Corona hat nicht nur die Art und Weise der persönlichen und beruflichen Kommunikation zwischen den Menschen in unserer Gesellschaft grundlegend verändert, sondern auch die Unterschiede im Zugang zu Bildung, Arbeit, Freizeit zwischen den Menschen verdeutlicht. Die vielschichtigen Herausforderungen an gleichberechtigte Möglichkeiten des Lehrens und Lernens zur Wahrung der Chancengleichheit in der Bildung für alle Europäerinnen und Europäer ist der Hauptgrund der EU-Kommission für die 2. Antragsrunde 2020 in ERASMUS+ Strategische Partnerschaften.
Mit der 2. Antragsrunde sollen soziale und technische Innovationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend und im Sport vorangebracht werden. Die Chancen für die persönliche, soziale, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von europäischen Bürgerinnen und Bürgern soll verbessert werden, damit keinem durch die Situation der Corona-Pandemie Nachteile erwachsen.
Schwerpunkte der Förderung Strategischer Partnerschaften (Projekte zum Austausch guter Praxis, Projekte zur Unterstützung von Innovationen) in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung sind sowohl Innovative Praktiken im digitalen Zeitalterals auch die Entwicklung von Fertigkeiten und Integration durch Kreativität und Kunst.
Partnerschaften zur Förderung der Bereitschaft für digitale Bildung
Die Herausforderungen der Umgestaltung der Systeme für allgemeine, berufliche und Hochschulbildungvon Präsenz- auf effizienten Online- und Fernunterricht sollen mit innovativen Lösungen bewältigt werden. Der integrative Charakter von Lernangeboten und ihr umfassender Zugang soll erhalten bleiben. Lehrkräfte sollen beim Aufbau digitaler Kompetenzen unterstützt werden.
Prioritäten der Projektvorhaben:
- Anwendung digitaler Technologien sowie innovativer und offener Lernmethoden;
- Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie der Bekämpfung der Ungleichheit unterrepräsentierter Gruppen im Zugang und der Nutzung von digitalen Technologien;
- Stärkung der digitalen Kompetenz von Pädagogen, Bürgern und Organisationen;
- Entwicklung und Anwendung kostenloser Lehr- und Lernmaterialien, Lehrbücher, Lehr- und Open-Source basierter Lernsoftware;
- Entwicklung innovativer Lehr- und Lernmethoden und –instrumente zur Motivation des lebenslangen Lernens;
Partnerschaften für Kreativität
In den Bereichen Jugend, Schul- und Erwachsenenbildung sollen mit Partnerschaften für Kreativität die besonders von der Corona-Pandemie betroffene Kultur- und Kreativitäts-branche unterstützt werden. Gemeinsame Projekte zwischen Organisationen der formalen, informellen und nichtformalen Bildung gemeinsam mit Akteuren der Kreativ- und Kulturbranche stärken sowohl europäisches Bewusstsein als auch lokale Innovationskraft der Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und kulturellen Hintergrund.
Prioritäten der Projektvorhaben:
- Junge Menschen und Erwachsene mit Instrumenten und Kompetenzen ausstatten, die sie für die Schaffung kreativer und innovativer Lösungen benötigen;
- Aneignen von Fertigkeiten und Kompetenzen (auch digitale), welche die Kreativität in der Bildung fördern;
- Verbesserung der Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit, die das kreative Potenzial junger Menschen fördert und die kulturellen und kreativen Sektoren stärkt;
- Maßnahmen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen, nachhaltiger Entwicklung und sozialer Integration durch Kunst beitragen;
- Förderung eines innovativen, partizipatorischen und interkulturellen Dialogs zur Vernetzung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend sowie der Kultur und Kreativität.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur 2. Antragsrunde 2020 für Strategische Partnerschaften unterliegt den gleichen Regeln, wie alle ERASMUS+ Aufrufe (siehe ERASMUS+ Programmleitfaden 2020, Version 3).
Das Antragsdokument steht in Kürze über die elektronische EU-Antragsplattform zur Verfügung. Dafür ist eine Registrierung der Antragsteller und Partner erforderlich.
Die Antragsrunde wird dezentral von den jeweils zuständigen Nationalen Agenturen (NAs in DE) organisiert:
Deadline zur Einreichung der Anträge:
29.10.2020 um 12:00 Uhr mittags Ortszeit Brüssel
Ausgewählte Projekte werden mit einem Volumen von max. 300.000 € gefördert.
Projektdauer:
Zwischen 6 und 24 Monaten.
Projektstart:
Zwischen dem 01.03.2021 und dem 30. Juni 2021.
Alle Projekte müssen am 31.12.2023 beendet sein.