Sie haben den Kopf voller Ideen für europäische Bildungs- oder Jugendprojekte und wollen dafür 2018 Förderanträge stellen? Sie sind sich noch nicht ganz sicher, wie das geht? Dann finden Sie hier wichtige Informationshinweise und Tipps!
Die Strukturen des EU-Aktionsprogramms „ERASMUS+“ für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend und Sport sind für die Förderperiode 2014-2020 definiert:
Insgesamt 5 Millionen Menschen, darunter 1 Mio. Pädagogen und 735.000 Auszubildende werden in ihrer beruflichen Mobilität gefördert.
Der Aufruf 2018 umfasst ein Gesamtbudget von 2.490,9 Mio. €, darunter:
- 253,2 Mio. für allgemeine und berufliche Bildung;
- 188,2 Mio. für Jugend;
- 12,1 Mio. für Jean Monnet;
- 37,4 Mio. für Sport.
Das diesjährige Budget ist im Vergleich zu 2017 um 200 Millionen € (8 %) gestiegen!
Wichtigste Änderungen gegenüber 2017:
- zusätzliche Praktika-Möglichkeiten für Erasmus+ Studierende für den Erwerb digitaler Kompetenzen;
- ErasmusPro-Initiative zur Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Lernenden in der Berufsbildung im Rahmen von Mobilitätsprojekte;
- Einführung eines neuen Partnerschaftsformats für Schulaustausche im Rahmen der „strategischen Partnerschaften“ zur Erleichterung des Zugangs der Schulen zu Kooperationsprojekten;
- Wiederaufnahme der „Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten“ in den Programmleitfaden;
- Verbesserung der Finanzierungsvorschriften für die meisten Maßnahmen.
In 2018 wird besondere Bedeutung auf die Unterstützung von Projekten gelegt, die soziale Inklusion, insbesondere von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben, sowie Radikalisierung vorbeugen.
Die Leitaktion 1
fördert Lernmobilität von Einzelpersonen. Mit Mobilitätsförderung bis zu 100% der Kosten sowohl für die Zielgruppen: Schüler, Azubis, Studenten, Jugendliche, Erwachsene, als auch für Mitarbeiter von Bildungs-, Jugend- und Sporteinrichtungen können Bildungsangebote entsprechend den aktuellen Erfordernissen globaler Märkte internationalisiert werden. Zugleich eröffnet sich die Möglichkeit zur Qualifizierung des Personals als Multiplikatoren für interkulturelle Kompetenz.
Die Leitaktion 2
fördert die Zusammenarbeit zur Entwicklung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren. Mit EU-geförderten Schul-, Hochschul- und Ausbildungspartnerschaften sowie Projektkooperationen zwischen Erwachsenenbildnern entwickeln sich internationalen Netzwerke für Erfahrungsaustausch und Gestaltung gemeinsamer Bildungsprojekte, die innovativen strategischen Zielen entsprechen. Bis 2020 sollen mindestens 95% der Kinder im Alter zwischen 4 Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen. Die Qualität der Bildungsangebote an den Schulen und Berufsschulen soll dazu beitragen, dass die Abbrecherquote unter 10% beträgt. Lassen Sie sich die innovative Umsetzung dieser Ziele mit Ihrem Know-how durch die EU fördern!
Die Leitaktion 3
fördert die Unterstützung politischer Reformen. Hier werden in 2018 im Rahmen des strukturierten Dialogs vor allem Treffen von jungen Menschen mit Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend gefördert.
Jean-Monnet-Aktivitäten
werden ebenso gefördert, z.B. themenspezifische Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Vereinigungen, Netze und Projekte, die sich insbesondere mit der Verbreitung und Unterstützung der europäischen Entwicklung befassen.
Sport
Im Bereich Sport werden Kooperationspartnerschaften, kleine Kooperationspartnerschaften und gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen gefördert, die insbesondere die europäische Zusammenarbeit über gemeinsame Aktionen und Maßnahmen von Vereinen und Verbänden des Breitensports unterstützen.
- Übersicht zum EU-Bildungsprogramm ERASMUS+
- Programmleitfaden ERASMUS+ Online (DE)
- Programmleitfaden ERASMUS+ als Download (ENG)
Überblick über die ERASMUS+ Förderbereiche
Zuständige Strukturen für den Antragsprozess und die Mitteladministration in den 28 Mitgliedsstaaten (für UK gelten besondere Bestimmungen, siehe Aufruf), sowie den EFTA-/EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und den EU-Kandidatenländern: Türkei, ehem. jugoslawische Republik Mazedonien sind die beauftragten Nationalagenturen. Für zentrale Antragsverfahren ist die EACEA (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) zuständig.
Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung in Deutschland (DE):
- Bereich Vorschule und Schule – NA PAD (Pädagogischer Austauschdienst)
- Bereich Berufsbildung – NA BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung)
- Bereich Erwachsenenbildung – NA BIBB
- Bereich Hochschulbildung
Im Bereich Jugend in DE:
Informieren Sie sich über best practice Projekte der vorhergehenden Förderrunden:
- NA-PAD
- NA-BIBB Mobilität Berufsbildung
- NA-BIBB Strategische Projekte Berufsbildung
- NA-BIBB Mobilität Erwachsenenbildung
- NA-BIBB Strategische Projekte Erwachsenenbildung
- NA-DAAD Hochschulen
- NA-Jugend für Europa im Bereich Jugend
- best practice im Bereich Sport
- best practice im Bereich Sport (ENG)
WICHTIG!!
Alle Antragsteller benötigen eine EU-Registrierung auf der URF (Unique Registration Facility) zum Erhalt eines PIC (Personal Identifikation Code) für jede juristische Person: