In EU-Fördermittelnutzung bzw. ERASMUS+ Mittelbeantragung noch unerfahrene Einrichtungen gibt es in ERASMUS+ ab 2021 die Möglichkeit der Kurzzeitprojekte (Short-term Mobility Project – SMP), um das EU-Bildungs-, Jugend- und Sportförderprogramm kennenzulernen und in kompakter Weise Erfahrungen in der Planung und Umsetzung von erfolgreichen Mobilitätsmaßnahmen für ihre Zielgruppen zu sammeln.
Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren kann eine Einrichtung 3 Kurzzeitprojekte durchführen. Bei einer Erweiterung von ERASMUS+ Aktivitäten ist eine Akkreditierung der Einrichtung erforderlich.
In jedem Kurzzeitprojekt (SMP) können maximal 30 Aktivitäten (für 30 Teilnehmende, ohne vorbereitende Besuche) durchgeführt werden. Die Dauer eines SMP liegt zwischen 6 bis maximal 18 Monaten. Eine Einrichtung kann trotz zweier Call for proposal pro Jahr nur 1x Förderzusage erlangen.
Innerhalb der geplanten Projektaktivitäten sollen die teilnehmenden Einrichtungen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit und digitale Bildung aktiv fördern durch Sensibilisierung der Teilnehmer, durch den Austausch bewährter Verfahren, durch die Wahl eines passenden Konzepts für ihre Maßnahmen sowie durch die Nutzung dafür im Programm vorgesehener spezifischer Finanzierungsmöglichkeiten.
Antragsberechtigte Einrichtungen:
- Anbieter beruflicher Aus- und Fortbildung:
- Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Fortbildung, Umschulung nach §1 BBIG;
- „Berufliche Schulen“ und „Schulen im Gesundheitswesen“ nach dem Definitionskatalog der KMK (FOS, BOS und Fachgymnasien sind „Berufliche Schulen“ im Sinne der KMK Definition);
- Förderschulen, die ihre Erasmus Aktivitäten mehrheitlich im Bereich der Berufsbildung planen.
- Lokale und regionale Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung.
- Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen oder ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten.
FörderfähigeAktivitäten für Lehrkräfte, Ausbilder/-innen und Auszubildende:
Personalmobilität:
- Job Shadowing (2 bis 60 Tage);
- Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage);
- Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage; max. 10 Tage pro Teilnehmer)
Alle physischen Mobilitäten können mit virtuellen Aktivitäten verknüpft werden.
Alle Projektmaßnahmen in SMPs müssen im Ausland in einem ERASMUS+ Programmland durchgeführt werden.
Mobilität der Lernenden:
- Teilnahme an Kompetenzwettbewerben (1 bis 10 Tage);
- Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (10 bis 89 Tage);
- Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) (90 bis 365 Tage).
Alle physischen Mobilitäten können mit virtuellen Aktivitäten verknüpft werden.
Alle Projektmaßnahmen in SMPs müssen im Ausland in einem ERASMUS+ Programmland durchgeführt werden.
Sonstige unterstützte Aktivitäten:
- Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage);
- Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage);
- Vorbereitende Besuche.
Deadline für die 1. Antragsrunde in 2021 ist Dienstag, 11.05.2021 um 12:00 Uhr MEZ
Die Projetdauer beträgt zwischen 6 und 18 Monaten.
Der Projektstart liegt zwischen dem 01.09. und 31.12.2021.
Deadline für die 2. Antragsrunde in 2021 ist Dienstag, 05.10.2021 um 12:00 Uhr MEZ
Der Projektstart liegt zwischen dem 01.01. und 31.05.2022.
Pro Auswahlrunde kann nur 1x kurzfristiges Projekt beantragt werden. Organisationen, die in der 1. Antragsrunde einen Zuschlag erhalten, können keine weitere Förderung in der 2. Antragsrunde einreichen.
Die Einreichung der Anträge erfolgt Online.
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse.
TeamMobilität und Internationalisierung der Berufsbildung
Tel.: 0228 107 1555
Mo I Di I Do: 09:30 – 15:00 Uhr
Mi: 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
E-Mail: mobilitaet-berufsbildung@bibb.de
Kurzzeitprojekte in der Erwachsenenbildung
In der Erwachsenenbildung stimmen fast alle inhaltlichen, finanziellen, organisatorischen und administrativen Rahmen der Beantragung von Kurzzeitprojekten (SMP) mit dem Bereich der Berufsbildung überein. Insofern werden hier nur die unterschiedlichen Komponenten dargestellt.
Antragsberechtigte Einrichtungen:
- „Erwachsenenbildung“ ist definiert als jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nicht-formal oder informell. Dies umfasst nicht die berufliche Weiterbildung. Als Anbieter von Erwachsenenbildung werden alle Einrichtungen verstanden, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig oder wiederkehrend offen zugänglich anbieten.
- Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Definitionen erfüllen: Anbieter von formaler, nonformaler und informeller Erwachsenenbildung.
- Antragsberechtigt sind Anbieter von Erwachsenenbildung, insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute,
Lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung. - Antragsberechtigt sind Behörden oder koordinierende Stellen und Einrichtungen, sofern sie mit Fragen der Erwachsenbildung befasst sind. Eine Behörde nimmt als Organ des Staates (Bund, Land) oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers (z. B. Gemeinde) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Behörden werden durch organisationsrechtliche Vorschriften geschaffen. Koordinierende Stellen werden benannt und nehmen zentrale und übergeordnete Aufgaben des Bundes, eines jeweiligen Landes oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers wahr.
(Quelle: NA-BIBB)
Förderfähige Aktivitäten für Lehrkräfte, Ausbilder/-innen und Auszubildende:
Personalmobilität:
- Job Shadowing (2 bis 60 Tage);
- Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage);
- Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage; max. 10 Tage pro Teilnehmer)
Alle physischen Mobilitäten können mit virtuellen Aktivitäten verknüpft werden.
Alle Projektmaßnahmen in SMPs müssen im Ausland in einem ERASMUS+ Programmland durchgeführt werden.
Mobilität der Lernenden:
- Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens 2 Lernende pro Gruppe);
- Individuelle Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage).
Alle physischen Mobilitäten können mit virtuellen Aktivitäten verknüpft werden.
Alle Projektmaßnahmen in SMPs müssen im Ausland in einem ERASMUS+ Programmland durchgeführt werden.
Sonstige unterstützte Aktivitäten:
- Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage);
- Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage);
- Vorbereitende Besuche.
Deadlines sowie Zeitangaben und Bedingungen identisch mit der Berufsbildung
(siehe oben)!!
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse.
Unterstützende Beratung zur Antragstellung über die NA-BIBB
Team Erwachsenenbildung
Hotline: 0228 107 – 1513, -1628 oder -1754
Mo | Di | Do: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 12:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
E-Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung@bibb.de