fz-juelich.de

Das gemeinsame ERA-MIN Call Sekretariat bei der portugiesischen „Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT)“ hat die Koordinierung zwischen den Bekanntmachungen der Partnerländer übernommen. Ansprechpartnerin beim ERA-MIN Call Sekretariat ist:

Ms. Dina Carrilho
Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT)
Department of International Relations
E-Mail: eramin@fct.pt
Telefon: +351 213 924 381